ADB:Johann I. (Herzog von Kleve)

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Artikel „Johann I., Herzog von Cleve“ von Woldemar Harleß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 208–210, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_I._(Herzog_von_Kleve)&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 12:37 Uhr UTC)
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Johann I., Herzog von Cleve und Graf von der Mark, ältester Sohn des ersten Clevischen Herzogs Adolf (vgl. Adolf II., Bd. I S. 100), geb. am 16. Febr. 1419, wurde im neunten Lebensjahre vom Vater an den Hof seines Oheims mütterlicherseits, des Herzogs Philipp von Burgund, gesandt und bis zum 18. Jahre zu Gent in den Elementen des Wissens, sowie im Lateinischen und Französischen unterrichtet, woher er den Beinamen „das Kind von Gent“ empfing. Mehrfach an den Kriegszügen des Oheims betheiligt, Geleiter der Schwester Agnes auf deren Reise nach Navarra zur Hochzeit mit dem Thronfolger Karl (1438) und bis 1444 im Dienste des Ersteren thätig, succedirte er am 23. Septbr. 1448 dem Vater, noch entschiedener als dieser in den Bahnen der Burgundischen Politik wandelnd und in Sitte wie Verwaltung daheim den glänzenden Hof Philipps und Karls, freilich nicht durchweg zum Segen seiner Lande, copirend. Von dem burgundischen Einflusse zeugten demgemäß die unter Vermittelung des Oheims Philipp und der Mutter Maria von Burgund erfolgte Erbtheilung mit dem Bruder Adolf am 13. März 1450 (wonach Letzterer Ravenstein, Herpen und Uden, eine Lehnrente von 600 Kronen aus Herzogenbusch, sowie auf der Mutter Todesfall Winnendael und eine burgundische Rente von 2000 Kronen erhielt.,), Johanns Hülfeleistung gegen die aufrührerischen Genter (1452) und seine Vermählung mit Elisabeth, Tochter Johanns von Burgund, Herrn zu Estampes (1455). Als der verheerenden Fehde mit Kurköln wegen Soest und Xanten eine von Philipp von Burgund herbeigeführte Waffenruhe und sodann der vom Cardinallegaten Johann von St. Angelo zu Maestricht am 27. April 1449 gefällte Schiedsspruch, allseitige Sühne mit Urfehde anordnend, ein Ziel gesetzt hatten, empfing J. (unter dem 7. September 1449) von König Friedrich III. die Reichsbelehnung mit Cleve, Mark und der Herrschaft Gennep und trat gleich nach Ostern des Jubeljahres 1450 eine Pilgerfahrt nach Palästina über die burgundischen Niederlande, die Champagne, Bourgogne und Venedig an, von welcher er nach mehrmaligem Besuche Roms und mehrwöchentlichem Aufenthalte in Neapel zur Fastenzeit 1451 nach Cleve heimkehrte, nachdem ihm und einer Anzahl seiner Begleiter im heiligen Lande der Ritterschlag zu Theil geworden war. Die zwiespältige Bischofswahl zu Münster nach dem Tode des Bischofs Heinrich († am 2. Juli 1450,) und die an dieselbe sich knüpfende Fehde, in der J. gegen Erzbischof Dietrich von Köln und dessen [209] Bruder und Schützling Walram von Mörs, meist glücklich kämpfend, die Partei des Kölner Dompropstes Erich, Grafen von Hoya, ergriff, ließen den kaum äußerlich beschwichtigten Conflict zwischen Kurköln und Cleve alsbald von Neuem hervortreten. Während die beiderseitigen Rechtsdeductionen, clevischen Theils allein, nach dem Zeugnisse des Gert v. d. Schüren, mindestens 3000 Buch Papier füllend, dem päpstlichen Stuhle zur Entscheidung vorlagen, gelang es den rastlosen Bemühungen Dietrich’s nicht nur in Erzherzog Albrecht von Oesterreich und Johanns Oheim Gerhard von der Mark sich Bundesgenossen zur Wiedereroberung von Soest zu sichern, sondern auch seiner Politik günstige Sprüche der Päpste Calixtus III. und Pius II. zu erwirken. Letzterer hatte zwar die an die Städte Soest und Xanten erlassenen Vollziehungsbefehle auf Andringen Johann’s und des burgundischen Hofes, als Ersterer auf der Fürstenversammlung wegen der Türkengefahr zu Mantua (1458) persönlich erschienen war, widerrufen, nahm aber später diesen Widerruf mittels Bulle vom 27. April 1460 zurück und verurtheilte demgemäß den Herzog im April 1462 zur Auslieferung der beiden Städte mit den genossenen Früchten. Die Folge war der Ausbruch eines zweiten Soester Krieges (1462–63), in welchem Cleve von der Stadt Köln und dem Grafen von Mörs unterstützt war. J. behauptete sich im Besitze von Soest und Xanten, den auch das mit Dietrichs II. Nachfolger Ruprecht von der Pfalz am 22. Mai 1464 geschlossene Abkommen auf beider Lebenszeit sanctionirte und woraus späterhin selbst die neue Fehde mit Ruprecht (1467–69) und des Papstes Sixtus IV. Aufforderung zur Restitution von Soest und der Hälfte von Xanten an die Kölner Curie (13. December 1480) den clevischen Herzog nicht zu drängen vermochten. Vielmehr verlängerte der 1473 mit Landgraf Hermann von Hessen als Administrator des Erzstifts Köln geschlossene Vertrag die Geltungsfrist dieses Status quo auf 10 Jahre nach des Herzogs Tode. In die Geldrischen Wirren seit der Gefangennahme des Herzogs Arnold, seines Schwagers, durch dessen frevelhaften Sohn, Jungherzog Adolf (10. Januar 1465) und die Bundesgenossenschaft des Letzteren mit Ruprecht von Köln tiefer verwickelt, bewirkte J. im Einvernehmen mit Herzog Karl von Burgund die Wiedereinsetzung Arnold’s, und als dieser am 30. December 1471 seine Lande dem Burgunder abgetreten hatte, die Unterwerfung von Geldern und Zütphen für Karl, der ihm als Preis dieser Dienstleistung die Besitzungen des Ritters Oswald vom Berge (’s Herenberg), Stadt und Amt Goch, Haus und Zoll zu Lobith, die Vogtei über das Stift Elten, das Kirchspiel Angerlo und einen Bezirk von Emmerich bis zur alten Yssel übereignete (1473). Schon vorher, unter dem 16. August 1471, hatte J. vom Herzoge Arnold von Geldern die Landschaft Düffel, die Schlösser Calbeck an der Niers und Nergena sammt Wachtendonk pfandweise empfangen. So war der geldrische Krieg dem auf Gebietsweiterung gerichteten Streben des clevischen Herzogs günstig gewesen; dagegen ward die Gelegenheit zur Erwerbung westfälischer Schlösser und Landestheile, welche der depossedirte Erzbischof Ruprecht, an die Hülfe von Burgund und Cleve sich anklammernd, ihm darbot, durch ein ausdrückliches Verbot Kaiser Friedrichs III. (15. September 1478) vereitelt. Mit dem burgundischen Hause durch neue Gunstbezeugungen, eine Leibrente von 6000 Franken und dadurch, daß Karl der Kühne den Jungherzog Johann an seinen Hof nahm, seit 1469 noch enger verbunden, betheiligte sich J. an dem Kriege Erzherzogs Maximilian, des Gemahls der Erbtochter Maria von Burgund, gegen des 1477 bei Dornick gefallenen Herzogs Adolf von Geldern Schwester, die Statthalterin Katharina und deren Oheim Wilhelm von Egmont, für welch’ Letzteren Ritterschaft und Städte von Geldern und Zütphen, in Hoffnung zugleich auf Frankreichs Beistand, mit aller Energie kämpften (1478–80). Die Eroberung des geldrischen Herzogthums durch die Verbündeten, denen nachträglich [210] auch der kölnische Administrator Hermann von Hessen und Herzog Wilhelm II. von Jülich-Berg, dieser mit dem Landesherrn von Cleve seit dem 29. Juli 1478 durch ein specielles Schutzbündniß vereinigt, beigetreten waren, bezeichnet die letzte Phase der kriegerischen Thätigkeit Johanns. Durch diese war in Cleve und Mark selbst die Macht der Landstände erheblich gewachsen, da J. sich genöthigt sah, dieselben immer von Neuem um Steuerbewilligungen anzugehen, die er nur durch stete Zugeständnisse erkaufen konnte. Die größeren Städte, wie Wesel, Duisburg, Emmerich, deren Privilegien der Herzog bestätigte und zum Theil erheblich (1448–73) erweiterte, erlangten eine Selbständigkeit, der sie im engen Anschlusse an die flandrischen und niederländischen Hansestädte Ausdruck gaben. Dem Fortschritte des öffentlichen Lebens, von denen der steigende Wohlstand der Städte, die nach burgundischem Muster geleitete Landesverwaltung und manche wirthschaftliche Einrichtung, sowie gewissermaßen auch der Stand von Kunst und Wissenschaft zeugten, traten am Hofe Johanns I. indessen immer unverkennbarer auch die ungünstigen Wirkungen des Anschlusses an Burgund zur Seite, in permanenter Geldnoth, die den Herzog von Lombarden und Juden abhängig machte und gar oft zur Veräußerung seiner Kleinodien zwang, in nichtsdestoweniger üppigem Luxus und sittlicher Zügellosigkeit unter dem Mantel erkünstelter Spätromantik. In Angelegenheiten der geistlichen Jurisdiction hielt J. an den Grundsätzen seiner Vorfahren fest, wenngleich die durch Bulle Papsts Eugen IV. vom 16. Januar 1444 bewilligte Exemtion von der Diöcesangewalt des Kölner Erzbischofs, welche zur Errichtung eines clevischen Landesbisthums zu Calcar führte, in dieser ihrer äußeren Consequenz nur von kurzer Dauer war, da die Wirksamkeit des Minoritenmönchs Johann von Cork als apostolischen Administrators für Cleve schon durch den Soester Frieden von 1449 ihr Ende fand. Durch die clevische Geistlichkeit, vorab den klugen und einflußreichen, auch zu Missionen nach Rom und Wien verwendeten Dechanten des Archidiakonalstifts St. Victor zu Xanten, Arnold Heymerick, im Leben treu unterstützt, starb J. zu Cleve am 5. September 1481. Von seiner Gemahlin Elisabeth, die ihm am 21. Juni 1483 im Tode folgte, hatte er fünf Söhne: Johann, Adolf († am 4. April 1498), Engelbert, Begründer der Linie von Nivers, Dietrich, Philipp, Bischof von Nivers und Autun [† am 3. März 1505) und eine Tochter Maria, welche mit dem jüngeren Sohne Herzogs Gerhard von Jülich-Berg, Adolf († 1473), verlobt ward. J. ist gleich seiner Gemahlin in der Stiftskirche zu Cleve beigesetzt.

Lacomblet, Urkundenbuch, Bd. IV; Desselb. Archiv f. d. Gesch. des Niederrh., IV. S. 269 ff.; Gert v. d. Schüren, Chronik v. Cleve u. Mark (bis 1450), herausgeg. v. L. Troß, Hamm, 1824; A. v. Haeften, Einleitung S. 6–7 in Bd. V der Urk. u. Actenst. zur Gesch. des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg etc.