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Artikel „Matthaeus der Lollard“ von Jacob Cornelis van Slee in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 614–615, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Matth%C3%A4us_der_Lollard&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 20:11 Uhr UTC)
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Matthaeus der Lollard, auch Miewes genannt, als gefährlicher Häretiker eine für das religiöse Leben in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sehr bezeichnende Erscheinung. Er hielt sich in Holland und besonders zu Gouda auf und hatte zahlreiche Anhänger, als der berühmte Geert Groote, als furchtbarer Ketzerhammer, ihn und seine Secte um 1380 zu bekämpfen anfing. Zweiundzwanzig Sätze waren es, die an M. und den Seinigen für besonders ketzerische galten. Sie betreffen Christi Menschheit und Gottheit, die kirchlichen Sacramente und das Fegfeuer. Dabei lehrten seine Anhänger, er besitze eine reinere Erkenntniß als die Apostel, ja er sei weit mehr als Christus selbst Gott zu heißen. Es läßt sich aus diesen geringen Angaben nicht sicher sagen, welcher Ketzerfamilie er angehörte. Auch die Bezeichnung als Lollard, die für mancherlei Häretiker gebraucht ward, giebt keinen bestimmten Anhalt. Nach den Angaben [615] über die in ihm von seinen Anhängern gepriesene göttliche Hoheit möchte man eher schließen, daß er als Träger des heiligen Geistes oder als Paraklet betrachtet ist und daher den Brüdern des freien Geistes angehörte. Geert Groote trat ihm energisch entgegen, trieb auch den Utrechter Bischof, Floris von Wevelinchoven, an, ihn zu verfolgen. Infolge dessen wurden sogar, wie Heda (Hist. ep. Ultraj. p. 259) und Petrus Horn (Vita magistri Gerardi magni, handschriftlich auf der Burgundischen Bibliothek zu Brüssel sub Nr. 8849–8859 vorhanden) erzählen, nach seinem Tode seine Gebeine ausgegraben, zu Utrecht verbrannt und die Asche zerstreut. Aus diesem Strafgericht mag man schließen, daß es dem Bischofe nicht gelungen war, den M. lebendig in seine Gewalt zu bringen; ein rascher Tod mußte ihn der Verfolgung des Bischofs entrissen haben.

Vgl. Moll, in Stud. en Bydr. van Moll en de Hoope Scheffer, Dl. I. bl. 343–346.