ADB:Ravensberger, Hermann
[471] der Jurist Johann Justus Ravensberg, geb. ebenfalls zu Siegen am 11. April 1720, † am 15. Sept. 1754 zu Herborn. Derselbe ließ sich als Docent zu Jena, wo er promovirt hatte, im J. 1746 nieder, wurde außerordentlicher Professor der Rechte, aber verließ im J. 1751 diese Stelle, um das Amt eines Advocaten am Reichskammergericht in Wetzlar zu übernehmen. Außer zwei Dissertationen schrieb er „Opusculum de conditionibus contractuum et ultimarum voluntatum“, Jen. 1752. 8°. Die Beschäftigung zu Wetzlar scheint ihm nicht zugesagt zu haben; im J. 1753 ging er als Professor nach Herborn, starb aber schon im folgenden Jahre.
Ravensberger: Hermann R., evangelischer Theologe, geb. am 30. September 1586 zu Siegen, † am 20. December 1625 zu Gröningen. Nachdem er die Lateinschule seiner Vaterstadt besucht hatte, bezog er die hohe Schule zu Herborn, wo er am 9. Mai 1603 immatriculirt wurde, um Jurisprudenz zu studiren, disputirte auch im folgenden Jahre de donationibus, wandte sich aber sodann der Theologie zu und disputirte 1608 über die controversiae de impulsiva praedestinationis causa, über welche er zugleich eine Abhandlung verfaßt hatte. Nachdem er noch die Universitäten Heidelberg und Marburg besucht und 1609 die Würde eines Doctor theologiae erworben hatte, wurde er im J. 1610 zum außerordentlichen Professor der Theologie zu Herborn ernannt und begann sofort auch eine litterarische Thätigkeit, welche zunächst für die Praxis seiner Lehrvorträge bestimmt war. So verfaßte er die „Gemmae theologiae h. e. brevis et facilis locorum SSae. theolog. communium institutio“, Herb. 1611 und die „Censura et iudicium de subtilitatibus h. e. rarioribus vel difficilioribus theol. quaestionibus, pentades octo“, ib. 1610–1611, sowie das „Florilegium theol. s. disputationes sacrae in schola Herb. habitae“, Offenbach 1612. Allein schon nach zwei Jahren vertauschte er seine Stelle mit einer gleichen in Steinfurt, wo er auch zugleich Inspector der Kirche wurde. Wieder nach zwei Jahren (1614) nahm er einen Ruf als Professor primarius an die Universität Gröningen an, wo er nach elf Jahren starb. Von hier ließ er noch mehrere Schriften gleicher Richtung wie die oben genannten ausgehen, als: „Tirocinium sacrum“, Gron. 1615; „Hortus Theol.“, Amst. 1616; „Globus sacer“, ib. 1617; „Via veritatis et pacis, quibus modis ecclesia ad veram SS. scripturarum intelligentiam et firmam concordiam pertingere possit“, u. a. Auch ließ er sich auf Polemik ein, wie in der Schrift „Causa Dei contra turmam Racevianorum“ (einer damals in Polen bestehenden socinianistischen Secte), Bremen 1621. – Derselben Familie als Herm. R. gehört wohl an- Außer einigen archivalischen Notizen sind benutzt über Herm. Ravensberger H. Witte, Diarium biographicum, Ged. 1688 (20. December 1625). – Effigies professorum Groning. S. 61, sowie v. d. Linde, Nassauer Drucke S. 270 f. u. S. 372. – Ueber Joh. Just. Ravensberg auch Meusel s. v.