ADB:Berger, Johann Heinrich von

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Artikel „Berger, Johann Heinrich edler Herr von“ von Theodor Muther in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 374–375, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Berger,_Johann_Heinrich_von&oldid=- (Version vom 3. Oktober 2024, 23:30 Uhr UTC)
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Berger: Johann Heinrich edler Herr v. B., Jurist, geb. zu Gera im Vogtlande 27. Jan. 1657, † zu Wien 25. Nov. 1732. Sohn des damaligen Conrectors zu Gera, späteren Rectors des Gymnasiums zu Halle, bezog er, mit trefflicher Schulbildung ausgestattet, die Universität Leipzig und fand an Jakob Born einen guten Lehrer sowie fördernden Gönner. Verbindungen des Vaters zogen den Jüngling (um 1677) nach Jena. Dort hörte er G. A. Struve, Schilter und Lyncker; neben den juristischen betrieb er theologische, philosophische und historische Studien mit Eifer. Versuche mit Privatvorlesungen glückten, ein gut bestandenes Doctorexamen folgte. Da wendete sich Johann Heinrich ohne die Promotion abzuwarten, wieder gegen Leipzig. Dort erhielt er nach abermaligem Rigorosum 1682 den Doctorgrad; zu seiner Beschäftigung mit Dociren und Anwaltschaft kam Anstellung als Assessor im geistlichen Consistorium. 1685 wurde er ordentlicher Professor in Wittenberg, Assessor im Hofgericht, in der Juristenfacultät, im Schöppenstuhl, nachher auch im Niederlausitzer Landgericht; 1694 trat noch die Stelle eines Rathes im Appellationsgericht zu Dresden hinzu. Nachdem B. mehrere Berufungen nach auswärts, unter anderem 1695 an Lyncker’s Stelle nach Jena, ausgeschlagen, ernannte ihn 1707 der kursächsische Hof zum Antecessor primarius und Ordinarius der Juristenfacultät auch Director des Consistoriums zu Wittenberg, sowie zum wirklichen königlich polnischen und kursächsischen Rath. Als solcher nahm er seit 1697 Theil an den Vorarbeiten zu einer projectirten neuen Proceßordnung: der im J. 1699 den Ständen vorgelegte Entwurf ist größtentheils von B. abgefaßt und bildet im wesentlichen die Grundlage der 1724 publicirten „Erläuterung und Verbesserung der bisherigen (kursächsischen) Proceß- und Gerichts-Ordnung“. Auf Lyncker’s Empfehlung war [375] B. schon unter Kaiser Joseph I. dazu ausersehen worden, in den Reichshofrath zu treten. Allein erst 1713 erhielt er von Karl VI., nachdem ihn Kursachsen 1711 zum Beisitzer des Reichsvicariatsgerichtes ernannt hatte, die Bestellung als evangelischer Reichshofrath, welcher die Erhebung in des heil. römischen Reichs Adelstand und die Aufnahme in die unmittelbare fränkische, schwäbische und rheinische Reichsritterschaft folgte. Glänzende Berufungen in andere Ämter, z. B. in die Stelle eines weimarschen Premier-Ministers und Kanzlers, schlug B. aus. Von den in seiner 1684 mit Maria Sophia, geb. Jacobi aus Dresden abgeschlossenen Ehe erzeugten Kindern überlebten ihn vier Söhne (s. d.) und eine Tochter. B. war ein Mann von wunderbarem Fleiße, der zu reicher und gründlicher Kenntniß des römischen und einheimischen Rechtes große praktische Erfahrung sich erworben hatte, die er mit scharfem, durchdringenden Verstande zu benutzen wußte, um den Werth der bestehenden Rechtseinrichtungen zu taxiren. In den Mittheilungen aus der Rechtsprechung seiner Zeit und der Verwerthung derselben zur Gewinnung legislativer Gesichtspunkte ruht ein Hauptwerth seiner Schriften. Einzelne kleinere Abhandlungen beweisen, daß es B. auch nicht an Sinn und Befähigung zur sogenannten eleganteren Jurisprudenz mangelte. Hauptschriften: „Electa processus exsecutivi, possessorii, provocatorii et matrimonialis“, 1705 u. ö., zuletzt besorgt von Hayme 1745. – „Electa disceptationum forensium etc.“, 1706. „Supplementa ad electa disceptatt. forensium etc. P. I. II“, 1707. 1709. Neueste Ausgabe besorgt von Hayme 1738–41, „Oeconomia iuris ad usum hodiernum adcommodati“, 1712. Erste Ausgabe besorgt von Augustin Leyser; spätere Auflagen von: Christoph Heinrich Berger, Johann August Bach, Karl Gottfried Winkler; letzte Ausgabe von Chr. G. Haubold 1801. Vollständiges Verzeichniß der Schriften Berger’s gibt Haubold im ersten Bande der neuen Ausgabe der Oeconomia iuris und Jugler, Beiträge, erster Band, S. 42 ff.

Jo. Guil. Bergeri Oratio in laudem Jo. Henr. nob. dom. de Berger habita, Vitebergae a. 1733 (abgedruckt in späteren Ausgaben der Oecon. iuris..