ADB:Platen, Franz Ernst Graf von

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Artikel „Platen, Franz Ernst Freiherr von“ von Ferdinand Frensdorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 252–256, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Platen,_Franz_Ernst_Graf_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 01:53 Uhr UTC)
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Platen: Franz Ernst Freiherr v. P., später Reichsgraf v. Platen-Hallermund. Mit ihm kam das auf Granskowitz ansässige rügensche Geschlecht in das Land und die Dienste des Hauses Braunschweig-Lüneburg. Seine Eltern waren Erasmus v. P., Feldoberst unter Gustav Adolf, von Kaiser Ferdinand III. in den Freiherrnstand erhoben, und Margaretha Katharina v. Alvensleben, älteste Tochter des 1631 verstorbenen Gebhard v. Alvensleben, Herrn auf Erxleben und Eichenbarleben (nordw. von Magdeburg). Der Sohn, 1632 geboren, verbrachte seine Jugend auf dem mütterlichen Schlosse, wurde dann bei den Jesuiten in Hildesheim erzogen und studirte zu Heidelberg und Altorf die Rechte. Nach Vollendung der üblichen Reise trat er um 1659, da er sich an seinem Lebensende rühmte, über fünfzig Jahre dem Hause Braunschweig-Lüneburg gedient zu haben, in die Dienste des Herzogs Ernst August, der 1661 gemäß dem durch den westfälischen Frieden stipulirten Alternat Bischof von Osnabrück wurde. Von der Stellung eines Kammerjunkers stieg P. hier bald zum Mitgliede des neu von Ernst August errichteten Geheimen Raths auf, dem die Regierungs- und Kammersachen zu besorgen oblag, während die Justizsachen von der Kanzlei erledigt wurden, und bekleidete neben seiner Stellung eines geheimen Kammerraths zugleich die eines Hofmarschalls. Früh müssen sich seine diplomatischen Talente entfaltet haben; denn alsbald sehen wir ihn zu einer Reihe von wichtigen Schickungen verwandt: nachdem er 1664 mit dem Herzoge in Italien gewesen, und als dieser mit der Gemahlin des Connetable Colonna, Maria Mancini, in Rom zurückgeblieben war, die Herzogin von Rom nach Venedig geleitet hatte, überbrachte er im Sommer des nächsten Jahres dem Schwager seines Herrn, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz, das Anerbieten bewaffneter Hülfe im sog. Wildfangskriege; im darauf folgenden Jahre war er in Stockholm accreditirt; im Sommer 1667 nahm er an dem Congreß zu Köln Theil, auf dem die kurfürstlichen Häuser unter Zuziehung der vornehmsten Mitglieder des Fürstenstandes über die in dem Kriege zwischen Frankreich und Spanien zu beobachtende Haltung beriethen, und führte nachher im Namen des braunschweigischen Gesammthauses die in Köln beschlossene Mission aus, der Krone Frankreichs dessen Dienste zur Beilegung des Krieges anzubieten. Von Mitte September 1667 bis in den Juni 1668 hielt ihn dieser Auftrag in Paris fest, wo er wiederholt eingehende Besprechungen mit dem französischen Minister Lionne hatte, der, sehr genau unterrichtet über die politischen Pläne der Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, sie bald durch Drohungen, bald durch verlockende Anerbieten auf die Seite Frankreichs herüberzuziehen suchte. Der Abschluß des Friedens zu Aachen machte der Mission ein Ende, die den Brüdern, wie die Herzogin Sophie kummervoll berechnete, 20 000 Thaler gekostet hatte. Bekannter ist die Aufgabe, die ihm für den Congreß von Nimwegen gestellt war. Am 23. Juni 1677 beglaubigte Ernst August, vertrauend in die hohe Prudentz und Dexterität des hochgeborenen Magnifici auch Geh. Raths und Oberhofmarschalls, Satrapae in Fürstenau als unsers getreuen und [253] herzlich geliebten Franz Ernst Liberi Baronis und Edlen von der Platten, Herrn in Nette und Kroppendorf, denselben als seinen Bevollmächtigten (plénipotentiaire), während Lorenz Müller als Botschafter (ambassadeur) Hannovers und Block als der Celles erschien, alle mit dem Auftrag, die Bereitwilligkeit des Hauses zu Opfern für das gemeine Interesse zu erklären, zugleich aber die Anerkennung gleicher gesandtschaftlicher Rechte, wie sie den Kurfürsten zugestanden wurden, zu fordern, also die Ansprüche thatsächlich durchzuführen, welche Leibniz in seinem Caesarinus Fürstenerius de jure suprematus ac legationis principum Germaniae gleichzeitig theoretisch zu begründen versuchte. On verra le bruit, qu’ils y auront pour leur rang, il vaut mieux aller au solide, schrieb die Herzogin Sophie ihrem Bruder. Die Rangstreitigkeiten blieben nicht aus und die Mission verfehlte, wie man weiß, ihren Zweck. Als Herzog Ernst August mit dem Tode seines Bruders Johann Friedrich (December 1679) zu seinem Bisthum Osnabrück das Fürstenthum Kalenberg erwarb und nach Hannover übersiedelte, folgte ihm P. und wurde in der durch das Reglement von 1680 reorganisirten obersten Verwaltung mit dem Directorium in der Geheimen Rathsstube betraut. Otto Grote (s. A. D. B. IX, 759), der anfangs nicht unter dem neuen Principal-Minister dienen wollte und sich nach Osterode als Landdrost zurückgezogen hatte, söhnte sich mit der getroffenen Einrichtung aus, als von Platens Direction die Militaria abgetrennt und seiner Leitung übergeben wurden. P. und Grote waren seitdem die Hauptvertreter der rührigen, hochstrebenden braunschweig-lüneburgischen Politik, die, wenngleich unter schweren Kämpfen und mancherlei Mißerfolgen, doch siegreich fortschritt. An geistiger Bedeutung mag P. hinter Grote zurückstehen, Ideenreichthum und Initiative Grote’s ihm fehlen; seine höfische Gewandtheit, seine diplomatischen Talente müssen doch von hervorragender Art gewesen sein, um ihm solange die Leitung der überaus schwierigen auswärtigen Verhältnisse und unter Ernst August und dessen Sohn die einflußreichste Stelle zu erhalten. Nachdem er am 14. Juni 1680 zu Engesen (zwischen Hannover und Celle) mit A. G. v. Bernstorff den Vertrag abgeschlossen hatte, der die Einigkeit zwischen den fürstlichen Brüdern Ernst August und Georg Wilhelm wiederherstellte, war eine der wichtigsten Grundlagen für die politischen Ziele des nächsten Jahrzehnts gewonnen: für die Einführung der Primogenitur, für die Erlangung der Kurwürde. An der Durchführung der letztem Aufgabe ist P. in allen ihren verschiedenen Stadien thätig gewesen, wenn auch der eigentlich entscheidende Schritt nicht ihm, sondern O. Grote gelang (s. A. D. B. IX, 761). Er hat als Gesandter in Wien, beim Wahlconvent in Augsburg 1689/90, wo der Kaiser mit dem Kurfürsten über das Gesuch Ernst Augusts in Verhandlung trat, dafür gewirkt, dann, nachdem der Kurvertrag abgeschlossen und die Investitur erlangt war, die mühseligen und langwierigen Transactionen mit Kurfürsten und Fürsten geleitet, deren es bedurfte, um den Widerstand zu brechen, der der Einführung des neuen Kurfürsten in den Weg gestellt wurde. Er hat für die Erhöhung seines Herrn die militärischen Leistungen desselben, insbesondere seine Türkenhülfe in die Wagschale gelegt, es aber auch nicht verschmäht, dessen Geneigtheit zum Glaubenswechsel als Mittel zum Zweck zu verwenden.

Gelegentlich des Augsburger Wahlconvents wurde P. vom Kaiser in den Reichsgrafenstand erhoben. Das seit der Wahlcapitulation von 1653 fixirte Reichsrecht machte den Zusatz nöthig, daß die Aufnahme in das Reichsgrafencollegium und die Admission auf Reichs- und Kreistagen stattfinden solle, wenn er oder seine Nachkommen eine im Reich gelegene Immediat-Grafschaft oder Herrschaft überkommen und davon einen gräflichen Anschlag übernehmen würden. Um ihm die erforderliche Begüterung zu verschaffen, verlieh ihm sein Herr 1706 [254] die südwestlich von Hannover gelegene, die Gegend um Eldagsen begreifende Grafschaft Hallermund, die zwar schon seit dem Aussterben des alten Grafengeschlechts zu Anfang des 15. Jahrhunderts dem Hause Braunschweig-Lüneburg heimgefallen und dem Herzogthum incorporirt war, aber als eine ehemalige Reichsgrafschaft noch für jenen Zweck Scheindienste leisten konnte. Der Lehnsinhaber verpflichtete sich zu einem Matricularanschlage von zwei Mann zu Roß, alle übrigen Steuern entrichtete das Kurhaus; Hoheitsrechte, finanzielle oder sonstige Privatrechte standen dem Grafen über seine Grafschaft nicht zu. Gegenüber den landesherrlichen Gerichten oder Behörden durfte er weder für seine Familie noch für seine Person Rechte der Reichsunmittelbarkeit in Anspruch nehmen. Erst 1708 wurde Graf Platen nach Uebernahme eines standesmäßigen Matricularanschlages beim niederrheinisch-westfälischen Kreise vom reichsgräflichen Collegium ad votum et sessionem zugelassen und unterm 27. Juli d. J. ad comitia imperii geladen. Einem besorglichen Gebrauch des Stimmrechts hatte die Clausel des Lehnbriefes vorgebeugt, wonach der Belehnte die vota auf Reichs- und Kreistagen stets nach dem Gutbefinden des regierenden Landesherrn zu führen verpflichtet war. Eine andere Gunstbezeugung wurde P. durch die Verleihung des General-Erbpostmeisteramts zu Theil. Freiherr von Stechinelli, den Ernst August einst als einen armen italienischen Knaben von seinen Reisen mitgebracht und nach seiner Nobilitirung zum Drosten und Amtsvogt von Bissendorf erhoben und das Gesammthaus 1678 mit dem General-Erbpostmeisteramte in den braunschweig-lüneburgischen Landen beliehen hatte, verkaufte das Letztere mit Genehmigung des Lehnsherrn um den Preis von 30 000 Thalern an P., der 1684 zu Celle, dem Lehnshofe des Gesammthauses, durch den Senior Georg Wilhelm investirt wurde und sich dafür zur Stellung von 6 Ritterpferden verpflichtete. Der Besitz war noch mancherlei Anfechtung seitens derer ausgesetzt, die der Kaiser mit dem Postrecht auch für die braunschweig-lüneburgischen Lande beliehen hatte. Schon war 1689 auf dem Reichstage zu Augsburg eine Vereinbarung dahin geschlossen, daß der Kaiser dem Grafen P. die administratio perpetua der kaiserlichen Posten in Braunschweig-Lüneburg überlassen wollte, falls eine Ausgleichung Platen’s mit den von der Familie Thurn und Taxis erhobenen Ansprüchen unter Bestätigung des herzoglichen Hauses zu Stande käme. Die Bedingung erfüllte sich nicht nur nicht, sondern die Verhandlungen führten zu so erbitterten Auseinandersetzungen, daß der Kaiser die vor kurzem verliehene gräfliche Würde P. wieder zu entziehen drohte. P. fand aber Schutz an dem herzoglichen Hause und blieb im Besitze seines Postrechts, das sich auf seine Nachkommen vererbte, bis 1736 seinem Enkel das Lehen von König Georg II. abgekauft wurde. Als im J. 1696 für die oberste Verwaltung des Klosterguts und die Aufsicht über dessen Verwendung eine eigene Behörde, die Klosterkammer, errichtet wurde, erhielt P. die Stelle als dirigirender Klosterminister an der Spitze derselben und hatte als solcher von den Klöstern jährlich 400 Malter Hafer zu vereinnahmen. Die zahlreichen und werthvollen Gunstbezeugungen, deren sich P. zu erfreuen hatte, verdankte er nicht bloß den eigenen Verdiensten um seinen Herrn. Er war seit 1673 mit Clara Elisabeth, der 1648 geborenen Tochter eines hessischen Edelmanns, Georg Philipp von Meisenbug, verheirathet, die mit ihrer Schwester als Hoffräulein nach Hannover gekommen war. Etwa seit 1680 unterhielt Ernst August vertraute Beziehungen zu ihr. Als der Herzog 1680 nach Italien ging, gehörte sie zu seiner Begleitung; als er sich 1684 auf fast zwei Jahre dorthin begab, reisten sie und ihr Mann mit. Bei der großen Toleranz gegen das Maitressenwesen, welche die fürstlichen Frauen dieser Zeit zeigen, hat der Gleichmuth, mit dem die Gemahlin des Herzogs, Sophie, dies Verhältniß ertrug, kaum etwas Auffallendes. Anton Ulrich von Braunschweig wird in seiner [255] Römischen Octavia das Benehmen der Herzogin wie das des Gemahls der Gunstdame wohl richtig geschildert und gedeutet haben, wenn er in der Geschichte der Prinzessin Solane (Sophie Dorothea) erzählt: „Die schöne Potentiana (Platen) war verheurathet an den vornemsten bedienten des Königs den Elimar und genoße des Mythridates (Ernst August) liebe mit solcher ruhe, daß ihr weder die Königin noch ihr ehemann darob einige eiffersucht blicken liesse, massen die Königin viel zu verständig war als durch eine eiffersucht sich ihrem gemahl mißfällig zu machen, und dem Elimar viel zu viel an seines Königs gnade gelegen zu seyn schien, als daß er nicht, um selbige zu erhalten, alles hätte erdulden sollen.“ Elisabeth Charlotte, die doch so kräftig zu hassen verstand und auf die Ehre ihrer geliebten Tante so eifersüchtig bedacht war, nennt die Gräfin Platen „ein gutt Mensch“ und sie und ihren Mann ihre guten Freunde. Bei dem Dunkel, das die Geschichte der Prinzessin von Ahlden infolge der officiellen Verschleierung des Thatbestandes und Zerstörung des Actenmaterials noch immer umgiebt, fällt es schwer, über den Antheil der Gräfin Platen an der Katastrophe ins Klare zu kommen. Sofort nach dem Verschwinden des Grafen Königsmark in dem Schlosse zu Hannover (1. Juli 1694) verflocht die öffentliche Meinung den Namen der Gräfin Platen in die geheimnißvolle Angelegenheit. Die Prinzessin Sophie Dorothea selbst erblickte in ihr ihre Anklägerin, Aurora v. Königsmark zieh sie der Mitwissenschaft um den Tod ihres Bruders. Ueber die Motive gehen die Vermuthungen auseinander: die einen sehen die Eifersucht der Gräfin, welche Königsmark für ihre Tochter ausersehen habe, andere ihren Eifer für die Ehre des fürst1ichen Hauses als Beweggrund an. Die Kurfürstin Sophie trat in einem nach Dresden gerichteten Briefe jedenfalls für die Gräfin Platen ein, lieber die Rivalin zu decken als die Ehre des Hauses preiszugeben entschlossen. An den erregten Verhandlungen mit Sachsen, den Schritten, welche gegen die Prinzessin Sophie Dorothea geschahen, den Arrangements, welche mit ihrem Vater getroffen wurden, hatte Graf P. als leitender Minister seinen vollen Theil. – Die Stellung, welche das Ehepaar unter Ernst August einnahm, und die den eigentlichen Beginn des Maitressenwesens bildet, das auf Jahrzehnte das Leben am hannoverschen Hofe durchzieht, muß der Familie übrigens auch erheblichen Reichthum verschafft haben. Die Gräfin machte ein glänzendes Haus zu Hannover, die Zahl ihrer Dienerschaft erregte das Erstaunen der verwöhnten Franzosen. Sie war die Tonangeberin der Mode; die weiße Schminke hat sie nach dem Zeugniß Elisabeth Charlottens aufgebracht, dieselbe Autorität macht sie aber auch für den meisterlosen Ton der Hoffräulein verantwortlich, „der müsse zu Ernst Augusts Zeiten angefangen haben, als Gräfin Platen noch Freulen war“. La cour de Linden, von dem in den Briefen der Zeit geredet wird, ist das Schloß im Lindener Garten, welches Graf P. erbaute, nachdem er 1688 das Gut Linden von der Familie v. Alten für 12 240 Thaler unter Einräumung des Wiederkaufsrechts erworben hatte, ein Rechtsgeschäft, das Ernst August 1690 unter Anerkennung der dem Erwerber zustehenden niedern Gerichtsbarkeit bestätigte. 1696 erhielt P. die Concession zum Steinkohlenbau am nahe gelegenen Deister, Rechte, welche die Familie erst 1852 dem verdienstvollen Industriellen Georg Egestorff käuflich überlassen hat. Der Thurm der Neustädterkirche in dem zunächst an Linden grenzenden Theile der Stadt Hannover wurde auf Kosten der gräflichen Familie bis zur Galerie erbaut; sie erwarb dafür das Recht auf ein Erbbegräbniß im Thurmgewölbe und auf ein dreimonatliches Trauergeläute. Solche ungewöhnlichen Ehren zusammen mit den standesherrlichen Rechten trugen der Familie unter dem hannoverschen Adel die Bezeichnung der famille regnante ein, zumal sich die einflußreiche Stellung am Hofe und zwar die der Männer wie die der Frauen nicht [256] blos in der ersten Generation erhielt. Die Tochter des gräflichen Paars, Sophie Charlotte, verheirathet mit dem Oberstallmeister Johann Adolf v. Kielmansegge, begleitete Georg I. nach England und wurde von ihm zur Gräfin von Arlington und Leincester erhoben. Sie ist die Stammmutter der später in den Grafenstand erhobenen Linie der Freiherren v. Kielmansegge (s. A. D. B. XV, 718). Der Sohn Ernst August, dessen Betragen in Paris 1707 den lebhaften Unwillen Elisabeth Charlottens hervorrief, war seit 1697 mit Sophie Freiin v. Uffeln vermählt, der Beziehungen zu Georg I. nachgesagt werden. Sie ist die Erbauerin des Schlosses Montbrillant, dessen Stelle nachher das Welfenschloß, die heutige Technische Hochschule, eingenommen hat, während an der gegenüberliegenden Seite der Herrenhäuser Allee das Lustschloß Fantaisie von ihrer Schwägerin, der Frau von Kielmansegge (später Decken’scher Garten) errichtet wurde. – Die Gräfin P. starb am 30. Januar 1700, ihr Mann am 24. Januar 1709, nicht wie gewöhnlich angenommen wird: am 14. Juni, was schon der Brief Elisabeth Charlottens (CVII n. 82) ausschließt. Beide wurden in dem Erbbegräbniß der Neustädter Hof- und Stadtkirche beigesetzt.

Zedler, Univ.-Lexikon XXVII, 691. – Wohlbrück, Geschichtl. Nachr. über das Geschlecht v. Alvensleben III (1829), 63. – Havemann, Gesch. d. Lande Braunschweig u. Lüneburg III, 292, 282. – Köcher, Gesch. von Hannover u. Braunschweig I, 439, 493, 515, 530, 567. – Memoiren der Herzogin Sophie, hg. v. Köcher, S. 84. – Briefwechsel der Herzogin Sophie, herausg. v. Bodemann, S. 135, 297. – Londorp, Acta publ. X, 530. – Bodemann, Jobst v. Ilten (Zeitschr. d. histor. V. f. NS. 1879, S. 12); Briefe an Bussche (das. 1882 S. 165, 167), Schaumann das. 1874, S. 6. – Pribram, Oesterreich u. Brandenburg 1688–1700 (Prag 1885) S. 86 und 221. – Moser, Braunschweig-Lüneburg. Staatsrecht S. 130. 385. – Scheidt, Anm. zu Moser S. 244, 135 ff. – Manecke, Braunschweig-Lüneb. Staatsr. S. 46 u. 387. – Lehzen, Hannovers Staatshaushalt II, 257. – Römische Octavia VI (Nürnberg 1711) S. 169. – Köcher in Sybel, Histor. Zeitschr. XLVIII, 198 ff. – Lettres histor. I, 462. – v. Spilcker, Beschreibung der Residenzstadt Hannover (Hannover 1819) S. 481, 531. – Pöllnitz, Mém. I, 106. – Ebert, Zeitschr. des histor. V. f. NSachsen 1866, S. 12 ff. – Meding, Memoiren I, 208. – Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte (Bibl. des Litt. Vereins CVII, 82, 223, 238, 242, 389, 23, 280).