ADB:Liebenthal, Christian
[566] Frankfurt a/O., sodann nach Wittenberg. Auf beiden Hochschulen hörte er philosophische Vorträge und erwarb auf ersterer den Grad eines magister philosophiae. Später treffen wir ihn zu Rostock, wo er sich dem rechtswissenschaftlichen Studium widmete und zugleich die Stelle eines Hofmeisters bei Adelichen aus dem Geschlechte v. Hahn und v. Halberstadt bekleidete. Nach zweijährigem Aufenthalte in Rostock unternahm er mit diesen eine größere Reise durch Deutschland, auf welcher sie in mehreren Universitätsstädten länger verweilten. Kaum heimgekehrt, wurde er 1616 als ordentlicher Professor der praktischen Philosophie und Beredsamkeit nach Gießen berufen. Im nämlichen Jahre heirathete er des Schultheißen Valentin Schautantz von Gießen Tochter und promovirte muthmaßlich in demselben Jahre als Doctor beider Rechte, zu welchem Zwecke er wol seine „Conclusiones de primo objecto juris“, Gießen 1616, 4°, verfaßte. Nach achtjähriger Lehrthätigkeit wurde er 1624 zum fürstlichen Rath in Darmstadt befördert. Ueber seine weiteren Lebensumstände ist nur bekannt, daß er comes palatinus war und am 2. August 1647 zu Klagenfurt starb. Ein Andenken an ihn hat sich dort nicht erhalten; selbst die einzige Stadtchronik aus jener Periode, die sogen. Jesuiten-Chronik, thut seiner keine Erwähnung. Trotzdem war L. ein in weiten Kreisen wohl gekannter und geschätzter Gelehrte. Er hinterließ außer Gelegenheitsschriften und Dissertationen privat- und staatsrechtlichen Inhalts, vier größere Arbeiten. Zwei derselben: das „Collegium politicum etc.“ (Giess. 1620, Marp. 1643, Giess. 1654) und die „Delineatio jurid. pol. juris foederis tam religiosi quam politici“ (Giess. 1624), dem Christ. Harsdörffer in Nürnberg gewidmet – gehören dem öffentlichen Rechte an. Die Abhandlung „De regimine ecclesiastico“ (Giess. 1622) ist dem Kirchenrechte entnommen, und findet sich in deutscher Uebertragung in den neuesten Religionsvereinsschriften 1782 St. 5 u. 6. Liebenthal’s Hauptwerk ist das „Collegium ethicum“, dasselbe handelt nach dem im Zeitgeschmacke abgefaßten Titel: de summo hominis bono, principiis actionum humanarum etc. — — „amicitia videlicet et voluptate modice et perspicue“. Wenn man aus der Zahl der Auflagen einen Schluß auf die Verbreitung des Buches ziehen darf, so war es sehr gesucht und viel begehrt. Es erfuhr von 1620–67 nicht weniger als sieben Auflagen, die zweite ist vermehrt durch zwei Disputationen „De privilegiis studiosorum“. Der gelehrte Thomasius macht ihm in seinem Werke „De plagio“ § 456 den Vorwurf, daß er Christ. Matthäus und Piccolomineus zwar benützt, aber nicht citirt habe. – In M. Fr. Seidler’s Bildersammlung findet sich Nr. 77 ein künstlerisch gar mangelhaftes Porträt Liebenthal’s, welches diesen mit modischem Schnurbart in eleganter spanischer Tracht darstellt. – Strieder’s Schriftenverzeichniß ist noch anzureihen: „De animae ejusque rationalis origine etc.“, Frcf. 1610, 4° und „Oratio ad Philippum Hassiae Landgravium“, Giess. 1624, 4°.
Liebenthal: Christian L., Jurist und Professor der Philosophie, geb. den 24. Decbr. 1586 zu Soldin in der Neumark; sein Vater, Burkhard L., lebte dort als Inspector, sein Großvater, Joachim L., als Bürgermeister, der mütterliche Großvater war Günther von Wenden auf Neuenburg. L. kam im 15. Lebensjahre auf die Saldrische Schule nach Brandenburg; im 18. auf die UniversitätEin gleichnamiger, jüngerer Zeitgenosse Christ. Amandus v. L., geb. in Graz, wurde nach dem Tode seiner Eltern katholisch, dann Domherr zu Würzburg und Bamberg, 1667 wieder protestantisch, und veröffentlichte in seinem „Bekehrten Paulus“ (Leipzig 1667) die Geschichte seines Uebertrittes.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage:kärtnerischen