ADB:Kircher, Konrad
Winer, Handbuch der theologischen Litteratur, 3. Aufl., Bd. II, 1840, S. 613.) Sein Hauptwerk: „Concordantiae V. T. graecae Ebraeis vocibus respondentes πολύχρηστοι“, Frankfurt 1607 , 4°. II Partes (s. den vollständigen Titel bei Bindseil, Concordantiarum Homericarum specimen, Halle 1867 prolegg., p. LIII sq.), ein Werk siebenjähriger mühsamer Arbeit. Es sind darin die hebräischen Worte des Alten Testaments nach der alphabetischen Reihenfolge geordnet und bei einem jeden die verschiedenen griechischen Ausdrücke beigefügt, welche demselben in der Uebersetzung der LXX entsprechen und zwar so, daß jedesmal die Stelle der LXX ausgeschrieben ist, in welcher der betreffende Ausdruck vorkommt. Am Schlusse des Ganzen steht ein alphabetisches griechisches Register, welches bei jedem Worte zunächst auf die Stellen zurückweist, an welchen es in der Concordanz zu finden ist und sodann die Parallelen aus den Apokryphen des Alten Testaments beifügt (vgl. die ausführliche Beschreibung der Einrichtung bei Bindseil a. a. O. p. LIV–LVIII). Man gewann auf diese Weise einen sehr guten Ueberblick über die verschiedenen Sinnesauffassungen, welche ein jedes Wort bei den griechischen Uebersetzern gefunden hatte. Doch hafteten dem Werke noch gewisse Mängel an, welche schon damals der Nachfolger Kircher’s auf diesem mühevollen Pfade Abraham Tromm (s. d. Art.) gut dahin formulirt hat, daß es einmal nicht passend sei die Artikel einer griechischen Concordanz nach der Reihenfolge der hebräischen Buchstaben zu ordnen, daß sodann K. viele falsche Stellen angeführt und richtige ausgelassen habe und daß endlich keine Sonderung der hebräischen Wurzelwörter von den abgeleiteten Bildungen von ihm vollzogen sei.
Kircher: Konrad K., geb. in Augsburg im Anfang des 17. Jahrhunderts, Prediger erst zu Donauwörth, später zu Jaxthausen. (- Diestel, Gesch. des Alt. Test. in der christl. Kirche, 1869, S. 334 führt K. mit unter denjenigen an, welche, wie Buxtorf, die Ursprünglichkeit der hebräischen Quadratschrift vertheidigten, ohne näher anzugeben, wo dies geschehen sei. – Uebrigens vgl. Meyer, Gesch. d. Schrifterklärung, Bd. III, S. 107, 108; Bd. IV S. 100.