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Artikel „Schöning, Thomas“ von Philipp Schwartz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 312–313, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6ning,_Thomas&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 19:30 Uhr UTC)
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Schöning: Thomas S., Erzbischof von Riga, 1528–1539, war ein Sohn des Rigaschen Bürgermeisters und Erzvogts Johann S. Dieser sandte ihn 1495 nach Zwolle in Holland zur Schule, worauf er 1499 und 1500 in Rostock studirte. Später begegnet er als Dompropst der Rigaschen Kirche und wurde als solcher am 6. Februar 1528 vom Domcapitel zum Erzbischof gewählt. – Seinem Vorgänger, Johannes Blankenfeld, war als einem eifrigen Anhänger der katholischen Kirche von der Stadt Riga die Herrschaft über dieselbe, welche seit dem Kirchholmer Vertrage (1452) der Erzbischof mit dem Ordensmeister theilte, entzogen und allein auf den Ordensmeister Wolter v. Plettenberg übertragen worden. Auch hatte sie die Kostbarkeiten, Häuser und Güter der Rigaschen Kirche in und bei der Stadt eingezogen. Nachdem dann Blankenfeld auf dem Landtage zu Wolmar (Juni 1526) mit den anderen Ständen die Schutzherrschaft des Ordensmeisters über das ganze Land hatte anerkennen und versprechen müssen, nicht mit ausländischen Fürsten zum Nachtheil des Landes zu unterhandeln, hatte er Livland verlassen und war auf der Reise zum Kaiser Karl V. in Spanien gestorben (9. September 1527). Seinem Capitel hatte er den Vorschlag und Wunsch hinterlassen, Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg, Domherrn zu Köln und Straßburg, zu seinem Nachfolger zu erwählen. Kaiser Karl V. betrieb ebenfalls dessen Ernennung. Der Ordensmeister jedoch, der keinen ausländischen Fürsten, dessen Verwandtschaft und Freundschaft dem Orden gefährlich werden konnte, im Lande dulden wollte, machte das Capitel zur Wahl Schöning’s willig, wobei er versprach, den Domherrn und dem neuen Erzbischof zu ihren Besitzungen und Rechten zu verhelfen. In Deutschland, wohin er gereist, veranlaßte S. den Herzog Georg zur Entsagung auf das Erzbisthum. Aber zum ruhigen, unbestrittenen Besitz seiner Kirche ist er nicht gelangt. Er gerieth mit dem Orden, der der Willfährigkeit des anfangs von ihm Begünstigten bald mißtraute, wie mit der Stadt Riga, in Streit. Klagend wandte er sich an das Reichskammergericht und erwirkte vom Kaiser gegen seine Gegner Strafmandate. Mit dem Orden verständigte er sich: Plettenberg verzichtete auf die Schutzhoheit über das ganze Land und gestand dem Erzbischof wieder die halbe Herrschaft über Riga zu, aber mit letzterer Stadt hat keine Einigung erzielt werden können. Einer solchen trat der religiöse Gegensatz hindernd in den Weg, was beim katholischen Orden in Wegfall kam. S. schien zwar kein so gefährlicher Gegner der Reformation zu sein, wie der fanatische und wol auch thatkräftigere Blankenfeld, aber er war doch, wie es in einer zeitgenössischen chronikalischen Aufzeichnung heißt, „nach der alten Welt“ und hielt es „auf päpstische Weise“. Nach Allem, was wir von ihm wissen, hat er als ein treuer Sohn der alten Kirche zu gelten und eifrig ist er bemüht gewesen, derselben wieder das Uebergewicht zu sichern. In Riga dagegen war das Lutherthum bereits fest eingebürgert. Höchstens wollte die Stadt dem Erzbischof die weltliche Oberhoheit zugestehen, die geistliche aber, auf die es demselben besonders ankam, verweigerte sie durchaus und S. hat deren Anerkennung nicht erzwingen können, trotzdem er Riga wiederum beim Reichskammergericht verklagte und dieses auch den Rechtsweg beschritt. Der Proceß zog sich Jahre lang hin und der Erzbischof erlebte nicht mehr den Ausgang desselben. Die Restituirung der Stiftsgüter erfolgte zwar, aber nur kurze Zeit erfreuten sich Erzbischof und Domherren des Besitzes derselben, da Riga sie bald von neuem an sich brachte, damit deren Einkünfte, der Absicht der uranfänglichen Stifter gemäß, zum Unterhalt der Prediger, des [313] Kirchendienstes, der Schulen und zur Unterstützung der Armen verwandt werden könnten. So hat S. seinen Wohnsitz auch nicht in Riga nehmen können, sondern er residirte meist auf dem erzbischöflichen Schlosse Kokenhusen. Dort starb er im August 1539 und wurde in der Pfarrkirche des Ortes beigesetzt, nachdem er in den letzten Jahren seines Lebens gegenüber dem Markgrafen Wilhelm von Brandenburg, dem Bruder Herzog Albrecht’s von Preußen, den er seiner fürstlichen Geburt und seiner einflußreichen, verwandtschaftlichen Verbindungen wegen zum Coadjutor und künftigen Nachfolger angenommen hatte, mehr und mehr in den Hintergrund getreten war.

Monum. Liv. ant. V.