ADB:Rantzau, Heinrich (dänischer Statthalter in Schleswig-Holstein)

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Artikel „Rantzau, Heinrich“ von Gottfried Heinrich Handelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 278–279, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rantzau,_Heinrich_(d%C3%A4nischer_Statthalter_in_Schleswig-Holstein)&oldid=- (Version vom 11. Dezember 2024, 11:57 Uhr UTC)
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Rantzau: Heinrich R., Herr auf Breitenburg etc., Statthalter im königlichen Antheil von Schleswig-Holstein (Produx Cimbricus) 1556–98, geboren am 11. März 1526 auf dem vormaligen Schlosse Steinburg bei Itzehoe, war der älteste Sohn von Johann R. und wurde von seinem Vater in früher Jugend auf die Universität Wittenberg in das Haus Luther’s geschickt. Dann begleitete er 1548 den Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorp an den Hof Kaiser Karl’s V., wo er sieben Jahre blieb, auch die Belagerung von Metz (1552–53) mitmachte. Im J. 1554 heirathete er eine reiche Erbin aus dem Braunschweigischen, Christine v. Halle, wodurch er in eine erst 1558 zu Uelzen beigelegte Familienfehde mit den Grafen v. Hoya verwickelt wurde. Nachdem er zuerst von dem dänischen König Christian III. mit der Verwaltung des holsteinischen Amtes Segeberg betraut war, bestellte dieser ihn am 1. März 1556 auch zu seinem Statthalter in den Herzogthümern, mit einer Gehaltszulage von jährlich 100 Thalern, außerdem 20 Gulden und ein Hofkleid für einen Schreiber. In dieser Stellung bewirkte er, nach Verständigung mit seinem Vater, daß Herzog Adolf sich mit seinem Bruder Herzog Johann und seinem Neffen, dem [279] dänischen König Friedrich II. zur gemeinschaftlichen Eroberung Dithmarschens vereinigte; das dem Könige zugefallene Drittheil dieser Landschaft ward gleichfalls seiner Aufsicht unterstellt, am 8. Juli 1559. Auch hat er eine Beschreibung dieses Kriegszugs, den er persönlich mitgemacht hatte, unter dem Pseudonym „Cilicius Cimber“ in lateinischer Sprache zu Basel 1570 veröffentlicht. Heinrich R. hat die Statthalterschaft über 40 Jahre geführt und sowohl in der Verwaltung und auf den Landtagen wie in diplomatischen Geschäften eine leitende Rolle gespielt; ganz besonderes Gewicht legte er auf seine Mitwirkung beim Abschluß des Stettiner Friedens, 13. December 1570, welcher den siebenjährigen Krieg zwischen Dänemark und Schweden beendigte. Seine staatsmännische Erfahrung, seine gelehrte Bildung und sein freigebiges Mäcenatenthum sicherten ihm wie in vornehmen, so auch in gelehrten Kreisen des In- und Auslandes großes Ansehen und einen bleibenden Nachruhm, welcher nur durch seine übergroße Eitelkeit beeinträchtigt wird. In der selbstverfaßten Grabschrift führt er an, daß er sich und seinem Könige zwei Pyramiden errichtet habe, in Segeberg und zu Nordoe bei Itzehoe; auch auf erratischen Blöcken und vorgeschichtlichen Steingräbern hat er diese beiden Namen wiederholt einhauen lassen. Sein ererbter großer Grundbesitz ward durch eigene Ankäufe verdreifacht; industrielle Anlagen und Geldgeschäfte mehrten seinen Reichthum; es schmeichelte ihm, daß Könige und Städte seine Schuldner waren. Sein Schloß Breitenburg ward herrlich ausgestattet; ebenso die Herrenhäuser auf Rantzau (im holst. Kreis Plön) und auf anderen Gütern. In Breitenburg sammelte er auch die berühmte Bibliothek von mehr als 6000 Bänden, welche nach der Erstürmung dieses Schlosses 1627 weggeführt wurde. Unter seinen eigenen sehr mannichfaltigen Schriften ist außer der obgedachten Geschichte des Dithmarscher Krieges insbesondere die erst später gedruckte Landesbeschreibung der Cimbrischen Halbinsel von bleibendem Werth; bei vielen Werken fremder Gelehrten ist er Mitarbeiter und Förderer gewesen. Die letzten Lebensjahre Heinrich’s seit dem Tode des Königs Friedrich II. (1588), als die Zwistigkeiten zwischen den beiden regierenden Linien untereinander und mit den Ständen um das Wahlrecht begannen, waren weniger erfreulich. Namentlich die Königin-Wittwe Sophia, welche die Vormundschaft für ihren Sohn König Christian IV. führte und nach dessen Volljährigkeitserklärung (1593) auch für ihre jüngeren Söhne, freilich ohne Erfolg, einen Antheil an Schleswig-Holstein und an dessen Landesregierung beanspruchte, hat den ergrauten Statthalter mit verletzender Rücksichtslosigkeit behandelt. Im Januar 1598 ward er plötzlich aller seiner Aemter enthoben, was er nicht lange überlebte; † in der Neujahrsnacht 1598–99. Von seiner zahlreichen Nachkommenschaft blüht die von dem ältesten Sohn Franz gestiftete dänisch-lehnsgräfliche Linie noch fort, während die reichsgräfliche Linie (s. Gerhard und Christian) längst erloschen ist.

P. Hasse: „Heinrich Rantzau“ (1878 in Bd. VIII der Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holstein-Lauenburgische Geschichte S. 329 u. ff. Vgl. ebendaselbst Bd. X, S. 199 und Bd. XVII, S. 221 u. ff. über Cilicius Cimber u. s. w.; auch Bd. XI, S. 69 u. ff., Bd. XII, S. 192 u. ff. und Bd. XIV, S. 305 u. ff. über den Verbleib der Rantzau’schen Bibliothek).