ADB:Johann III. (Erzbischof von Bremen)
Heinrichs II. von Schwarzburg Tode, gegen seine Mitbewerber Johann von Lauenburg und Otto von Oldenburg, weil das Domcapitel einen reichen, von fürstlichen Aspirationen freien Mann suchte, † am 4. December 1511 in Vörde. Er war ein gelehrter, des Rechts und der Geschichte des Stifts kundiger Mann, in der Regierung von der Verwaltung der mächtigen Domprobstei her erfahren, ein tüchtiger Diplomat, „einer der ausgezeichnetsten Bischöfe Bremens“ [184] nach Lappenberg’s Urtheil. Seine Herkunft aus niederem Handwerkerstande, obwol neuerdings wieder verbreitet, ist eine Fabel, sein Stammbaum ist sicher und ebenso sein Wappen. Die Familie Rode, rufus, führt auch den Stammnamen v. Wale, im Stiftsadel wie in der Stadt Bremen; die Sage, daß sein Großvater ein Schuster gewesen, entspringt dem Spott des Stiftadels über die städtische Herkunft und das strenge Nachforschen wegen unterschlagener Intraden; vielleicht kamen Besitztitel der Familie (Budenrenten?) hinzu, gerade wie der „Gerber“ Kleon kein banausischer Gerber war. J. war ca. 1445 geboren, studierte in Rostock, wo er unter dem Rector Johann Stammel immatrikuliert wurde, von Michaelis 1468–1485 kommt er als Domdechant von Bremen vor, 1485–1497 war er Domprobst. Die Ziffern weichen noch in neueren Werken ab und die älteren Genealogien sind irrig. 1468 wurde er in Erfurt, schon als Decan der Bremer Kirche, immatriculirt und am 2. Mai 1470 zum Rector der Universität erwählt. Sein Wappen ist der Matrikel eingefügt: zwei goldene Flüge, dazwischen ein heraldisch rechts sehender schlichter goldener Stechhelm (Hundskopfform) im blauen Schilde, Helmzier: zwei silberne und blau gebänderte Büffelhörner. Auch der Helm selbst ist silbern tingirt. Schildträger: wilder Mann, vollständig affenartig behaart, mit rothem Gesicht, rothen Händen und Füßen (rufus, Rode). Sein Vater Heinrich Rode war Rathsherr 1484–1496, sein mütterlicher Großvater der Bürgermeister Borchard Vagedes. Seines Vaters Bruder, Johann Rode der Aeltere, war schon 1426 bremischer Canonicus zu St. Ansgar, dann Protonotar und Corrector bullarum bei der päpstlichen Curie, dazu seit 1457 Dompropst zu Hamburg und 1460–77, wo er am 9. December starb, auch zu Bremen, als Schiedsrichter im Streit des Lüneburger Raths und der fremden Prälaten kam er 1460 im Auftrage des Papstes von Rom nach Lüneburg und Hamburg; die Entscheidung gab aber erst 1462 Christian von Dänemark. Gleich anfangs bei der Erhebung des Willkommens mußte J. lernen, daß ein Bischof ohne den Hinterhalt einer Hausmacht im Bremischen nicht mehr durchdringen könne. Es empörten sich gegen ihn die Stedinger und fanden Halt am Oldenburger Stadlande und Butjadingen. Die Versuche der Oldenburger dagegen waren machtlos, J. hatte überhaupt kein Mittel, so wandte er sich an den Herzog Heinrich den Aelteren von Braunschweig-Wolfenbüttel um Hülfe, gegen das Anerbieten, dessen zwölfjährigen Sohn Christoph zum Coadjutor anzunehmen. Ueber ihn und den glücklichen Erfolg der Stedinger und des späteren Butjadinger Zuges vgl. Bd. IV S. 236. Es war der Anfang zur Unterwerfung der Nordsee-Bauerschaften, welche diese selbst heraufbeschworen hatten! Auf der rechten Seite der Weser schuf Magnus von Lauenburg neue Noth, dessen Vater Johann das Land Hadeln kurz vorher aus der Verpfändung an Hamburg zurückgeholt und dem Sohne zu seiner Erhaltung gegeben hatte. Um die knappen Einkünfte zu mehren, versuchte dieser die altsächsischen Ansprüche auf das auch von Bremen in Anspruch genommene, fast freie, reiche Land Wursten geltend zu machen. Heinrich von Braunschweig lehnte die angebotene Theilnahme wegen der Aussichten Christophs indessen ab. Da überfiel Magnus das Land mit eigener Macht, wurde aber durch die vom Erzbischof angerufenen Städte Bremen und Hamburg und einem Dithmarscher Zuzug sogar aus seinem eigenen Lande getrieben. In einem ausbrechenden Streite hieben, wie erzählt wird, die Hamburger darauf die Dithmarsche Mannschaft nieder, was freilich nach der Sühne Otterndorf’s von 1503 fraglich ist. Die Städte und der Erzbischof theilten sich in das Land Hadeln. Nun berief Magnus die „Große Garde“ aus Holland und Ostfriesland; vor Bremen abgewiesen, ertrotzte sie bei Verden den Uebergang über die Weser, verwüstete das Bremische, namentlich alle Klöster, auch einen Theil des [185] Lüneburgischen und versuchte über Lehe ins Land Wursten einzubrechen. Bei Weddewarden geschlagen, zog sie am Lande vorbei, nahm Hadeln für Magnus 1499 wieder, entging aber dem Angriffe Heinrichs von Braunschweig nur durch das Geleitgesuch Königs Johann von Dänemark, der sie gegen Dithmarschen in Sold genommen hatte. Ueber Winsen an der Luhe zog sie nach Hoopte, dort sperrten ihr die Hamburger den Uebergang nach Zollenspiker (Eßlingen) nicht. Magnus schloß am 20. Januar 1500 mit dem Erzbischof Frieden, dessen spätere Regierungszeit ziemlich ruhig verlief. Noch in demselben Jahre nahm er Christoph zum Coadjutor an. Der Papst bedang bei der Anerkennung, daß Christoph erst mit dem 27. Jahre das Erzstift übernehmen solle; aber nach dem Einzuge des jungen Prinzen in Bremen 1504 mit dem Cardinallegaten Raimund zog J. ihn mehr und mehr in die Regierung; es selbst lebte von 1505 an ziemlich einsam in Vörde. Seinen großen Ruhm hat er durch seine statistisch-chronikalischen Arbeiten erworben. 1498 erließ er den Befehl, ein Register der Gerechtsame der Burg Vörde zu verfassen; noch 1510 wurde daran gearbeitet, es ist das von v. Hodenberg herausgegebene historisch wichtige „Vörder Register“. Aehnliche Grundbücher, libri jurium, Jördebôke, ließ er für die übrigen Besitzungen entwerfen, sie sind nicht vollendet oder verschollen. Daneben wurde als wichtigstes das große Registrum bonorum et jurium ecclesiae Bremensis in Angriff genommen, das auch unter dem Namen Johannes Rhodii Chronicon Bremense geht und, nachdem Leibnitz Theile davon in dem zweiten Bande seiner Script. rer. Brunsw. aufgenommen, leider immer noch nicht vollständig edirt ist. Eine Uebersicht über die herausgegebenen Stücke hat v. Hodenberg hinter dem Vörder Register tabellarisch gegeben. Der Ankauf der waldreichen Wingstberge, eines altbillungischen Besitzes, den er als einen Privaterwerb für seine Familie ansah, führte 1544 zu der blutigen, die Bisthümer Bremen und Verden verheerenden Fehde seines Neffen, des Ritters Johann Rode, gegen Erzbischof Christoph, weil dieser unter dem Vorwande, der Besitz sei Kirchengut, ihn seinem eigenen Sohne Karsten Hillen oder v. Bremen zuwenden wollte. Der Name Johannes Rode ist ein häufiger in jener Zeit; dahin gehört auch der Karthäuser Johannes Rode aus Hamburg, auch Johannes de Hamburgo genannt (bei Dorscheus), von der Karthause Mariengarten bei Prag, der 1400–1430 vorkommt, Verfasser der Epistolae perutiles ad quosdam studentes Pragenses de Hamburg, deren dritter Brief auch Viridarium clericorum genannt wird. – Magister Johann Rode, Kirchherr unserer lieben Frauen zu Lübeck, erscheint 1528 bis 1530 in Spottliedern, war Secretär des Raths, später Decan. Ein Lübecker Canonicus Joh. Rode liefert 1506 zu Boger’s Etherologium ein Epigramma ad lectorem. Möglicherweise ist einer von den beiden der Geistliche, welcher, mit Lübeck vertraut, in Lunden in Dithmarschen bis 1481, vielleicht bis 1497, chronikalische Notizen aufschrieb. Dem Dr. Joh. Rode aus Stadthagen (Urbin daginaeus) „Summus legatus“ von Wittenberg widmete Marschalkus Thurius 1522 ein Werk.
Johannes III., Erzbischof von Bremen. J., gewöhnlich nach dem Geschlechtsnamen Rhode oder Rode genannt, wurde gewählt am 30. Januar 1497, nach- Vgl. Weißenborn, Acten der Erfurter Universität. Thl. I, Halle 1881. (Geschichtsqu. der Prov. Sachsen VIII, 1). v. Hodenberg, Vörder Register (Bremer Gesch.-Quellen); Diöces Bremen, 3. Herm. Jungk, Die Bremischen Münzen, Bremen 1875, S. 205 und Taf. 3–6. Grautoff, Lüb. Chron. 2, 230, 233, 254. Archiv des Stader Ver. 2, 153; 5, 439; 6, 3 ff. (Pratje), Altes und Neues, 3, 229. Wiedemann, Gesch. des Herzogth. Bremen 1, besonders S. 330 ff. wegen des Registrum. Zeitschr. d. Ver. f. Niedersachsen, 1863 S. 397. Ueber Karthäuser J. Rode etc.: Lappenberg in Zeitschr. des Vereins für Hamb. Gesch. II. S. 323 f., S. 233 ff. Waitz, Lübeck unter J. Wullenw. 1, 51, 105. Zeitschr. der Gesellsch. für Schleswig-Holst.-Lauenb. Gesch. 8, 215. Lisch, Jahrb. 4, 129. Ztschr. f. Lüb. Gesch. 4, 69.