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Artikel „Sand, Christof“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 337–338, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sand,_Christoph&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:55 Uhr UTC)
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Sand: Christof S. ist am 11. December 1611 zu Kreuzburg in Ostpreußen geboren. Sein Vater hieß Philipp und war Rathsverwandter. Das anfänglich begonnene Studium der Theologie vertauschte er später mit dem der Jurisprudenz, machte dann große Reisen durch Deutschland, nach Holland, Frankreich und Italien, blieb namentlich längere Zeit in den Niederlanden, wo er mit Hugo Grotius genau bekannt wurde und dessen Amanuensis er geworden sein soll. In die Heimath zurückgekehrt, wurde er 1648 Secretär bei der Oberrathsstube, kurfürstlicher Rath und im J. 1657, als der große Kurfürst zu Königsberg das Oberappellationsgericht gegründet hatte, Secretär dieses höchsten Gerichtshofes. Seine Einkünfte waren auf die Aemter Ragnit, Rhein, Barten, Tapiau und Pr.-Eilau angewiesen, gingen aber sehr unregelmäßig ein, so daß er fortwährend in Geldverlegenheit war und schließlich eine Forderung von 8000 Thlrn. hatte, die noch im J. 1674 rückständig waren. In dem folgenden Decennium gerieth er in den begründeten Verdacht ein Arianer[WS 1] zu sein, wie deren damals viele aus Polen in die brandenburgischen Länder kamen. Das Consistorium zu Königsberg veranlaßte ein Colloquium, 31. Juli 1668, und in diesem machte S. aus seinen Anschauungen kein Hehl, so daß er auf Betreiben der Landstände seines Amtes entsetzt wurde. Seit dieser Zeit hat er Jahre lang still zu Hause gelebt, wie er selbst dem Kurfürsten im J. 1670 schreibt: „E. K. D. gnäd. Befehl gemäß habe ich mich so continent gehalten, daß ich nunmehr über ein ganzes Jahr auß meinem Hause nicht getreten, als ungefehr auf eine halbe Stunde, da ich meine jüngste Tochter habe begraben lassen. Möchte auch wohl wünschen, nachdem ich aller meiner chargen entsetzet und ein Spott der Leute worden, die noch wenige Zeit meines Lebens in solcher Einsamkeit zubringen könnte, welches denn auch mein zunehmendes Alter und abnehmende Leibeskräfte fast erfordern wollen.“ S. befand sich fortwährend in dürftiger Lage; eine ganze Reihe von Bittgesuchen um Auszahlung seines rückständigen Gehaltes hat er in diesen Jahren unter Berufung auf seine langwierigen treugeleisteten Dienste an den Kurfürsten geschickt. Im J. 1671 trat er dann wieder aus seiner Zurückhaltung heraus: er bat um Erlaubniß, „daß er des Hugo Grotii tractatum de iure belli et pacis der studirenden Jugend auf dero ansuchen erklehren möchte“. Die Regierung berichtet darüber am 8./18. December: es hätte kein Bedenken, „wenn er in der Religion richtig wäre; nachdem aber kundtbahr, daß selbiger der Arianischen Sect, weshalb er auch seinen Dienst quittiren müssen, zugethan und zu besorgen, daß er bei profitirung obigen Tractats, worin viel Theologica enthalten, der Jugend leicht heimlich den gifft der verdammlichen Arianischen Lehre beibringen und dadurch disseminiren möchte“, [338] so sei es rathsam ihn abzuweisen. Der Kurfürst entschied 15./25. December in diesem Sinne, fügte aber hinzu: „weil wir aber dennoch die Nachricht erhalten, daß vermelter S. hiebevor in den Niederlanden einige nützliche Annotationes über gedachten Tractat erlanget, so haben Ew. … an ihn zu gesinnen, daß er uns davon einige Bogen abschriftlich zuschicken möge, damit wir uns darauf ersehen und urtheilen mögen, wie etwa die Jugend einigen Nutzen daraus ziehen könne.“ – Am 2. November 1643 hatte S. geheirathet und von den 5 Töchtern und 3 Söhnen aus dieser Ehe mag hier der am 12. October 1644 geborene Sohn Christof erwähnt werden, welcher vom Vater in den Sprachen u. s. w. unterrichtet, sich schon früh dem Arianismus zuwandte. Nachdem er seit 1658 in Königsberg studirt hatte, machte er eine Reise nach Holland, wo er den Arianismus auszubreiten suchte und ein Buch unter dem Titel: „Nucleus historiae eccl., cui praefixus est tract. de veterib. script. eccl. latinis“ (2. Aufl. 1676) schrieb, zu welchem der Vater eine Vorrede verfaßte. Schon am 30. November 1680 ist der jüngere Christof S. nach reicher litterarischer Thätigkeit in Amsterdam gestorben. Der alte S. starb am 6. Juni 1686 und ward in seinem Erbbegräbniß auf dem Haberberg beigesetzt. Von seinen Schriften ist im Manuscript erhalten: „Gründlicher Beweis, daß die Arianer, Mennonisten u. dgl. Ketzer der Religion halber mit Recht nicht können aus dem Lande vertrieben werden“. Die zahlreichen Schriften des jüngeren Sand, darunter eine Bibl. antitrinit. sind aufgeführt bei Jöcher, Gelehrten-Lexikon IV, S. 113 und Arnoldt, Historie der Königsbergischen Universität, 1746. II, S. 548.

Vgl. ferner die Acten des k. Geheimen Staats-Archivs und namentlich Erläutertes Preußen, 1724, I, S. 766 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Arianismus, Glaubensrichtung, die die Lehre der Dreifaltigkeit ablehnt.