ADB:Römer, Robert
Friedrich R. (s. o.), war, nachdem er in Tübingen und Heidelberg studiert, einige Jahre Rechtsanwalt in Stuttgart, wurde 1852 Docent, 1856 außerordentlicher, 1857 ordentlicher Professor der Rechte in Tübingen, war 1871–79 Mitglied des Oberhandelsgerichts in Leipzig und starb in seiner Vaterstadt am 28. October 1879. R. war als Lehrer des römischen Rechts und des heimischen Privatrechts in Tübingen beliebt, seine juristischen Schriften („Beweislast hinsichtlich des Irrthums, Erlöschen des klägerischen Rechts“ 1852; „Die bedingte Novation“ 1863; „Die Leistung an Zahlungsstatt“ 1866) fanden bei den Fachgenossen eine günstige Aufnahme. Aber einen dauernderen Namen hat ihm seine, wenn auch kurze, an Kämpfen und Siegen reiche politische Laufbahn gemacht. Als Nachfolger seines Vaters in der Vertretung des Bezirks Geislingen im württembergischen Landtag 1864–71, als Vertreter desselben Bezirks und der Nachbarbezirke im Reichstag 1871–76, als Mitbegründer und -Leiter der deutschen Partei in Württemberg seit 1866 hat der streitbare Mann für den Sieg des deutschen Einheitsgedankens in Schwaben in Rede und Schrift („Die Verfassung des Norddeutschen Bundes und die süddeutsche, insbesondere die württembergische Freiheit“, 1.–3. Abdruck, Tübingen 1867) furchtlos und erfolgreich gekämpft wie Wenige und bei Freund und Feind sich den Ruf unentwegter Vaterlandsliebe und Charakterfestigkeit erworben.
Römer: Robert R., geboren in Stuttgart am 1. Mai 1823, als Sohn des Kriegsraths, nachmaligen Märzministers