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Artikel „Lindenbrog, Friedrich“ von Karl Felix Halm in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 692–693, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lindenbrog,_Friedrich&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 17:14 Uhr UTC)
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Lindenbrog: Friedrich L. (Lindenbruch), der jüngste Sohn Erpolds, Jurist und Philolog, geb. zu Hamburg am 28. Decbr. 1573, † am 9. Sept. 1648. L. studirte in Leyden, wo er sich der Rechtswissenschaft widmete, aber auch sehr eifrig allgemeine humanistische Studien betrieb. Von der Universität abgegangen machte er längere Reisen in England und Frankreich; in Paris war er sechs lang Hofmeister des königl. Geheimrathes von Calignon. Wohin er auf seinen Reisen kam, besuchte er überall fleißig die Bibliotheken und machte Bekanntschaft mit den berühmtesten Gelehrten seiner Zeit. Im J. 1606 begab er sich nach Italien, 1607 durchreiste er Deutschland, 1608 erwarb er sich das Licentiat der Rechte in Basel. In demselben Jahre kehrte er endlich nach langer Abwesenheit in seine Vaterstadt zurück und begann eine juristische Praxis. Als Rechtsanwalt erwarb er sich einen bedeutenden Ruf und gelangte zu mehreren bürgerlichen Ehren. Wie sehr man seiner Einsicht und Welterfahrung vertraute, bewies der Umstand, daß er im J. 1614 vom Hamburger Senat nach London geschickt wurde, um die streitigen Contractsbedingungen der in Hamburg residirenden englischen Kaufleute, welche die sogenannte englische Court bildeten, zu ordnen. Wiewol es ihm nicht gelang, die Angelegenheit ganz zu schlichten, wurde er doch vom Senat für seine mehr als zweijährige Thätigkeit in London reichlich belohnt. Die Ehe, die er 1625 mit der Wittwe des Bürgermeisters Sebast. v. Bergen einging, verwickelte ihn in einen langwierigen Prozeß, über welchen wir der Kürze wegen auf Bd. II, S. 368 ff. verweisen. L. hinterließ ein bedeutendes Vermögen, wie die reichlichen Vermächtnisse ausweisen, die er, kinderlos gestorben, zu gemeinnützigen Zwecken ausgesetzt hat; s. dessen Testament bei Wilckens S. 33–36. Seine Bibliothek und übrigen wissenschaftlichen Sammlungen nebst Büchern seines Vaters Erpold und Bruders Heinrich vermachte er dem Gymnasium seiner Vaterstadt; diese sehr ansehnliche Schenkung wurde der Grund der so reichen Hamburger Stadtbibliothek. Ehe L. als Rechtsanwalt auftrat, war er als philologischer Schriftsteller sehr thätig und gab eine Reihe von Ausgaben alter Schriftsteller heraus, die zum großen Theile auch heute noch ihre Brauchbarkeit erhalten haben: „Catalecta Virgiliana“ (Lugd. Bat. 1595 und 1617), „Probi grammatici de notis libellus etc.“ (Lugd. Bat. 1600), „Statii opera cum Lactantii in Thebaida et Achilleida commentario“ [693] (Paris. 1600. 4° mit dem latinisirten Namen. ed. Tiliobroga), „Terentii Comoediae“ mit den Scholiasten (Paris. 1602 und Francof. 1633. Hamburgi 1649. 4°), „Ammianus Marcellinus“ (Hamb. 1609. 4°), „Heliodori Larissaei Κεϕάλαια τῶν ὀπτιϰῶν, gr. et lat.“ (Hamb. 1610. 4°), „Diversarum gentium historiae antiquae scriptores III, Jornandes, Isidorus Hispal., Paulus Diaconus“ (Hamb. 1611. 4°). Außerdem verdankt man ihm einen „Commentarius de ludis veterum“, Paris 1605. 4° und eine Ausgabe des „Codex legum veterum (leges Wisigothorum, edictum Theodorici, lex Burgundionum)“, Francof. a. M. 1613 Fol., nachdem er schon früher eine Ausgabe der Lex Salica mit Glossen (Paris 1602) herausgegeben hatte.

(Wilckens) Leben der berühmten Lindenbrogiorum, Hamb. 1723, S. 16–56. J. Molleri Cimbria litterata III. p. 414 sqq. Schröder’s Lexikon der Hamburgischen Schriftst. IV, 494–500. Petersen, Geschichte der Hamburger Bibliothek S. 18 ff.[1]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 693. Z. 14 v. o.: Vgl. R. Stintzing, Gesch. d. deutschen Rechtswissensch., 1. Abth., S. 738. [Bd. 20, S. 748]