ADB:Reußner von Reußenfels, Georg

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Artikel „Reußner von Reußenfels, Georg“ von Oskar von Meltzl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 313–314, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reu%C3%9Fner_von_Reu%C3%9Fenfels,_Georg&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 22:24 Uhr UTC)
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Reußner: Georg R. v. Reußenfels (so schrieb er sich meistens, vereinzelt auch Reißner v. Reißenfels), geboren am 21. Mai 1673 in Hermannstadt, stammte aus einem alten sächsischen Patriciergeschlecht. Er studirte mit großem Fleiß die Rechtswissenschaft auf einheimischen und deutschen Anstalten und widmete sich nach seiner Heimkehr an der Universität Wittenberg dem öffentlichen Dienste seiner Vaterstadt, wo er 1698 als Amanuensis, seit 6. November 1700 als Vicenotär und seit 8. Januar 1702 als Senator eine eifrige Amtsthätigkeit entfaltete. Mittelst Diploms vom 10. Juni 1701 ward [314] er von Kaiser Leopold I. unter Verleihung des Prädicates v. Reußenfels im Adelstande bestätigt. Er starb sehr früh infolge eines Sturzes vom Pferde und ward am 11. Mai 1703 in Hermannstadt feierlich begraben. – In Wittenberg hielt R. öffentliche Vorträge über das siebenbürgisch-sächsische Statutarrecht, die er unter dem Titel „Disputationes“ und „Exercitationes“ gleichzeitig veröffentlichte. Voraus ging eine im J. 1693 publicirte Abhandlung „De feudis impropriis“. Seine gesammelten „Disputationes ad jus statutarium Saxonum in Transsilvania“ erschienen zuerst in Wittenberg 1695 und wurden ebendaselbst 1722 mit einem neuen Titelblatte neu herausgegeben: „Georgii Reussneri Cibiniensis Transylvani Commentatio succincta ad jus statutarium Saxonum in Transylvania una cum textu locis debitis inserto“. Vitembergae, Impensis Georgii Marci Knochii. A. 1722, 416 S. Reußner’s Sohn, der als Senator in Hermannstadt am 16. April 1748 verstorbene Johann Georg R. v. R. gab die „Commentatio succincta“ neu heraus, Leipzig 1744 (XXX und 758 S., dann der deutsche Text der Statuten 110 S.). Dieser werthvolle und vielgebrauchte Commentar des sächsischen Statutarrechtes ist jedoch nicht völlig Reußner’s Werk, der in seinen Exercitationes bloß bis zur Erklärung des 2. Theiles des 3. Buches der Statuta gelangt war. Der Rest rührt vom Reichshofrath Johann Heinrich v. Berger her. Mit Reußner’s Urenkel, dem am 4. September 1818 verstorbenen Georg Andreas R. v. R. starb die Familie aus; derselbe widmete sein ganzes über 100000 Gulden betragendes Vermögen einer noch heute segensreich wirkenden, seinen Namen führenden wohlthätigen Stiftung.

J. Seivert, Nachrichten von siebenbürgischen Gelehrten und ihren Schriften, Preßburg 1785. – J. Trausch, Schriftsteller-Lexikon der siebenbürger Deutschen, Kronstadt 1875, III Bd., S. 109.