ADB:Georg (Erzbischof von Bremen)
Heinrichs d. Ae. von Braunschweig-Wolfenbüttel geb. 22. Nov. 1494. Er ist der letzte katholische Herr von Bremen und Verden gewesen, in Minden blieb der Katholicismus vorherrschend. Schon 1527 war er nach dem Tode Johanns VII. zum Erzbischof von Riga postulirt, resignirte aber noch im selben Jahre gegenüber der Feindseligkeit des Heermeisters Walther von Plettenberg. 1534 wurde er Propst des hl. Kreuzcapitels und zu St. Moritz in Hildesheim, 1535 Dompropst zu Köln, 1536 Dompropst zu Bremen, hatte auch noch Canonicate zu St. Gereon in Köln und im Domcapitel zu Straßburg. Bei solchen Einkünften konnte er als ein fürstlicher, feingebildeter [636] Lebemann, der den Umgang Gelehrter liebte, sich in seiner gastfreien und wohlthatspendenden Haushaltung wohlfühlen, welche auch des treuen Familienlebens nicht entbehrte, obwol er nicht verheirathet war. Seine Lebensgenossin war eine Elsasserin, Ottilie Loxima, seine zwei Söhne, Wilhelm und Heinrich, waren bekannt unter dem Namen Dux oder Dux von Ehrstein, Pfandbesitzer von Westen, beide fielen jung; sie hatten bis dahin in ihres Vaters bischöflichem Hofhalt zu Verden eine angesehene Stellung, Heinrich begleitete 1564 eine Gesandtschaft an Eberhard v. Holle nach Lüneburg. Auch den ehelichen Ausschreitungen seines Bruders Heinrichs d. J. von Braunschweig gegenüber sehen wir ihn sehr nachsichtig; der Geliebten desselben, Eva v. Trott, und ihren Kindern räumte er 1558 seine Propsteicurie zu Hildesheim ein, wo sie 1567 starb. Wie seine beiden Hildesheimer Propsteien an Eva’s dritten Sohn, Heinrich Karl von Kirchberg, kamen, ist nicht völlig klar. Im October 1554 wurde G. Bischof von Minden, und das Bisthum kam unter ihm sichtlich wieder zu Ruhe und Kräften. Am 4. April 1558 ward er zum Erzbischof von Bremen und am 14. April zum Bischof von Verden nach Uebereinkunft beider Capitel postulirt, um das Schuldenwesen seines Vorgängers und Bruders Christoph in Ordnung zu bringen. Seine friedliche Regierung, welche an Kriegsthaten nur die Wiedereroberung des stiftischen Ottersberg sah, brachte den hart mitgenommenen Stiftern Gedeihen; wunderbar ist, daß er trotz der Abweichung vom Augsburger Religionsfrieden nicht wenigstens die beiden Stifter Bremen und Verden seinem Hause zu erhalten suchte. Gest. 4. Decbr. 1566, wurde er im Dom zu Verden bestattet. Die Reformation im Erzstift Bremen war zu weit vorgedrungen, als daß er sie hätte hindern können, selbst wenn er wollte; im Bisthum Verden hat er ihr selbst erst die Pfade eröffnet und sie fest eingebürgert, als er im Alter sich ihr selber zuneigte. Trotzdem er wahrscheinlich durch seinen lutherischen Kanzler Heinrich Borcholt erst den reformatorischen Ideen zugeführt wurde, und der wegen der Hardenbergischen Unruhen aus Bremen gewichene Bürgermeister Detmar Kenkel sich bei ihm aufhielt, zog er doch die mildere philippistische Auffassung der Confession augenscheinlich vor und führte 1563 in sein Bisthum Verden die Kirchenordnung der reformirten Stadt Bremen ein; vielleicht deshalb hielt er sich in den Domhändeln auch fast passiv, obwol Bremen seiner durch kaiserliches Decret vom 12. Juli 1562 bestimmten Entscheidung sich nicht unterwarf, und er auf dem Reichstag zu Frankfurt am 5. Decbr. 1562 wieder in die Vergleichscommission ernannt war. Da er nun einmal die Reformation eingeführt, suchte er sie auch trotz Passauer Vertrag und Augsburger Religionsfrieden sicher zu stellen, und nahm deshalb den lutherischen Bischof von Lübeck und Abt zu St. Michaelis in Lüneburg, Eberhard v. Holle, als Coadjutor von Verden an, 1564; für Bremen scheiterte dieselbe Absicht an dem Domcapitel, in Minden scheint er gar keinen Versuch gemacht zu haben. G. war nie consecrirt, auf seinem Todtenbette ließ er sich das Abendmahl in beiderlei Gestalt reichen. Pius V. hatte ihm noch im selben Jahre aufgetragen, den Reichstag zu Augsburg, wo Maximilian II. den Religionsstreit vergeblich auszugleichen suchte, im Interesse des katholischen Glaubens persönlich zu beziehen; was er indessen nicht that.
Georg, „Confirmirter der Erz- und Stift Bremen und Verden, Administrator zu Minden“, war als vierter Sohn- Vgl. Pfankuche, Gesch. des Bisth. Verden II. v. Kobbe, Bremen und Verden. Wiedemann, Gesch. von Bremen. Neues vaterl. Archiv 1832, I. S. 194. Ztschr. des histor. Vereins für Niedersachsen 1854, S. 281 f. und 399 f. Die richtigen Data bei Voigtel-Cohn und Potthast. Gute Bilder von ihm bei Herm. Jungk, Die bremischen Münzen, Bremen 1875, Taf. 9. Ueber die Verhältnisse Bremens unter seiner Regierung s. Allg. d. Biogr. III, [637] 582, Art. Daniel v. Büren. Die ihm durch kaiserl. Mandat vom 12. Juli 1562 übertragene Entscheidung zwischen dem alten Rathe und der Stadt lehnte diese ab.