ADB:Schneidt, Joseph Johann Ignaz Xaver Maria

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Artikel „Schneidt, Joseph Johann Ignatz Xaver Maria“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 154–155, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schneidt,_Joseph_Johann_Ignaz_Xaver_Maria&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 12:59 Uhr UTC)
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Schneidt: Joseph Johann Ignatz Xaver Maria S., Jurist, wurde geboren zu Mannheim am 8. December 1727, studirte von 1746 ab in Würzburg, wurde dort 1749 Licentiat der Rechte; er nahm seit 1754 die Stellung eines Consulenten der Abtei Bronnbach ein, in welcher er, mit dem Titel eines Fuldaischen Hofrathes ausgezeichnet, elf Jahre verblieb, bis er 1765 vom Fürstbischofe Adam Friedrich v. Seinsheim an die Universität Würzburg als ordentlicher Professor der Pandekten und des Fränkischen Rechts mit dem Titel eines Würzburgischen Hofrathes berufen wurde. Die Doctorwürde erwarb er erst um diese Zeit. Seitdem hat er, im Laufe der Jahre zum Würzburgischen Geheimen Rath und zum kaiserlichen Pfalzgrafen ernannt, jener Hochschule als eine ihrer Zierden ununterbrochen angehört, bis den fast Erblindeten hohes Alter veranlaßte, bei Gelegenheit der 1803 erfolgten Umgestaltung der bischöflichen in eine kurfürstlich bairische Universität in den Ruhestand zu treten; er starb am 13. April 1808. – S. war nicht nur ein vortrefflicher Jurist, sondern hat auch s. Z. geschätzte Werke über Münz- und Kalenderfragen geliefert. Unter seinen zahlreichen Dissertationen und Disputationen sind manche von erheblichem Werthe. Seine Lehrbücher haben mehrfache Auflagen erfahren: so die „Jurisprudentia forensis Hellfeldiana in ordinem systematicum redacta“, ein Werk, dessen aus dem Titel hervorgehende Eigenart übrigens charakteristisch ist, sowohl [155] für die systematische Richtung der Epoche wie für die Beliebtheit Hellfeld’s; so ferner Schneidt’s Elemente des Würzburgisch-Fränkischen Rechts. Auf dem Gebiete dieses letzteren, welches schon längere Zeit in Würzburg eifrig gepflegt wurde, liegen seine Hauptverdienste, wie er sie sich sowohl durch wissenschaftliche Beurtheilung der Einzelfragen und der Gesammtheit, wie durch ein umfassendes Sammelwerk erworben hat, dessen stattliche Bändereihe unter dem Titel „Thesaurus iuris franconici“ 1785–1794 erschienen ist und eine Fülle werthvollen Materials birgt. Die Geschichte seiner Universität hat S. behandelt in den „Sicilimenta ad historiam Univ. Wirceburgensis“, welche bei der neueren Geschichtschreibung dieser Hochschule vielfach verwerthet worden sind. Wenn diesen compilatorischen Werken, sachlich mit Recht, Mangel an Vollständigkeit und Akribie vorgeworfen wird, so ist doch stets zu bedenken, daß unsere Ansprüche kritischer Exaktheit jener Zeit unbekannt waren, während die Leistungen trotz jener Mängel schätzenswerthe bleiben. Mit Fug konnte demnach gesagt werden, daß S., wenn auch nicht als geniale, durch Reichthum oder Kraft der Ideen glänzende Persönlichkeit, so doch durch Urtheil, rastlosen Fleiß, litterarische Productivität und vielseitige Tüchtigkeit einen wahren Ehrenplatz in den Annalen der würzburgischen Hochschule und ganz Frankens einnimmt.

Meusel-Hamberger. Gelehrtes Deutschland 1798 VII, 248 u. 1811 XV, 356. – Weidlich, Nachrichten II, 312 u. III (Nachträge zum zweiten Theil), 262. – Bönicke, Grundriß einer Geschichte von der Universität zu Würzburg II, 177. – Risch, Zur Geschichte der Juristen-Facultät an der Universität Würzburg (Rede vom 2. Januar 1873) 38, 45. – v. Wegele, Geschichte der Universität Würzburg I, 447.