ADB:Koller, Benedikt Josef von

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Artikel „Koller, Benedict Josef von“ von Anton Schlossar in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 476–477, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Koller,_Benedikt_Josef_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 15:55 Uhr UTC)
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Koller: Benedict Josef M. v. K., dramatischer Dichter, wurde (nach Goedeke, Grundr.) am 26. August 1767 zu Binddorf (nach Wurzbach, Biogr. Lexik. im J. 1769 zu Straubing) geboren, er studirte zu Straubing die Rechte und trat später dem Illuminatenorden bei, der in Baiern so heftig verfolgt wurde, weshalb K. nach Wien flüchtete, woselbst er als Stabsauditor erscheint und vermuthlich als solcher am 16. März 1798 starb. Ob er derselbe ist, von dem Gedichte im „Wienerischen Musenalmanache“ für 1786 und 1787 enthalten sind, ist schwer zu entscheiden, da mehrere Schriftsteller des Namens Koller zu jener Zeit vorkommen. Nach Goedeke wäre K. als k. k. Legationsrath am 4. September 1817 gestorben. Die Verschiedenheit dieser Angaben läßt es nicht unwahrscheinlich erscheinen, daß hier eine Verwechslung von zwei Personen gleichen [477] Namens vorliegt. Koller’s dramatische Arbeiten erheben sich nicht viel über das Niveau des Gewöhnlichen, die Stoffe sowol als deren Bearbeitung erscheinen im Sinne des „empfindsamen“ Zeitalters durchgeführt; zumeist sind es Lustspiele und Possen. Hervorgehoben seien unter diesen etwa: „Verbrechen aus Liebe“, dramatisches Gemälde (1793); „Der Invalid“ (1794): „Obrist von Steinau“, Lustspiel (1796); „Der Kammerhusar“, Schauspiel (1796); „Conrad von Zähringen“, Schauspiel (1800); „Das Debüt“, Posse (1809); „Liebe ist die beste Lehrmeisterin“, Lustspiel (1809); „Der Almanach“, Trauerspiel (1809). Eine Sammlung unter dem Titel „Dramatische Beiträge“ erschien Osnabrück 1803 bis 1809. Meusel führt noch an: „Herkules, travestirt in 6 Büchern“ (1786) und „Gedichte“ (1793), welche Werke zweifellos von K. herrühren, während dies bei den Werken, die nach 1800 erschienen, aus den angedeuteten Gründen nicht gerade mit absoluter Sicherheit anzunehmen ist.

Vgl. Meusel, G. T. – Wurzbach, Biogr. Lex., Bd. XII. – Goedeke, Grundriß, Bd. II, S. 1068.