ADB:Götzen, Friedrich Wilhelm Graf von
Friedrichs d. Gr., 1771 von ihm beschenkt mit der Herrschaft Scharfeneck im Glatzischen, † am 15. März 1794, 59jährig; Generallieutenant, Gouverneur von Glatz etc. – Der Sohn, Graf infolge Cabinetsordre vom 3. Mai 1794, war 1798 Stabsrittmeister im Husaren-Bataillon v. Bila; sodann nach dreijährigem Dienst im Generalstabe zum Major ernannt, wurde er ebenfalls königl. Flügeladjutant (1804). Als solcher erhielt G. 1805 eine Specialmission an den sächsischen Hof und 1806, d. d. Osterode 21. Novbr., „in vollem Vertrauen auf Eure rühmlichen Eigenschaften“ von seinem Monarchen den Befehl, dem zum Generalgouverneur von Schlesien ernannten Oberst Fürst von Anhalt-Pleß „nach allen Kräften zu assistiren“. In Götzen’s „offener Ordre“, zur Beglaubigung seiner Vollmacht bei allen schlesischen Civil- und Militär-Behörden, heißt es: „Es ist militärische Energie nothwendig, um selbst das Unmögliche zu leisten.“ – Ende März 1807 erfolgte Götzen’s Ernennung zum [515] schlesischen Generalgouverneur, an Stelle des zum Heere zurückberufenen Fürsten von Pleß. Höpfner, im 4. Band seines Buches „1806 und 1807“, läßt uns zwischen den Zeilen lesen, daß die Wahl des Fürsten Pleß für jenen schwierigen schlesischen Posten eine ganz irrige; dagegen hebt er eingehend als hochrühmlich hervor, was G. seit dem 30. Nov. 1806 in und für Schlesien geleistet und angestrebt (Februar und März persönlich in Wien), trotz französischer Spürbeflissenheit, polnischer Untreue, unhinlänglicher Streitmittel und eigener Hinfälligkeit. Einen das Napoleon’sche Heer im Rücken ernstlich bedrohenden Widerstand hätte G. nur dann vollführen können, wenn preußische oder russische Streitkräfte, mit der Oder-Operationsbasis, unterstützend mitwirkten. (Vgl. F. A. L. v. d. Marwitz, Lebensbeschreibung, Berlin 1852; S. 212.) Aber sein Standhaftigkeitssinn und seine Vaterlandsliebe bewährten sich vollauf, als über den ganzen preußischen Staat jenes furchtbare „Kriegsgericht“ abgehalten wurde. Die bekannte Armee-Reorganisations-Commission zählte 1808 auch G. zu ihren Mitgliedern. Im Juli d. J. wurde er jedoch wieder nach Schlesien entsendet, zunächst als Adlatus des Generals v. Grawert. Unermüdbar bei sehr umfangreicher Thätigkeit, wußte G. den Truppen und der Bevölkerung das Selbstvertrauen zu fördern. Der König zeichnete ihn dafür aus durch Ernennung zum Chef des neuerrichteten 6. Husarenregiments (2. schlesischen, seit 1875 „Alexis Alexandrowitsch Großfürst von Rußland“). Andauernder Krankheit halber konnte G. nicht theilnehmen am Feldzug 1813. Er trat im Laufe des Jahres aus seinem schlesischen Generalgouverneurs-Posten in den wohlverdienten Ruhestand. Zu Cudowa ruhen seine Gebeine.
Götzen: Friedrich Graf v. G., geb. 1767 zu Potsdam, † am 29. Febr. 1820 zu Cudowa, als preußischer Generallieutenant a. D., Ritter des Ordens pour le mérite etc. Sein Vater, in und nach dem 7jährigen Kriege Flügeladjutant- Gesch. des 2. schles. Husaren-Regiments., Berlin 1860, S. 8 u. 23. – Götzen’s Antheil an der Befreiung von 10,200 preuß. Kriegsgefangenen durch Lieutenant v. Hellwig mit 50 Husaren, den 17. Octbr. 1806, ibid. S. 166, und „Husarenbuch“, Potsdam 1863, S. 541.