ADB:Rottenburg, Karl Wilhelm Sigismund von

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Artikel „Rottenburg, Karl Wilhelm Sigismund von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 391, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rottenburg,_Karl_Wilhelm_Sigismund_von&oldid=- (Version vom 6. Oktober 2024, 09:41 Uhr UTC)
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Rottenburg: Karl Wilhelm Sigismund v. R., preußischer Generallieutenant, 1777 in der Neumark geboren, beim Infanterieregiment Nr. 49 in den Dienst getreten und am 29. März 1794 zum Fähnrich ernannt, war im J. 1806 Lieutenant im schlesischen Regiment Müffling, gerieth damals in Kriegsgefangenschaft, kehrte im März 1807 aus derselben zurück und ward nun von Breslau aus durch den Generalgouverneur Oberst Graf Götzen nach Neiße gesandt, um auf eine standhafte Behauptung des Platzes hinzuwirken. Am 5. Mai traf er, mit einigen Geldmitteln versehen, dort ein und führte fortan bei den die Vertheidigung der Stadt betreffenden Anordnungen eine einflußreiche Stimme; trotz seiner militärisch untergeordneten Stellung nahm er an allen Berathungen der höheren Befehlshaber theil und trug nicht wenig dazu bei, die letzteren zu treuem und muthigem Ausharren zu bewegen. Daß dem Feuereifer, mit welchem er das Unternehmen größerer Ausfälle befürwortete, von ihnen nicht nachgegeben wurde, mag zweckmäßig gewesen sein. Nothgedrungen hieß er die mit Vandamme am 30. Mai getroffene Uebereinkunft gut, laut welcher Neiße übergeben werden sollte, wenn nicht bis zum 16. Juni der Entsatz bewerkstelligt sein würde; am 1. hatte Waffenstillstand einzutreten. R. sandte einen Boten mit der Nachricht an Götzen, welcher denselben mit der Weisung zurückschickte, die Vertheidigung fortzusetzen, dieser fiel aber unterwegs in die Hände der Franzosen; R. selbst, welcher sich nach Glatz begeben wollte, ward in Frankenstein am 4. angehalten und weil es ungehörig gewesen und mit den getroffenen Abmachungen unvereinbar sei, derartige Mittheilungen zu machen, nachdem der Bote in seinem Beisein erschossen und er selbst dem gleichen Schicksale durch ein Gnadenwort Vandamme’s entgangen war, wie ein gemeiner Verbrecher nach Straßburg abgeführt. Aus dem Gefängnisse entlassen, erhielt er am 23. December 1807 den Orden pour le mérite. 1811 ward er, inzwischen zum Major aufgestiegen, 2. Commandant von Cosel, am 16. Mai 1812 aber, als es sich darum handelte, den Oberbefehl in den auf dem Wege der Franzosen nach Rußland belegenen Festungen in kräftige und sichere Hände zu legen, auf Scharnhorst’s Veranlassung interimistischer Commandant von Colberg; bei Ausbruch des Befreiungskrieges gab ihn dieser dem General Graf Tauentzien als Chef des Generalstabes zur Seite. Des Generals persönliche Eigenschaften, sein Hang zur Gemächlichkeit und zum Wohlleben boten nicht die Gewähr, daß er unter allen Umständen das Mögliche leisten werde; dann sollte R. eintreten. Auch nach dem Kriege, als Letzterer Corpscommandant wurde, blieb der Stabschef bei seinem General; am 8. Januar 1821 aber kam er in das Kriegsministerium. Seit dem 22. März 1822 Generalmajor und 1825 als Commandeur der 11. Landwehrbrigade in den Truppendienst zurückgekehrt, ward er am 30. März 1831 zum Commandanten von Minden ernannt, am 24. Mai 1824 aber in gleicher Eigenschaft nach Wesel versetzt. Hier starb er, nachdem er am 30. März 1834 den Charakter als Generallieutenant erhalten hatte, am 22. August 1837.