ADB:Gruchot, Julius Albert
Gruchot: Julius Albert G., Geh. Justizrath, wurde als Sohn eines Steuereinnehmers in Frankenstein (Schlesien) am 19. März 1805 geboren, studirte in Heidelberg und Breslau die Rechte und wandte sich der praktischen Laufbahn zu, leider vielfach durch Kränklichkeit gehindert. 1834 bestand er die dritte juristische Prüfung und erhielt eine Hülfsrichterstelle in Hagen (Westfalen), wurde 1835 nach Soest versetzt, 1847 Land- und Stadtgerichtsrath, am 14. April 1849 zum Hülfsarbeiter am Appellationsgericht in Hamm befördert, am 13. Juli 1853 Rath daselbst. Er machte sich – wie dies später das ihm am 4. August 1861 ausgestellte Breslauer Ehrendoctordiplom bekundete – verdient durch Begründung einer Zeitschrift, bei der er die Theorie zum belebenden Princip der Praxis zu machen und dadurch in letzterer den Geist wahrer Wissenschaftlichkeit anzuregen bezweckte. Es sind dies die auch heute noch erscheinenden „Beiträge zur Erläuterung des Preuß. Rechts durch Theorie und Praxis“ (Hamm 1857 ff.), in denen er durch 19 Bände hindurch werthvolle Glossen zum Preuß. Allgem. Landrecht sammelte. Auch nach Ausscheiden aus seiner Stellung, gelegentlich deren er am 1. April 1873 zum Geh. Justizrath ernannt wurde, führte er die Leitung der Zeitschrift bis 1876 fort. Gute Arbeiten sind sein „Preußisches Erbrecht in Glossen zum A. L. R. auf römischer und germanischer Grundlage unter Berücksichtigung der neueren Gesetzgebung dargestellt“, 3 Bände, Berlin 1865/67, und „Die Lehre von der Zahlung der Geldschuld nach heutigem Rechte“, Berlin 1871. G. starb am 9. October 1879.
- Vorwort v. Küntzel in Bd. XXI d. Beiträge u. Nekrolog in Bd. XXIV (1880), S. V–VIII. – Zarncke’s Lit. Centralbl. 1871, Sp. 936. – Krit. Vierteljahresschrift XV, 159–161. – Ztschr. f. d. ges. Handelsrecht III, 279.