ADB:Racknitz, Joseph Friedrich Freiherr von

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Artikel „Racknitz, Joseph Friedrich Freiherr von“ von Moritz Fürstenau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 105–106, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Racknitz,_Joseph_Friedrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 6. Oktober 2024, 07:16 Uhr UTC)
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Rackwitz: Joseph Friedrich Freiherr v. R., geboren zu Dresden am 3. November 1744, erhielt eine vortreffliche Erziehung. Sein Vater war Hofmarschall beim Kurprinzen Friedrich Christian, seine Mutter eine geborne v. Flemming. Schon frühzeitig zeichnete er sich als Clavierspieler aus und studirte auch Composition. Siebzehn Jahre alt, trat er in sächsische Militärdienste und machte die Feldzüge von 1761 und 1762 mit, 1769 nahm er seinen Abschied, um sich ganz den Musen zu widmen; 1774 ward er Kammerherr und 1790 Hofmarschall, womit ihm als Directeur des plaisirs auch die Leitung der Capelle und des Theaters übertragen wurde. Er übte in dieser Stellung viel Einfluß auf die Musik- und Kunstkreise Dresdens aus. 1806 wurde er Oberküchenmeister, 1809 erster Hofmarschall. Als während der Kriegsereignisse König Friedrich August am 7. October 1813 Dresden verließ, wurde R. noch einmal während der Abwesenheit des Hofmarschalls Vitzthum v. Eckstädt die Direction bei dem Theater und der musikalischen Capelle übertragen, welche Verordnung auch das russische Gouvernement durch Rescript vom 14. December 1813 bestätigte und nur ihm und dem Capellmeister Morlacchi hatte man es zu verdanken, daß damals nicht nur keines der Institute aufgelöst wurde, sondern daß dieselben auch im Personalbestande keine erheblichen Veränderungen erlitten. Beide Ehrenmänner scheuten keine Mühen und Opfer, die Auflösung zu verhüten, ja R. schickte Morlacchi, als die Sachen am bedrohlichsten standen, selbst zu Kaiser Alexander nach Frankfurt, um diesem Befehl entgegen zu wirken. Bei der gänzlichen Erschöpfung der Kassen und der Nothwendigkeit, überall Ersparnisse eintreten zu lassen, konnte es nicht fehlen, daß das Generalgouvernement auch den Blick auf das Theater und die Capelle richtete und daß deren gänzliche Auflösung in Frage kam. R. sah die Mitglieder derselben als ihm anvertraute Menschen an und das Wohl ihrer Familien lag ihm am Herzen. Er mußte suchen, den Fürsten Repnin zu ihren Gunsten zu gewinnen und legte deshalb auch dessen Vergnügungen durch Schauspiele und Concerte keine Hindernisse in den Weg, denn Repnin war allerdings kein nordischer Barbar, sondern liebte Musik, wie überhaupt alle Künste. Auf diese Weise gelang es denn auch, die Capelle sowohl als das Theater, obschon man den Mitgliedern der erstern einige Wochen lang die Besoldung vorenthielt, gegen Abzüge oder andere Verluste der Art zu schützen. Die Ersparnisse sollten nun auf eine andere Weise erlangt werden und R. erhielt den Auftrag, Gutachten abzugeben, ob es nicht vortheilhafter [106] sei, wenn der Staat die Administration der Theater übernehme und ein Intendant hierzu bestellt würde. Nach Ablauf mehrerer Monate wurde das erwähnte Gutachten abgegeben und durch Rescript vom 28. April 1814 eine Commission zur Erörterung der hierbei sowie zur Verbesserung der Capelle in Frage kommenden Gegenstände niedergesetzt, bei welcher R. das Präsidium erhielt. Diese Commission bestand außer ihm aus dem Generalmajor v. Vieth und dem Appellationsrath v. Körner. Später trat noch der Kammerherr v. Miltitz hinzu. Bei den Verhandlungen hatte die Commission über einzelne Gegenstände nach Befinden das Dafürhalten sachverständiger Personen, als des Geh. Secretär Winkler und des Capellmeister Morlacchi zu vernehmen. Ersterer führte auch die Protocolle. Am 8. Mai 1814 begannen die Sitzungen dieser Commission und dauerten bis zum 24. Mai 1815, wo sie durch Verordnung des preußischen Gouvernements, an das mittlerweile am 8. November 1814 durch Fürst Repnin das Generalgouvernement Sachsens abgegeben worden war, und zwar von dem preußischen Staatsminister von der Reck und dem Generalmajor v. Gaudi, aufgelöst wurde. Die Ergebnisse ihrer Verhandlungen in Bezug auf das Theater sind bekannt, nämlich daß das deutsche Schauspiel und die italienische Oper zur verbundenen Staatsanstalt erhoben und zum Intendanten der Geh. Secretär Winkler (Th. Hell) ernannt wurde. Der König genehmigte nach seiner Rückkehr am 7. Juni 1815 auf Bericht von R. sämmtliche neue Einrichtungen und Anstellungen, worauf der verdiente Mann seine Entlassung nahm. Er starb am 10. April 1818 in Dresden. Man kennt von ihm folgende litterarische Werke: „Briefe über das Karlsbad und die Naturprodukte der Gegend“. Dresden 1788. – „Ueber Kempelen’s Schachmaschine“. Ebendas. 1789. – „Schreiben an einen Freund über den Basalt.“ Ebendas. 1790. – „Briefe über die Kunst an eine Freundin“. Mit Kupf. Dresden 1792. – „Darstellung der Geschichte des Geschmackes der vorzüglichsten Völker“. Leipzig 1796. – „Skizze einer Geschichte der Künste.“ Dresden 1812.

An Compositionen von ihm erschienen: „3 Sonaten für das Clavier“ Dresden 1790. – „12 deutsche und französische Tänze für Clavier“. Ebendas. 1790. – „12 Entreacte, arrangirt für das Clavier“. Ebendas. 1795.