ADB:Lotz, Johann Friedrich Eusebius

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Artikel „Lotz, Johann Friedrich Eusebius“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 285–287, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lotz,_Johann_Friedrich_Eusebius&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:45 Uhr UTC)
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Lotz: Johann Friedrich Eusebius L., Jurist und Nationalökonom, geb. am 13. Januar 1771 zu Sonnenfeld im damaligen Herzogthum Sachsen-Hildburghausen, † am 13. November 1838 zu Koburg. Der Sohn eines Justizamtmanns erhielt er seine Vorbildung von 1784–87 auf dem Gymnasium in Koburg und studirte dann in Jena die Rechte. Er gedachte sich auf dieser Hochschule als Docent niederzulassen und bereitete sich schon zur Doctorpromotion vor, als ihn der Tod seines Vaters in die Heimath zurückrief. Hier wurde er 1790 Hofadvocat und übte seinen Beruf zuerst in seinem Geburtsorte und nachher in Hildburghausen aus. 1795 übernahm er die Aufgabe, das geheime Archiv in seinem staatswissenschaftlichen Theile zu ordnen, wofür ihm die Stelle eines Regierungs- und Consistorialsecretärs in Aussicht gestellt wurde. Er erhielt dieselbe im December 1796 und bekleidete sie, seit 1801 mit dem Titel eines herzoglichen Rathes, bis zum Juli 1804, wo er mit dem Prädicate „Kanzleirath“ zum ersten Regierungs- und Lehnssecretär aufstieg. Neben diesem Amte führte er zugleich die Aufsicht über das geheime Archiv, eine Beschäftigung, [286] welche ihm besonders zusagte, sodaß er um ihretwillen die Beförderung zum Mitglied der Regierung ablehnte und dann nur unter Beibehaltung jener Thätigkeit annehmen wollte. Dieser Eigenwille zog ihm die Ungnade des Ministers zu, und es erfolgte als Ausdruck derselben im Juli 1806 seine Versetzung als Centamtmann nach Heldburg. Diese Verbannung aus der Hauptstadt bewog ihn im Mai 1810, einen Ruf als wirklicher Regierungsrath nach Koburg anzunehmen. In dieser neuen Stellung betheiligte er sich an den Verhandlungen der thüringischen Staaten wegen der Ausgleichung der Kriegskosten, übernahm 1816 als Bevollmächtigter des Herzogs Ernst das demselben vom Wiener Congreß zugetheilte Fürstenthum Lichtenberg, richtete dessen Verwaltung ein und blieb über ein Jahr lang an der Spitze der Geschäfte. 1821 wirkte er bei der Einführung der landständischen Verfassung im Herzogthum Koburg mit, trat seit dem März des folgenden Jahres provisorisch in das Ministerium und begab sich bald darauf nach der vom Herzoge gekauften Herrschaft Greinburg in Oberösterreich, deren Uebernahme und Verwaltungseinrichtung ihm aufgetragen war. Das nahe bevorstehende Erlöschen des sachsen-gothaischen Fürstenhauses veranlaßte ihn zur Ausarbeitung mehrerer staatswissenschaftlicher Abhandlungen, in denen er die Rechte seines Landesherrn vertrat. In Anerkennung der dadurch geleisteten Dienste ernannte ihn derselbe im Juli 1824 zum geheimen Regierungsrath und im December des gleichen Jahres zum geheimen Assistenzrath, womit zugleich der definitive Eintritt in das Ministerium verbunden war. Als nach dem Tode Friedrichs IV. von Sachsen-Gotha unter den um die Erbschaft streitenden Agnaten ein Theilungsvertrag zu Stande kam, war es L., welcher denselben 1826 in Dresden zum Abschlusse brachte. Damals wurde der Herzog Bernhard von Sachsen-Meiningen auf ihn aufmerksam und versuchte ihn in seine Dienste zu ziehen; er lehnte jedoch diesen Antrag ab, ebenso wie er bereits 1819 eine Professur des Staatsrechts und der Staatswirthschaft an der Universität Bonn ausgeschlagen hatte. Zum Danke für die erstgenannte Ablehnung erhielt er 1827 den Rang eines geheimen Conferenzrathes. Im gleichen Jahre nahm er in hervorragender Weise an der Organisation der nunmehr vereinigten Herzogthümer Koburg und Gotha theil; 1830 verhandelte er in München über Gebietsausgleichungen und den Anschluß des Amtsbezirks Königsberg an den mitteldeutschen Zollverband und begab sich 1832 noch einmal nach dem Fürstenthum Lichtenberg, um in der Eigenschaft eines Generalcommissärs die daselbst gestörte Ruhe wieder herzustellen. Im Januar 1833 kehrte er nach Koburg zurück und es begann damit für ihn eine Zeit größerer Muße, sodaß er sich auch seiner litterarischen Thätigkeit ungestörter widmen konnte. Koburg verließ er seitdem gewöhnlich nur dann, wenn er – alljährlich einmal – dem Ministerium nach Gotha folgen mußte; eine größere Reise machte er kurz vor seinem Tode in geschäftlichen Angelegenheiten nach Pölzig und Baiersdorf, den Gütern der koburgischen Prinzen. – Von biederem Charakter, dabei schlicht und einfach in seinem Auftreten, zeichnete sich L. in seinem Wirkungskreise durch große Geschäftstüchtigkeit und ungemeine Arbeitkraft, sowie durch Scharfsinn in der Lösung verwickelter Fragen aus; und bei aller ihm aufgebürdeten amtlichen Last wußte er doch immer noch Zeit zur Ausarbeitung von Werken seines Faches zu erübrigen. Von solchen sind die bedeutendsten: die „Revision der Grundbegriffe der Nationalwirthschaftslehre“ (4 Bde., 1811–14) und das „Handbuch der Staatsswirthschaftslehre“ (3 Bde., 1821–22; 2. Aufl. 1837–38), in denen er sich zwar an die Lehren Adam Smith’s anschließt, aber nicht, ohne dieselben in mancher Hinsicht zu berichtigen und fortzubilden. Außerdem hat er noch veröffentlicht: „Staatswissenschaftliche und juristische Nachrichten“ (2 Jahrge. in 3 Bden., 1799–1800), „Ueber den Begriff der Polizei und den Umfang der [287] Staatspolizeigewalt“ (1807), „Ideen über öffentliche Arbeitshäuser und ihre zweckmäßige Organisation“ (1810), „Ueber die Ansprüche und Forderungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar an die herzogl. sachsen-koburgischen Lande aus den thüringischen Regierungsverhältnissen vom J. 1814“ (1818) und „Civilistische Abhandlungen zur Berichtigung einiger Punkte der Proceßtheorie und Gesetzgebung“ (1820; 2. Ausg. 1832). Von den Aufsätzen, welche L. in fachwissenschaftliche Zeitschriften lieferte, verdient noch derjenige „Ueber die nothwendige Reform des deutschen Münzwesens“ in Pölitz’ „Jahrbüchern für Geschichte und Staatskunst“ (1828) hervorgehoben zu werden.

Meusel, G. T. – Neuestes Conversationslexikon für alle Stände, 4. Bd., Leipzig 1835, S. 467b. – Jen. Allg. Lit.-Zeitung vom J. 1839. Intelligenzblatt Nr. 6, März, Sp. 41–46. – Conversationslexikon der Gegenwart, 3. Bd., Leipzig 1840, S. 384–85. – N. Nekr., 16. Jahrg., 1838, 2. Thl. (1840), S. 1159 u. 17. Jahrg., 1839, 1. Thl. (1841) S. 51–52.