ADB:Küchener, Hermann
[417] sich bei ihm visionäre Zustände einstellten; seine Verzückungen machten ihn für jede Sinnesempfindung unzugänglich und erweckten in ihm die Vorstellung, er schwebe ellenhoch über der Erde. Indem er ferner seinen Willen mit Gott und dem göttlichen Willen gleichsetzte, gelangte er dazu, nicht nur den Einrichtungen, Dogmen und Sacramenten der Kirche, sondern auch dem Sittengesetze jede Anerkennung zu versagen. Schon bei dem ersten Verhöre Küchener’s gelang es seinen Richtern, ihn zum Widerruf zu bestimmen. Im Juli 1342 erhielt er die kirchliche Absolution, wurde jedoch, da man der Aufrichtigkeit seiner Bekehrung offenbar nicht völlig traute, noch eine Zeit in Haft behalten.
Küchener: Hermann K., ketzerischer Mystiker des 14. Jahrhunderts. – Die einzige Quelle über K. sind die Acten des Processes, der im Juli 1342 zu Würzburg gegen K. wegen Ketzerei eingeleitet wurde. Der Angeklagte, der aus Nürnberg stammte, hatte sich in Würzburg, wie es scheint, fälschlicher Weise, als Cleriker ausgegeben. Ein Anhänger der damals in weiten Kreisen verbreiteten pantheistisch-quietistischen Mystik, zeigte sich K. derart von dem Drang nach dem Aufgehen in dem absoluten göttlichen Wesen beherrscht, daß- Monumenta Boica Bd. 40 (1870), S. 415 ff. – Vgl. Ruland, Die Ebracher Handschrift des Michael de Leone im Archiv des histor. Vereins von Unterfranken XIII, 175, und Schneidt, Thesaurus juris Franconici I, 17, S. 3256 ff.; – H. Haupt, Die religiösen Secten in Franken vor der Reformation (Würzb. 1882), S. 6 ff.