ADB:Schmedding, Johann Heinrich

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Artikel „Schmedding, Johann Heinrich“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 631–632, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schmedding,_Johann_Heinrich&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:41 Uhr UTC)
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Schmedding: Johann Heinrich S. war zu Münster in Westfalen am 2. Juli 1774 geboren. Für den geistlichen Stand bestimmt begann er nach zurückgelegtem Gymnasialcursus in seiner Vaterstadt das Studium der Theologie, mit dem er juristische Studien verband. Bald erkannte er in diesen seinen eigentlichen Beruf und bezog zur Vollendung der rechtswissenschaftlichen Studien die Universität Göttingen. Als Doctor beider Rechte nach seiner Heimath zurückgekehrt, lenkte er durch seine hervorragenden Gaben bald die Aufmerksamkeit des Ministers v. Fürstenberg auf sich, der damals an der Spitze der geistlichen und Bildungsanstalten im Hochstift Münster stand, und ward, nachdem er am 8. December 1796 als Advocat in den Staatsdienst getreten war, als Lehrer des kanonischen Rechts an die Universität berufen, wo er nach sehr erfolgreicher Wirksamkeit im J. 1800 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt wurde. Als Münster im J. 1803 preußisch wurde, zogen die an der Spitze der Provinzial-Verwaltung stehenden Männer, Stein und Vincke, den ausgezeichneten Mann in die Verwaltung – S. wurde Rath an der Kriegs- und Domänen-Kammer zu Münster, – ließen ihn aber dabei in seiner Lehrthätigkeit. Während der Occupation durch die Franzosen wirkte er als Mitglied des provisorisch errichteten Administrations-Collegiums, und trat 1809 auf Veranlassung Vincke’s zur Bearbeitung der katholisch-geistlichen und Schul-Angelegenheiten als vortragender Rath mit dem Charakter eines Staatsraths in die damals mit dem Ministerium des Innern verbundene Section des Cultus. Das Feld seiner Thätigkeit nach geschlossenem Frieden und nachdem ein besonderes Ministerium für die geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten eingerichtet worden, war sehr umfangreich: mehrere Millionen katholischer Unterthanen hatte Preußen gewonnen, die Fremdherrschaft hatte in den geordneten Gang des Kirchen- und Schulwesens störend eingegriffen, die katholische Kirche war durch die Säcularisationen ganz umgestaltet, viele Bisthümer waren unbesetzt, die Lehranstalten vielfach zerfallen und ohne Mittel. Hier geordnete Zustände wieder herzustellen und zu erhalten wurde Schmedding’s wichtige und glänzend gelöste Lebensaufgabe. Seine Stellung zu all den schwierigen Fragen, die sich auf die Verhältnisse des Staates zur katholischen Kirche bezogen, war stets eine vermittelnde und versöhnende. Zwar vertrat er die Gerechtsame seiner Kirche mit Nachdruck und Festigkeit, duldete aber andererseits mit nichten störende Eingriffe Einzelner in geordnete Verhältnisse oder in die Rechte des Königs. Seines Chefs Vertrauen, die dauernde Zuneigung seiner Amtsgenossen und die Anerkennung der Vertreter seiner Kirche lohnten ihm die treue Hingabe an seinen Beruf. Dabei nahm er anfangs seine ihm lieb gewordenen Vorlesungen auch zu Berlin an der neugegründeten Universität wieder auf (1811) und setzte sie bis zum Jahre 1820 fort, von wo ab sein amtliches Wirken ihn gänzlich in Anspruch nahm. Im J. 1812 wurde er Mitglied der Prüfungscommission für die Beamten der höheren Verwaltung und in dieser Thätigkeit hat er eine besonders ersprießliche Wirksamkeit entfaltet. Als im J. 1841 für die katholisch-kirchlichen Angelegenheiten eine besondere Abtheilung im Cultusministerium eingerichtet [632] wurde, ward er zum ersten Mitgliede derselben mit dem Charakter eines Wirklich Geh. Ober-Regierungsrathes und Rathes erster Classe ernannt. Die Akademie zu Münster verlieh ihm 1845 den Grad eines Doctors der Philosophie. Von den Erzeugnissen der Beschäftigung in seinen Mußestunden, Gedichten, Kirchenliedern, Uebersetzungen ist manches, zum Theil als Manuscript, gedruckt; hervorzuheben ist besonders seine Uebersetzung des „Dies irae“. Am 18. April 1846 schloß S. sein reiches arbeitsvolles Leben, welches Vielen zum Segen gewesen ist.

Raßmann, Nachr. von dem Leben u. den Schriften münsterl. Schriftst. 1866, S. 297; neue Folge 1881; S. 190. – F. G. Lisco, Dies irae, Hymnus auf das Weltgericht. Berlin 1840. – Nekrolog in der Allgem. Preuß. Zeitung Nr. 131 (1846).[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 632. Z. 12 v. o. hinzuzufügen: Mejer, Römisch-deutsche Frage II, 42 ff., 86 f.; III, 181 f. – Nippold, Neueste Kirchengeschichte, 3. Aufl., II, 628 ff., 686 ff. – Treitschke, Deutsche Gesch. III, 217 ff.; IV, 689 ff. [Bd. 33, S. 799 f.]