ADB:Kröll, Gottfried
Beda Seeauer, eine neue Auflage des Werkes in zwei Foliobänden erscheinen, von denen der zweite eine aus den hinterlassenen Aufzeichnungen Kröll’s zusammengestellte Geschichte der beiden ersten Jahre der öffentlichen Wirksamkeit [180] Christi umfaßt. Auch fügte der Herausgeber jedem Kapitel moralische Nutzanwendungen zum Gebrauche für Prediger bei. – Im J. 1733 gab K. das Lehramt auf und wurde als Superior nach Maria-Plain versetzt. Am 26. October 1741 wählten ihn die Stiftscapitularen zum Abte. Er starb am 26. Mai 1753.
Kröll: Gottfried K. (Khröll), Abt zu St. Peter in Salzburg und katholischer Exeget, wurde am 24. Januar 1682 zu Obernzell im Passauischen geboren, studirte die Humanitätsklassen zu Passau und die Philosophie zu Salzburg, wo er 1700 in das Benedictinerstift St. Peter trat, 1705 die Priesterweihe erhielt und 1708 das Doctorat der Theologie erlangte. Nachdem er im Kloster verschiedene andere Aemter verwaltet, wurde er 1713 zum Prior und zugleich zum außerordentlichen, 1721 zum ordentlichen Beichtvater im Frauenkloster auf dem Nonnberge erwählt. 1714 übernahm er die Professur der polemischen Theologie an der Universität Salzburg, vertauschte sie jedoch schon 1716 mit der Lehrkanzel der neutestamentlichen Exegese. Im J. 1725 ließ er die zwei ersten, 1728 den dritten Tractat seiner Evangelienharmonie unter dem Titel „Monotessaron evangelicum sive historia evangelica“ etc., 4° drucken. Er zeigt darin eine große Belesenheit in den älteren katholischen Exegeten, zieht nach ihrem Vorbilde eine Menge anderer theologischer Fragen in den Kreis seiner Untersuchungen und führt so den Faden der Geschichte nur bis zur Taufe Christi im Jordan. Sechs Jahre nach seinem Tode ließ sein Nachfolger in der Abtwürde, P.- Vgl. (Seeauer), Novissimum Chronicon antiqui monasterii ad s. Petrum Salisburgi (Augsb. 1772), 639 ff. Historia univers. Salisb. (Bonndorf 1728), 352. Meusel, Lex. der v. J. 1750–1800 verstorb. teutschen Schriftst. VII, 371. Rotermund, Forts. zu Jöcher III, 892 (u. IV, CXIII). Scriptores ord. s. P. Benedicti imperii austr.-hung. ab a. 1750–1880, p. 258.