ADB:Kindila
Sisinanth (s. d. Artikel) und ebenso priestergefügig; die Hauptquelle der Zeit rühmt von ihm: „er hielt sehr viele Concilien mit den Bischöfen und kräftigte das Reich durch den Glauben“. Das V. Concil zu Toledo von a. 636 bestätigte die Wahl des Königs und suchte seinen Thron durch die Mittel der Kirche zu festigen; Empörung, Verfluchung, Zauberworte, Wahl eines Gegenkönigs wurden mit dem Kirchenbann bedroht, auch die Kinder des Königs durch besondere Strafgesetze geschützt. Die Herrschaft der Kirche über diesen Staat findet darin bezeichnenden Ausdruck, daß nicht der König die Kirche, sondern die Kirche den König und sein Haus schützt. Bald darauf sichert das VI. Concil von Toledo a. 638 abermals den König durch schärfste Excommunicationsdrohung und verpflichtet jeden Thronfolger und den gesammten Adel, die etwaige Ermordung zu rächen: „nur dadurch können sich die Rächer vom Verdacht der Mitschuld befreien“: bezeichnend für diesen Staat, in dem unter 34 Königen von 410–711 nicht weniger als 12 ermordet oder entthront worden sind. Die Geistlichen können den König nicht laut genug rühmen, der auf diesem Concil den bündigen Rechtssatz aussprach: „in meinem Reich darf niemand leben, der nicht katholisch ist“, was mehr noch als den Ketzern den Juden galt. Vermöge der Gunst der Geistlichen setzte er schon bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Tulga (10. Januar a. 640–641) durch: allein gar bald ward der junge Fürst durch den gewaltigen Greis Kindasvinth – als Führer des Weltadels gegen die allbeherrschenden Bischöfe – gestürzt und mit geschorenem Haar in ein Kloster gesteckt.
Kindila, Westgothenkönig, a. 636–640, Nachfolger des völlig von den Bischöfen abhängigen Königs- Quellen und Litteratur: Dahn, Die Könige der Germanen V. 1870, S. 190. – Dahn, Urgeschichte der germanischen und romanischen Völker I. 2. Ausgabe 1899, S. 395.