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Artikel „Relindis“ von Wilhelm Wiegand in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 186, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Relindis&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 17:54 Uhr UTC)
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Relindis ist als Vorgängerin der Aebtissin Herrad von Landsberg, der Verfasserin des Hortus deliciarum, in der elsässischen Kirchengeschichte wohlbekannt. An ihre beide Namen knüpft sich der große geistige und religiöse Aufschwung des Klosters Hohenburg auf dem Odilienberge. Sowohl der Hortus wie ein noch erhaltenes Sculpturrelief des ausgehenden 12. Jahrhunderts, das beide Aebtissinnen zu Füßen der Madonna mit dem segnenden Kinde zeigt, weisen auf diese Gemeinschaft hin. R. oder richtiger Rilint, wie sie in dem ältesten urkundlichen Zeugniß, einer Bulle des Papstes Lucius III. vom Jahre 1185, genannt wird, wurde, wie man annehmen darf, aus dem Kloster Bergen bei Neuburg im Bisthum Eichstädt, in den fünfziger Jahren des 12. Jahrhunderts vom Kaiser Friedrich I. berufen, um in dem in Verfall gerathenen Hohenburg Zucht und Ordnung wiederherzustellen. Sie führte hier die Regel des heiligen Augustinus ein und legte den Grund zu der späteren Blüthe des Klosters. Bis zum Jahre 1167 scheint sie hier thätig gewesen zu sein, als ihren Todestag verzeichnen die Necrologien den 22. August. Die wenigen lateinischen Verse, die von ihr stammen, sind bedeutungslos. Man hat ihr auch die Uebersetzung und Erläuterung des Hohen Liedes zuschreiben wollen, doch sind die Bezeichnungen, die auf sie leiten, äußerst fraglicher Natur.

Straßburger Bezirks-Archiv G. 28, gleichzeitige Copie der Bulle Lucius’ III. Vergl. über die Bergener Zeit C. Bruschius in seiner Monasteriorum Germaniae chronologia, Ingolstadt 1551, S. 97 und Grandidier, Oeuvres inédites II, 291 ff. – Ueber die litterarischen Beziehungen vgl. W. Scherer in der Z. f. d. A. XX, 198 ff. und T. Hayner in Paul und Braune’s Beiträgen III, 491 ff.