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Artikel „Sigmund Freiherr v. Lamberg“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 285–286, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lamberg,_Sigismund_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 17:50 Uhr UTC)
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Sigmund Freiherr v. Lamberg, erster Bischof von Laibach im Krainer Lande, † am 6. Februar 1488. Abkömmling eines österreichischen, seit dem 14. Jahrhundert in Krain heimisch gewordenen Geschlechtes, von dessen Krainer Hauptlinie, Enkel Wilhelm’s und Sohn Georg’s, für den geistlichen Stand bestimmt, erlangte S. v. L. zunächst die Pfarre St. Martin bei Krainburg, kam aber bald an den kaiserlichen Hof als Caplan und Almosenier und erfreute sich der Gunst des Monarchen, welche ihn für eine hervorragende kirchliche Stellung aufsparte. Kaiser Friedrich III. entschloß sich nämlich, mit Zustimmung des Papstes Pius’ II. (Aeneas Sylvius), den S. v. L. am kaiserlichen Hofe seinerzeit kennen gelernt, das Laibacher Bisthum zu errichten. Diese Stiftung vom Jahre 1461 begegnete mancherlei Schwierigkeiten bei der Ausführung, insbesondere von Seiten der Mönche des für die Dotation des neuen Bisthums ausersehenen Benedictinerklosters Oberburg in Untersteier, so daß lange nach der Ernennung und Bestätigung Sigmund’s v. L. als Bischofs, erst 1463 der ärgerliche Zwischenfall erledigt wurde und (wenngleich jene Mönche noch 1465 sich als widerspenstig erwiesen, ja erst 1473 auf päpstlichen Befehl fortgeschafft wurden) die Auslieferung Oberburgs (11. October 1463) erfolgte. Das Laibacher Bisthum erlangte vom Papste (9. Sept. 1462) die Befreiung von den Jurisdictionsansprüchen Salzburgs und Aquilejas, 1463 (16. Juni) die Einantwortung in das Patronat des Kaisers, in demselben Jahre (Sept.) die kaiserliche Bewidmung mit Holzungs-, Fisch-, Weide- und Wiesenrecht. 1466 (Nov.) erhielt der Bischof vom Kaiser das Dispositionsrecht über sämmtliche einverleibte Pfarren, 1467 die Befugniß, eine würdige Residenz aufzurichten, 1468 die Erlaubniß, edles Gestein (Crystall, Berill, Fraueneis) abzubauen u. dgl. Auch gegen die Jurisdictionsansprüche des Generalvicars von Aquileja fand er die Unterstützung des Landesfürsten. Als die Türkengefahr und die Baumkirchener Fehde Innerösterreich seit 1469 bedrängten, erschien (wie Unrest in seiner österr. Chronik bei Hahn Coll. Monum. I., 565 berichtet) Bischof S. als Abgeordneter Krains zum „vereinten Landtage“ nach St. Veit in Kärnten (April 1470). Auch an Zerwürfnissen zwischen dem Bischofe und den landesfürstlichen Bürgern fehlte es nicht, wie die Weisung Kaiser Friedrich’s vom 18. December 1470 an S. v. L. beweist, er solle die Bürger von Laibach bei Verrichtung ihrer gewöhnlichen Geschäfte nicht behelligen, noch dieselben dabei durch geistliche Censuren hindern oder beschweren. [286] Im ganzen galt S. v. L. als rechtschaffener Kirchenfürst. Bei der Eröffnung des Sarges (1678) fand man, wie Valvasor erzählt, den Leichnam wunderbar frisch erhalten, was mit seinem „heiligen Lebenswandel“ in Verbindung gebracht wurde.

Valvasor, Ehre des Herzogthums Crayn VIII. Buch, S. 654 f. – Klun’s Archiv der Geschichte Krains (Hitzinger, kirchl. Einth. Krains u. F. X. Richter, Gesch. d. Stadt Laibach 1852/54). – Dimitz, Gesch. Krains von der ältesten Zeit … I (1874).