ADB:Lüttwitz, Ernst Freiherr von

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Artikel „Lüttwitz, Ernst Freiherr von“ von Hermann Markgraf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 135–137, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:L%C3%BCttwitz,_Ernst_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 05:05 Uhr UTC)
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Lüttwitz: Hans Ernst Freiherr von L., der am 2. September 1837 als Regierungspräsident a. D. starb, war in Breslau am 5. April 1776 als Sohn des Landschafts-Repräsentanten für das Glogauer Oberamtsregierungs-Departement Hans Wolf Frhr. v. Lüttwitz geboren. Nach Vollendung seiner Studien in Halle trat er im J. 1794 in seiner Vaterstadt als Kammerreferendarius in den Staatsdienst ein und wurde im April 1797 zum Kreisdirector von Wassertrüdingen in dem damals zur Krone Preußen gehörigen fränkischen Fürstenthum Ansbach ernannt. Im J. 1800 wegen einer außergerichtlichen Bestrafung von Excedenten mit Prügel und Gefängniß vom Amte suspendirt, machte er sich doch in den Kriegsunruhen unentbehrlich, wurde wieder angestellt und erwarb 1802 auch die persönliche Gunst des Königs [136] Friedrich Wilhelm III. und der Königin Luise, als diese die fränkischen Lande besuchten. Im J. 1805 und 1806 machte er sich durch seine rasche und thatkräftige Sorge für die Verpflegung der die Fürstenthümer durchziehenden feindlichen Truppen um seine neue Heimath sehr verdient. Als diese aber an Baiern kam, legte er sein Amt nieder und ging im Herbst 1806 nach Breslau zurück, wo er Alles in Verwirrung und den Minister Grafen Hoym auf der Flucht nach Nordschlesien fand. Von glühendem Patriotismus und einem rastlosen Thätigkeitsdrang beseelt, reiste er sofort mit seinem Bruder Heinrich, Gutsbesitzer auf Hartlieb bei Breslau, zum König weiter, den er am 26. November 1806 in Osterrode traf, und trug ihm seine Ideen darüber, wie in Schlesien der Widerstand gegen die anrückenden Franzosen zu organisiren sei, vor, worauf der König den Fürsten von Pleß zum Generalgouverneur von Schlesien ernannte, ihm den Grafen Götzen beigab und die Heranziehung der beiden Brüder Lüttwitz empfahl. Der Fürst übertrug auch dem älteren Ernst die Geschäfte seines Bureaus als Oberkriegscommissarius. Aber die Anstrengungen, die nun in verspäteter Stunde zur Befreiung Schlesiens gemacht wurden, blieben erfolglos. Beide Brüder Lüttwitz haben über ihren Antheil daran selbst sich geäußert. Heinrich veröffentlichte schon 1809 einen „Beitrag zur Geschichte des Krieges in Schlesien, in den Jahren 1806 und 1807“, und aus den Memoiren Ernst’s theilte dessen Sohn Wilhelm 1886 die auf die Kriegsperiode in Franken sowol wie in Schlesien (1806/7 und 1813) bezüglichen Abschnitte in der Schrift „Vater, Sohn und Enkel von Lüttwitz aus dem Hause Gorkau am Zobtenberg in Schlesien“ mit. In diesen Aufzeichnungen, die auch bald nach den Ereignissen niedergeschrieben sind, finden sich über die großen Männer der Zeit oft sehr scharfe, schwerlich immer gerechte, durch den politischen Unmuth über den Gang der Dinge hervorgerufene Urtheile. Nach dem Tilsiter Frieden ging L. auf kurze Zeit auf seine in Franken erkaufte Besitzung zurück, bewarb sich aber um eine Anstellung in Preußen, erhielt 1807 zunächst Wartegeld und wurde 1809 bei der Regierung in Berlin als Hülfsarbeiter, 1811 als Rath angestellt. Doch schon Ende desselben Jahres ward er zum Generalcommissarius und Präsidenten des Landesökonomiecollegiums ernannt, das nach Anleitung des Landescultur-Edicts vom 14. September 1811 in Niederschlesien errichtet werden sollte. Da dessen Organisation sich verzögerte, hatte er um so mehr Zeit, sich mit den allgemeinen Landesangelegenheiten zu beschäftigen, wobei er durch unberufenes Drängen in den leitenden Kreisen so anstieß, daß er Ende 1812 verhaftet und nach Glatz gebracht wurde. Im April 1812 wurde er Civilcommissarius der Blücher’schen Armee, legte diese Stellung aber aus Opposition gegen Gneisenau und weil man zu wenig auf ihn hörte, bald nieder und ging nach seinem neu erworbenen Besitze, einem säcularisirten Klostergute, Gorkau am Zobtenberge. Im J. 1816 wurde er zum Präsidenten der neu errichteten Regierung zu Reichenbach, die die schlesischen Gebirgskreise umfaßte, ernannt, schied jedoch schon 1818 mit einer Pension von 800 Thlrn. aus, um zu Gorkau in geräuschloser Zurückgezogenheit, doch in lebhafter Theilnahme an den Vorgängen der Zeit und thätiger Einwirkung darauf in Wort und Schrift, seit 1826 auch als Provinziallandtagsdeputirter zu leben, bis ihn der Tod bei einem Besuche seines Sohnes in Naschwitz bei Zobten am 2. September 1837 abrief. Staats- und landwirthschaftliche Interessen nahmen seine Aufmerksamkeit besonders in Anspruch. Leicht empfänglich für ein Ereigniß oder eine Idee faßte er diese alsbald weiter auf und theilte seine darüber gewonnenen Ansichten ebenso schnell dem Publicum mit. Ein Verzeichniß seiner Schriften bringen die Schlesischen Provinzialblätter, deren eifriger Mitarbeiter er war, [137] in ihrem Nekrolog Bd. 106, S. 271–273 (1851) und darnach auch der Neue Nekrolog der Deutschen, Jahrgang XIV, 2 S. 732–782.

Durch seine Schwester wurde L. der Schwager des Ministers Freiherrn Friedrich v. Schuckmann, † 1834, dem er auch ein biographisches Denkmal gesetzt hat. Sein Sohn Wilhelm auf Gorkau, 19. Januar 1809 bis 29. Mai 1892, hat auch in der oben erwähnten Schrift eine Reihe von Mittheilungen über seine eigene Stellung zu den öffentlichen Angelegenheit seiner Zeit veröffentlicht.