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Artikel „Roorda, Karl“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 143–144, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Roorda,_Karl&oldid=- (Version vom 14. November 2024, 21:26 Uhr UTC)
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Roorda: Karl R., friesischer Staatsmann, soll, wie mehrere Mitglieder seiner weitverzweigten Familie, am Compromiß des niederländischen Adels im J. 1565 theilgenommen haben. Im J. 1576, als Friesland sich der nationalen Partei im Kampfe gegen Spanien zuwandte, trat er, zum Grietman (Bürgermeister) der „Grietenei“ Idaardereradeel ernannt, in den Vordergrund, namentlich gehörte er zu den eifrigsten Förderern der Utrechter Union. In den Regierungscollegien, welche seitdem im Norden die allgemeinen Geschäfte führten, hatte er fast ohne Unterbrechung einen Platz, immer bereit ein einheitliches Zusammenwirken zu fördern, doch nicht weniger die Autorität der Regenten aufrecht zu halten. Sein Auftreten soll immer etwas schroffes gehabt haben, er war nicht beliebt, wie sehr auch seine Verwaltungstalente geschätzt wurden. So nimmt es kein Wunder, daß er, als Mitglied des sogenannten Landraths, [144] der Executivbehörde nördlich von der Maas, zwischen den Jahren 1580 und 1585 die Autorität jener Behörde auch den Provinzen gegenüber kräftigst aufrecht zu erhalten suchte und im letzten Jahre, als dieselbe einging, sich in einem Rapport, der in Slingelandt’s Politischen Schriften gedruckt ist, in ziemlich kräftigen Worten über die geringe Opferfreudigkeit derselben und das Streben eine den Holländern mehr gefügige Behörde zu errichten beklagte, und daß er doch in den nächsten Jahren zu den heftigsten Gegnern Leicester’s und den kräftigsten Stützen des friesischen Statthalters, des Grafen Wilhelm Ludwig gehörte, so wie er zuvor Wilhelm von Oranien angehangen hatte. Und es ist auch keine Inconsequenz von ihm, daß er später den Statthalter bekämpfte und 1593 so heftig mit demselben zusammenstieß, daß er von da an keinen Antheil mehr an den allgemeinen Staatsgeschäften nehmen konnte. Denn er hat wohl gemeint, der Graf opfere die Interessen Frieslands denen von Holland, welche damals auch die Generalität beherrschten, und schmälere die Autorität der provinziellen Regenten. Sein Streit mit dem Grafen veranlaßte noch 60 Jahre später eine Polemik, als sein gleichnamiger Großneffe sich gerufen achtete, sein Betragen zu vertheidigen. Freilich ist die Darstellung desselben durch van Reid nicht unparteiisch. 1606 ist er gestorben, eine kräftige politische Figur aus den ersten Tagen der niederländischen Republik, welche auch in der Theologie ein Wort mitzusprechen sich gerufen fühlte und 1591 „Rudimenta religionis christianae, hebraïce, graece et latine“ herausgab. Er war auch Doctor iuris, wahrscheinlich in Löwen geworden.

Vgl. außer van Reid, Bor und Winsemius auch te Water, Verbond der Edelen, Bd. III. – Wagenaar. – Arend, die Actensammlungen von Bondam und van de Spiegel. Meine Geschiedenis der Regiering in de nadergeiinieerde provincien und mein Staat der Vereenigde Nederlanden.