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Artikel „Römer, Ludwig“ von Johann Saß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 124–125, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:R%C3%B6mer,_Ludwig&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 06:39 Uhr UTC)
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Band 29 (1889), S. 124–125 (Quelle).
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Römer: Johann Gottfried Heinrich Ludwig R. wurde geboren zu Parchim in Mecklenburg am 12. September 1805. Er gehört in die lange Reihe von Kindern, welche aus der Ehe des August Römer mit Luise, geb. Rexrodt hervorgingen. Letztere stammt aus einer Försterfamilie, ihr Gatte war Gärtner (später Kaufmann und Rathsherr). Von beiden Seiten mag sich also der Zug von Pflegsamkeit und die Neigung zur Beobachtung auch des Kleinen ergeben haben, welche dem Sohne eigen sind. Der Eintritt in eine gelehrte Laufbahn wurde dem hochbegabten Knaben durch die bescheidenen Vermögensverhältnisse des Hauses erschwert. Nach Absolvirung des Gymnasiums in der Vaterstadt hat er nur noch die Landesuniversität Rostock kennen gelernt; von da aus begab er sich (1825) als Privatlehrer auf das Land. Mit seiner dann folgenden Uebersiedelung nach Grabow hört aller Ortswechsel in seinem Leben auf. 1829 als „Cantor“, d. h. dritter Lehrer, an die Schule dieser Stadt berufen, rückte er bald zum Conrector und 1842 zum Rector auf. 1854 zwang ihn ein fast zur Erblindung führendes Augenleiden, verbunden mit Magenschwäche, sich in den Ruhestand zu begeben. Die ihm nun noch bis zu seinem am 6. Mai 1886 erfolgten Ableben vergönnten Jahre hat er, unbekümmert um seine schwache körperliche [125] Disposition und um pecuniäre Vortheile, einer mühevollen und um sein engeres Vaterland verdienstreichen Gelehrtenthätigkeit gewidmet. Weitgediehene etymologische Vorstudien, welche zusammen mit dem Parchimer Oberlehrer Steffenhagen unternommen waren und die Grundlage zu einem Wörterbuche der romanischen Sprachen abgeben sollten, wurden überrascht durch das Erscheinen eines gleichartigen Werkes; ohne Murren legte R. die Arbeit bei Seite. Materiell ist sie jedoch demjenigen Unternehmen zu gute gekommen, dem er jetzt seinen ganzen Fleiß zuwandte: dem Mecklenburgischen Urkundenbuche. Von der Redaction desselben aufgefordert, übernahm er es, für die erste bis 1300 reichende Abtheilung dieser umfänglichen Publication das Personenregister herzustellen. Das Interesse an der biographisch-genealogischen Disciplin hatte R. schon früher zur Anlegung reicher Sammlungen auf diesem Gebiete geführt; sie halfen ihm und vervollständigten sich bei Lösung der neuen Aufgabe. Als 1867 seine Arbeit im Druck erschien, sprach dieselbe derart an, daß die Urkundenbuchs-Redaction nicht bloß das Personen-, sondern auch das Wort- und Sachregister zu der neuen Abtheilung (1300–1350) in seine Hand zu legen beschloß. 1878 und 1882 sind die beiden Bände fertiggestellt worden, welche, wie man sagen kann, das Lebenswerk Römer’s enthalten. Der Bestimmung eines derartigen Hülfsmittels: eine sichere Controlle alles des Aeußerlichen und Formelhaften zu ermöglichen, was uns in Gestalt der mittelalterlichen Urkunden übermittelt ist, hat er in origineller und mit solcher Consequenz bisher wohl nicht durchgeführter Art genug zu thun gewußt.