ADB:Johann II. von Slamestorpe

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Artikel „Johannes II., Erzbischof von Bremen“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 183, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_II._von_Slamestorpe&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:15 Uhr UTC)
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Johannes II., Erzbischof von Bremen. J. (von Slamestorpe, Schlamstorf) aus holsteinischem Adel, mit Beinamen March, war von 1381–1406 Archidiacon der Lande Hadeln und Wursten, durch deren strenge, aber gerechte Verwaltung der ordnungsliebende, praktische und die Gegensätze leicht versöhnende Mann sich großen Ruf erwarb. Sparsam, anspruchslos, auch dem kleinsten Manne zugänglich, ein Kenner der Landesrechte, aber sonst ungelehrt wird er geschildert. Der Stadt Bremen gegenüber reichten aber seine diplomatischen Künste später nicht aus und er brachte sich in den Ruf der Zweizüngigkeit. In der großen Mandelsloh’schen Raubfehde wurde er am 2. Novbr. 1391 gefangen und musste sich lösen. Im Geheimen hatte er sicher an den Umtrieben Johanns von Zesterfleth gegen Erzbischof Albert theilgenommen, als Bischof von Verden suchte ihn daher jener zu seinem Nachfolger zu erhalten, aber vergeblich. 1406 einhellig zum Erzbischofe von Bremen erwählt, hat er sich das große Verdienst erworben, die Beschreibungen der Rechte des Stifts zu veranlassen, die Jördebücher (jurium libri), die der großen Arbeit des Johannes Rhode später zu Grunde gelegt wurden; auch machte er die verpfändeten Schlösser frei und brachte Ordnung in die Finanzen. Zur Bewältigung des Stadlandes, der Butjadinger Friesen und des Landes Würden, welche die Stadt Bremen mit der Erbauung der Friedeburg 1407 und 1408 sich unterthänig machte, sah er scheel, seinen eigenen Versuch an der Stelle des heutigen Geestemünde Zwingburgen gegen die Wurster anzulegen, brachten diese mit den Einwohnern von Lehe und den Bremern zum Scheitern. Er starb am 20. December 1421. Im Jahre vorher noch hatte er dem Kaiser Sigismund erklärt, daß die Dithmarschen seine Unterthanen, d. h. der Bremer Kirche, seien, worauf der Kaiser sie am 6. December 1420 aller Ansprüche des Kaisers und des Reiches an sie ledig sprach. Er lebte mit einer Concubine, drei Söhne stattete er mit Genehmigung des Domcapitels aus.

Lappenberg, Bremer Geschichtsquellen (wo in den Noten der Nachweis der Urkunden). Wiedemann, Geschichte des Herzogthums Bremen, I. (nur Erzählung). Ueber die Landbeschreibung: Archiv des Stader Vereins für Geschichte etc., VI. S. 2. – Presbyter Brem. ed. Lappenberg, S. 33, jetzt M. S.[1] SS. Bd. XXII. Wegen der Friedeburg: v. Lindencron[1] I. S. 217 f.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. a b S. 183. Z. 10 v. u. l.: M. G. (st. M. S.) und v. Liliencron, Hist. Volkslieder, I. (st. Lindencron). [Bd. 22, S. 794]