ADB:Schwalbach, Theodor
Savignystiftung für Rechtsgeschichte (Bd. 2 romanistische Abtheilung), in Gruchot’s Beiträgen (Jahrg. 26). Seine Befähigung lag hauptsächlich auf dem Gebiete der Synthese. Bleibenden Werth hat namentlich seine Schrift über den Pariser Parlamentsproceß, die den Inhalt eines bedeutenden, in Deutschland bis dahin wenig gekannten Proceßwerks mit den Begriffen einer entwickelteren Wissenschaft zu klarer, übersichtlicher Darstellung bringt. Bei seiner glänzenden Begabung würde er, wenn ihm Reife vergönnt gewesen wäre, sicherlich Hervorragendes geleistet haben.
Schwalbach: Theodor Sch. war am 25. Februar 1858 zu Charkow in Rußland als Sohn eines deutschen (aus dem Rheinland stammenden) Kaufmanns geboren. In seinem fünften Lebensjahre siedelte die Familie nach Leipzig über. Dort absolvirte er die Realschule, bestand dann aber nach einjähriger privater Vorbereitung die Gymnasialabgangsprüfung und bezog kaum sechzehnjährig die Universität. Er hörte in Leipzig, Göttingen, Berlin und Straßburg juristische und philosophische Vorlesungen und erwarb mit zwanzig Jahren die juristische Doctorwürde bei der Leipziger Facultät. Den praktischen Vorbereitungsdienst begann er in Straßburg i. E., habilitirte sich aber bereits im Wintersemester 1880/1 in Leipzig mit seiner Schrift „Der Civilproceß des Pariser Parlaments nach dem Stilus Du Breuil’s“. Während drei Semestern hielt er sodann civilprocessualische, auch exegetische Collegien. Am 20. October 1882 bereitete er, zweifellos unter dem Druck einer Gemüthskrankheit, seinem hoffnungsvollen jungen Leben ein jähes Ende. Außer der genannten Habilitationsschrift hat er eine für seine Jugend ungewöhnlich große Zahl rechtswissenschaftlicher, meist civilprocessualischen Grundfragen gewidmeter Abhandlungen veröffentlicht: im Archiv für die civilistische Praxis (Bd. 63, 64, 66), im Gerichtssaal (Bd. 31), in den Jahrbüchern für Dogmatik (Bd. 19, 20), in der Zeitschrift der