ADB:Neuhauser, Johann
W. Hund, der noch zu Neuhauser’s Lebzeiten geboren war, rechnete ihn zu diesem Geschlechte, jedoch mit dem Beisatze „naturalis tantum“. Daß er ein Sohn des Herzogs Ernst oder Albrechts III. von Baiern gewesen, schloß man erst später aus seiner Beliebtheit am Münchener Hofe. Diesem hat Dr. N., der seit dem Jahre 1460 Domherr, seit 1473 (bis 1513) Domdechant zu Regensburg war, zunächst in der Eigenschaft eines „Rathes“ gedient. Wiederholt sandte ihn Herzog Albrecht IV. nach Rom, das letzte Mal (1485) zur „Obedienz“ gegen den neuen Papst Innocenz VIII. Die „Oratiuncula“, welche N. damals hielt, ist auch im Drucke erschienen. 1496 wurde er herzoglicher Kanzler und Propst des soeben an der Frauenkirche zu München errichteten Chorstiftes. Dort besaß er schon seit 1485 (bis 1501) die Decanatspfarre St. Peter, 1508 erlangte er noch die Propstwürde zu Altötting. Am Primogeniturgesetze von 1506 hatte N. mindestens redactionellen Antheil, auch war er einer der Vormünder Herzog Wilhelms IV.
Neuhauser: Johann N. (Neunhauser), Propst und Kanzler, † am 26. Januar 1516 zu München. Er führte das zwei gekreuzte Rechen enthaltende Wappen der Neuhauser zu Rutting am Zusammenflusse der kleinen und großen Vils; auch der Genealoge- Hund, Bayr. Stammbuch, III. Thl. – Andr. Mayer, Thesaur. nov. jur. eccles. I, 234; II, 98 s., 234; III, 108 ss. – Geiß, Gesch. d. Stadtpfarrei St. Peter in München, 65 ff. – Ant. Mayer, Die Domkirche zu U. L. Frau in München, S. 381 ff.