ADB:Montmartin, Friedrich Samuel Graf

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Artikel „Montmartin, Friedrich Samuel Graf von“ von Eugen Schneider in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 204, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Montmartin,_Friedrich_Samuel_Graf&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 18:42 Uhr UTC)
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Montmartin: Friedrich Samuel Graf von M. ist 1712 zu Zeitz geboren und wurde zu Baireuth erzogen. Er studirte in Leipzig und Leyden und ging dann nach Wetzlar. 1738 wurde er Regierungsrath in Baireuth, 1739 Gouverneur der Städte Alt- und Neu-Erlangen und Präsident des Justizcollegiums, dann Geheimrath und Minister bei dem fränkischen Kreise. 1742 ernannte ihn Karl VII. zum kaiserlichen Reichshofrath. In diesen Stellungen betrieb er die Mündigsprechung des Herzogs Karl Eugen von Württemberg, wofür ihm dieser 1744 die Stelle eines Geheimraths übertrug, die er aber nicht antrat. 1756 sehen wir ihn als gothaischen Reichstagsgesandten gegen seinen Auftrag den Beschluß zum Reichskrieg gegen Preußen herbeiführen, wofür er die Reichsgrafenwürde erhielt. 1758 ernannte ihn der Herzog von Württemberg zu seinem Minister, 1763 zum Premierminister und Geheimrathspräsidenten. Als er in das Land kam, waren die Zustände sehr gespannte, die Hilfsquellen desselben erschöpft, während die Ausgaben stiegen. M. wußte sich das vollständige Vertrauen des Herzogs zu verschaffen; seine kriechende Unterwürfigkeit unter den Willen seines Herrn, seine Meisterhaftigkeit in Schmeichelei und Ränkespiel brachte es bald dahin, daß sein Nebenbuhler, Oberst Rieger, der sich dem Herzog unentbehrlich gemacht zu haben schien, auf die Festung wanderte. Bei den Mißhelligkeiten mit den Landständen verfuhr er ohne jede Rücksicht. Diese bestanden auf ihrem Recht, außerordentliche Steuern zu verweigern und drangen auf größere Sparsamkeit. M. bezeichnete des Herzogs Begehren als absoluten Befehl und erklärte die Vorstellungen des landschaftlichen Ausschusses für aufrührerisch, aus beschränktem Verstand und schwacher Einsicht entsprossen. Wer sich ihm widersetzte, wie der treffliche Landschaftsconsulent J. J. Moser, büßte mit schwerem Kerker. Auf jede Weise suchte M. dem Lande Geld auszupressen, wobei er selbst nicht leer ausging: die Beamten mußten ihre Stellen theuer bezahlen, die Münze, der Tabak- und Salzhandel wurde verpachtet, das Lotto eingeführt, das Kirchengut wurde angegriffen, die Landschaftskasse mit Waffengewalt geplündert. Das Frühjahr 1764 brachte eine neue Militärsteuer, die M., da die Landstände sich weigerten, durch eine geheime Instruction an die Beamten durchführen wollte; aber trotz der größten Gewaltthaten mißlang der Plan. Inzwischen hatten die Landstände beim Reichshofgericht geklagt, und als M. seine Stellung nicht mehr für sicher hielt, ließ er sich am 10. Mai 1766, „um keine Hinderung zur glücklichen Wiederherstellung des vollkommenen Vertrauens zwischen Herrn und Land abzugeben“, mit einem großen Gehalte verabschieden. Dennoch wußte er sich das Vertrauen seines Herzogs zu bewahren und wurde erst 1773 ganz entlassen. Er starb als Ritterhauptmann des Kantons Altmühl am 29. Januar 1778 zu Dinkelsbühl.

Gegel, Beleuchtung einer Regierungsepoche des gegenwärtigen Regenten Württembergs etc., 1789; Pfaff in den Württemb. Jahrbüchern 1857, II.