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Artikel „Margaretha, deutsche Kaiserin, Gräfin von Holland und Hennegau“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 317–319, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Margarethe_(Kaiserin)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 09:03 Uhr UTC)
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Margaretha, deutsche Kaiserin, Gräfin von Holland und Hennegau, die Gemahlin Ludwig des Baiers, den sie 1324 heirathete, während die feierliche Krönung in Rom erst vier Jahre später folgte. Sie war die Schwester Wilhelms IV., des Grafen von Holland, der 1345 unter den Streitäxten der Friesen, die er zu unterwerfen suchte, gefallen war. Derselbe war kinderlos gestorben, seine einzigen Agnaten waren seine beiden Schwestern, wovon die älteste, M., mit Ludwig dem Baier verheirathet, während die andere, Philippa, die Gattin Eduards III. von England war. Beide Fürsten säumten denn auch keinen Augenblick, ihre Ansprüche geltend zu machen; Hennegau als Frauenlehen fiel von selbst an Wilhelms älteste Schwester, während Holland als Schwertlehen an den Kaiser, den Gatten der Erbin Hennegaus, zurückfiel. So schien es für den Augenblick, als ob nun Holland, Zeeland und Hennegau in der bisherigen Weise mit einander vereinigt bleiben könnten. Aber auch Eduard III. säumte nicht, seine Ansprüche geltend zu machen, der für seine Frau Holland und Zeeland forderte. Der zeeländische Adel zeigte sich der englischen Herrschaft durchaus nicht abgeneigt, Eduard rüstete schon eine Flotte und ein Heer aus. Es traten aber zugleich noch andere Prätendenten auf; die beiden Söhne der gestorbenen Gräfin von Jülich und Margaretha’s eigener Oheim, der alte Johann von Beaumont, der noch lebende Bruder Wilhelms III., der sich in Hennegau schon als Landesherr einzurichten begann, nachdem ihm Eduard die Statthalterschaft über Zeeland übertragen hatte; auch der Bischof von Utrecht drohte mit einem Angriff, um sich von der Abhängigkeit, in der das Stift zu Holland stand, zu befreien. Der Kaiser machte aber alle diese Anschläge zu nichte. Um Beaumont unschädlich zu machen, bot ihm Ludwig die Statthalterschaft über das ganze Ländergebiet an, die dieser auch annahm, wodurch er von selbst auf Margaretha’s Seite gezogen wurde. Am 15. Januar 1346 fand in Frankfurt die feierliche Belehnung Margaretha’s mit Holland, Zeeland und Hennegau statt und noch in demselben Winter reiste sie über Frankreich, Lothringen und Brabant in ihr Land. Beaumont führte sie in die Regierungsgeschäfte ein, eine Reihe angesehener Edler, wie die Polanen, Boekhorst, Brederode und Heemstede traten auf ihre Seite. Unvorsichtigerweise hatte sie jedoch bei der Wahl ihrer Räthe die Vertreter einiger hervorragender Adelsgeschlechter übergangen, besonders die stolzen, mit dem gelder’schen Herzog verschwägerten van Arkels und die durch ihren Reichthum einflußreichen Egmonds, die denn auch mit leichter Mühe noch viele andere angesehene Edle auf ihre Seite zogen. Auch in den Städten bildete sich, obwohl sie mit freigebiger Hand Privilegien verliehen hatte, bald [318] eine ihr feindliche Gegenpartei, denn die stolzen Poorters wollten von einer Frauenregierung nichts wissen und den Patriziern gefiel es nicht, daß sie sich nur mit dem alten Adel umgab. Die Erbitterung gegen M. stieg, da der Adel mit grenzenloser Willkür im Lande hauste und nach Wohlgefallen plünderte, es gährte allenthalben und schon hatte die Stadt Zierikzee die gräflichen Beamten verjagt. Ihre Stellung war unhaltbar; schon im September desselben Jahres ließ sie sich durch ihren Gemahl wieder nach Baiern entbieten, nachdem sie vorher die Edeln und Städte berufen hatte, um einen ihrer Söhne zu ihrem Statthalter und Nachfolger ernennen zu lassen. Ihr zweiter, erst 16 Jahre alter Sohn Wilhelm wurde dazu gewählt und begab sich alsbald in die Niederlande, wo er sofort nach seiner Ankunft von M. zu ihrem Statthalter ernannt wurde, aber auch den gemessenen Befehl bekam, sich genau an die Weisungen des von ihr bestellten Vormundschaftsrathes, dessen Präsident der alte Beaumont war, zu halten. Hätte M. diesen Rath mit den Repräsentanten der vornehmsten Städte verstärkt oder hätte sie die Vertreter der vornehmen von ihr bis jetzt fern gehaltenen Adelsgeschlechter in demselben Sitzung nehmen lassen, so wäre ihr und dem Lande viel Herzeleid und Jammer erspart geblieben. Zum Unglück starb der Kaiser bald nach ihrer Ankunft in München (11. Octbr. 1347) und von Karl IV., dem unversöhnlichen Feinde ihres Hauses war das Aergste zu erwarten. In Holland herrschte ungeheuere Verwirrung, zu einem Krieg gegen die aufrührerischen Friesen fehlte dem Statthalter das Geld, der Bischof von Utrecht verwüstete Holland mit Feuer und Schwert. Unter diesen Umständen hielt es M. am gerathensten, die gräfliche Würde niederzulegen und Wilhelm ohne irgend welchen Vorbehalt zum souveränen Landesherrn zu ernennen. Am 20. Januar 1349 unterzeichnete sie die Abdankungsurkunde, wogegen sich Wilhelm verpflichten mußte, ihr auf einmal als Abfindungssumme 15 000 und einen Jahresgehalt von 600 florentinischen Gulden auszuzahlen. Allein die Erwartung, daß dem Lande nunmehr die nöthige Ruhe zu Theil werden würde, ging nicht in Erfüllung, vielmehr prägten sich die Gegensätze schärfer als je aus. Während die bedeutendsten Städte dem neuen Grafen Wilhelm V. huldigten, erklärten die meisten Barone die Verzichtleistung für werthlos, so lange die Kaiserin sie nicht in eigener Person dazu auffordere. Wilhelm ging mit großer Willkür zu Werke, er war jetzt vollständig in den Händen der van Arkels, verschenkte mit unsinniger Verschwendung das Einkommen der Grafschaft an seine neuen Günstlinge, erweiterte die Privilegien der Städte und entsetzte die früheren Beamten ihrer Stellen. Die seiner Mutter ausgeworfene Summe konnte er nicht bezahlen und die noch zahlreichen Anhänger derselben behaupteten, daß dadurch der frühere Vertrag hinfällig geworden sei. Beide Parteien standen einander bis an die Zähne bewaffnet gegenüber, und als am 17. Mai 1350 einige Anhänger Margaretha’s das Städtchen Naarden überfielen und niederbrannten, war die Loosung zu dem Kampfe gegeben, der mehr als 150 Jahre in Holland wüthete und unter dem Namen Hoek’scher und Kabeljau’scher Streit bekannt ist. M. widerrief ihre Abdankung, auf beiden Seiten organisirte sich ein fester Bund, und Mutter und Sohn standen sich nun als Feinde gegenüber. Ehe die Feindseligkeiten eröffnet wurden, kam aber noch eine momentane Versöhnung zu Stande, in Gertruidenburg legte Wilhelm seine gräfliche Würde nieder und entband seine Anhänger von dem ihm geschworenen Eid. Jetzt waren es aber letztere, welche die Verzichtleistung Wilhelms nicht anerkannten und es gelang ihnen auch, denselben wieder an ihre Spitze zu stellen. Margaretha’s Sache stand verzweifelt und sie wandte sich in ihrer Rathlosigkeit an ihren Schwager Eduard III. Dieser war bereit, ihr zu helfen, ein Theil der englischen Flotte verband sich mit der ihrigen, sie wurde aber nach einem vorübergehenden Erfolge am 4. Juli 1351 bei Vlaardingen [319] geschlagen und beinahe vollständig vernichtet. M. mußte nach Hennegau fliehen, während Wilhelm jetzt in unbestreitbarem Besitze von fast ganz Holland und Zeeland war. Endlich kam durch Vermittelung Eduards III., dessen Nichte Mathilde von Lancaster Wilhelm V. zur Frau bekam, eine endgültige Versöhnung zwischen Mutter und Sohn zu Stande (7. Decbr. 1354), Wilhelm bat um Verzeihung und erhielt dann wieder die gräfliche Würde von Holland und Zeeland feierlich übertragen. M. starb am 25. Juni 1356 in Quesnoy.

Das Urtheil über M. lautet sehr verschieden, je nachdem man sich auf den Hoek’schen oder Kabeljau’schen Standpunkt stellt; jedenfalls aber war sie eine durch Willensstärke und Unbeugsamkeit hervorragende Frau.