ADB:Rogge, Karl August
[46] mitmachte, kehrte dann aber desto eifriger, nicht ohne Ueberwindung schwerer pecuniärer Hindernisse, zum akademischen Rechtsstudium zurück, welches ihn Lehrern wie Savigny, Hasse, Eichhorn näher brachte. Dieselben verschafften ihm eine staatliche Unterstützung zu weiterem einjährigen Studium in Göttingen, welche ihm gewährt wurde unter der Bedingung, daß er sich alsdann zu juristischen Vorlesungen in Königsberg niederlasse. Als Docenten finden wir ihn denn auch dort im J. 1820; er trug hauptsächlich germanistische Fächer vor und ließ noch in demselben Jahre sein Werk über das Gerichtswesen der Germanen erscheinen, welches, ein tüchtiges Werk der Eichhorn’schen Schule, mit glühender Begeisterung für die altgermanischen Tugenden und umfassender Kenntniß der entsprechenden Quellen geschrieben, wennschon in zahlreichen Punkten noch nicht über die Idealschablone in der Auffassung hinausreichend, doch einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntniß darstellt; seinem Verfasser brachte es 1821 das wohlverdiente Extraordinariat ein. Einen Ruf als ordentlicher Professor nach Dorpat schlug R. aus, nahm dagegen 1824 einen ebensolchen nach Tübingen an, wo er seine Vorlesungen im Sommer desselben Jahres eröffnete. Jedoch sollte er dort zu längerer Thätigkeit nicht mehr gelangen; zahlreichen Leiden, den Folgen seiner Wunden und der durch dieselben sowie eine schon von Hause aus schwache Constitution erschwerten Feldzugsstrapazen ist er bereits am 12. Mai Mai 1827 erlegen, tief betrauert von allen Seiten als hoffnungsreicher Gelehrter nicht nur, sondern als edler, wahrhaft idealgesinnter Mensch.
Rogge: Karl August R., Rechtsgelehrter, geboren zu Elbing, wo sein Vater Prediger war, am 23. März 1795, wuchs heran hauptsächlich unter der Leitung seiner trefflichen Mutter, besuchte bis zum 18. Lebensjahre das Gymnasium der Vaterstadt, bezog 1812 die Universität Berlin, wurde aus seinen Studien gerissen durch die Freiheitskriege, welche er, als einer der ersten unter die freiwilligen Gardejäger eingetreten und bei Groß-Görschen schwer verwundet, trotzdem bis zu Ende, einschließlich der beiden Einmärsche in Paris 1814 und 1815,- Allg. Nekrolog der Deutschen, Jahrg. 1827, Abth. I, S. 492 fg.