ADB:Johann (Pfalzgraf bei Rhein)

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Artikel „Johann, Pfalzgraf bei Rhein“ von Edmund von Oefele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 305–307, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_(Pfalzgraf_bei_Rhein)&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 11:10 Uhr UTC)
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Johann, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Baiern, Administrator des Bisthums Regensburg. Am 7. Mai 1488 zu Heidelberg als Sohn des Kurfürsten Philipp von der Pfalz und Margarethas, der Tochter Herzog Ludwigs des Reichen von Baiern-Landshut geboren, wurde J. wie mehrere seiner Brüder zum geistlichen Stande bestimmt und erhielt zunächst Domherrnpfründen zu Würzburg, Passau und Straßburg, sowie (1499) die Abtei Klingenmünster bei Bergzabern, welche vorher gleichfalls ein pfälzischer Prinz, Rupert von Simmern-Sponheim, innegehabt. Ebendieser, seit 1492 Bischof von Regensburg, ernannte J. zu seinem Coadjutor, und nach Ruperts Tod (19. April 1507) trug das Domcapitel dem Interesse des wittelsbachischen Hauses Rechnung durch Johanns Wahl zum Bischofe, als welcher er am 13. December 1507 inthronisirt ward. Die Bischofsweihe, welche er nach der päpstlichen Bestätigungsbulle vom 27. Oct. 1507 mit dem 27. Lebensjahre empfangen konnte, hat J. niemals genommen. Ueberhaupt scheint der „Administrator zu Regensburg“, wie er sich deshalb nannte, seinen persönlichen Neigungen nach mehr ein geistlicher Fürst der alten Zeit gewesen zu sein, dem es wohler in Waffenrüstung und Hofgepränge als im priesterlichen Ornat, und der auch das Vermögen seines Stiftes unbedenklich in Anspruch nahm. Dieses schloß aber keineswegs aus, daß er einerseits weltlichen Angriffen gegenüber die Rechte seines gesammten Clerus unbeugsam behauptete, andererseits diesem selbst strenge Zuchtvorschriften gab. In ersterer Hinsicht bot der Umstand, daß die bischöfliche Residenz nebst vielen Klöstern und Stiften in einer Reichsstadt lag, häufigen Anlaß. J. hatte die Regensburger sattsam kennen gelernt in dem wüsten Aufruhr, welchen im J. 1512 die Einsetzung eines Reichshauptmanns hervorrief. Oft war er damals unter die Tobenden geritten und hatte sie mit freundlicher Ermahnung zur Heimkehr bewogen; dann aber hatte er trotz kaiserlicher Vollmacht die Hinrichtung eines reichsgetreuen Bürgers (Liskircher) nicht zu hindern vermocht. Bald darauf begannen die Versuche der Stadtbehörden, die Geistlichkeit mit Steuer und Umgeld zu belegen. Doch wurde der erste Anschlag durch kaiserliche und päpstliche Erlasse (1517) abgewehrt. Ja zur Vertreibung der Juden aus der Stadt im J. 1519 fanden [306] sich Bischof und Bürger einträchtig zusammen; ersterer hatte schon zwei Jahre früher den Juden das Klagerecht aus Wuchergeschäften an geistlichen Gerichten entzogen. Bei der Schleifung der Synagoge legte, wie fast Jedermann in der Stadt, auch der Administrator persönlich Hand an. Als jedoch die an jener Stätte erbaute Mariencapelle zahlreiche Pilger herbeizog, welche beträchtliche Opfer brachten, entstand über diese Geldquelle ein erbitterter Streit, der im J. 1522 vor dem Schiedsgerichte der Herzöge von Baiern formell zu Ungunsten des Bischofs ausfiel. Bedenklicher schien es, daß im Mai 1525, eben als J. seinem Bruder, dem Pfalzgrafen Friedrich von Neumarkt, gegen die Bauern zu Hülfe gezogen, dem Rathe ein neuer Versuch, die Steuerfreiheit des Clerus zu brechen, glückte: die Geistlichen wurden zur Bürgerpflicht, zum Mittragen städtischer Lasten genöthigt. Drei Jahre mußte J. diesen Zustand dulden, dann ergriff auch er den günstigen Augenblick, rief eine große Anzahl seiner Verwandten zu Hülfe und erzwang durch den Hochdruck dieser Fürstenmacht in mehrtägiger, von Abgesandten König Ferdinands geleiteter Kompromißverhandlung die Restitution (24. August 1528). Am Wiedergewonnenen hat er dann so fest gehalten, daß er selbst beim Herannahen der Türkengefahr im J. 1529, als der Rath die Befestigung der Stadt verstärken und dazu auch von der Geistlichkeit eine „Hilfe“ erheben wollte, die Erlaubniß zur Besteuerung nicht gab. Freilich ist er dann in eigener Person mit beträchtlichem Gefolge auf 2 Schiffen der Reichshauptstadt zu Hülfe gezogen (22. October 1529), doch mittlerweile war die Belagerung aufgehoben. – Die moralische Hebung seines Clerus bezweckte J. insbesondere durch Diöcesanstatuten (1512) und durch (versuchsweisen) Vollzug des Reichsabschiedes von 1530) bezüglich des Concubinats und sonstiger Führung der Geistlichen. Welch’ energischen Gegner aber der Protestantismus an ihm fand, läßt sich schon aus dem Voraufgeführten schließen. Sicherlich weit stärker als die Rücksicht auf das österreichische Haus, in dessen Schutz sich Regensburg 1521 begeben, haben die Wachsamkeit Johanns und die Furcht vor seinen mächtigen Freunden den offiziellen Uebertritt der Reichsstadt zur neuen Lehre, so lange er lebte, gehindert. So wird auch mehr seine, als des Rathes korrekte Haltung es bewirkt haben, daß gerade zu Regensburg die oberdeutschen Fürsten zusammentraten, welche durch vereintes Vorgehen ihre Länder der katholischen Kirche erhalten zu können hofften. Die „Regensburger Reformation“ von 1524 hatte kaum einen beflisseneren Vollstrecker als J. Anhänger der neuen Lehre unter dem Landclerus wanderten ins Gefängniß des Bischofshofes, während der Rath agitirende Laien bestrafen, verdächtige Mönche aus den Bettelklöstern der Stadt, deren Schutzherr er war, entfernen mußte. So behauptete sich zu Regensburg der Katholicismus in der Alleinherrschaft und konnte während des Reichstags von 1532 noch glänzende Kirchenfeste begehen. Endlich im Jahre 1534 schien es zum Bruche zu kommen, als Prediger im Augustinerkloster mit Erfolg gegen die Bilderverehrung eiferten, und der Rath, der sie aufgestellt, ihre Entfernung verweigerte. Sofort rief J. auf Grund des Augsburger Reichsabschiedes die Herzöge von Baiern um bewaffnetes Einschreiten an. Den Ausschlag gab indessen ein strikter Befehl aus Wien, die Prediger abzuschaffen und keinen mehr aufzustellen ohne des Bischofs Erlaubniß. Allerdings sah sich dieser schon im nächsten Jahre wieder veranlaßt, ein königliches Verbot der Kirchenneuerung zu erwirken. Aber dann ist er unbesiegt geblieben bis zu seinem am 3. Februar 1538 erfolgten Tode.

Nachrichten der zeitgenössischen Regensburger L. Widmann, Chr. Hofmann und L. Hochwart in den „Städtechroniken“, Bd. XV. und bei Oefele, Scriptor. rer. Boic. I.Ried, Codex diplomat. episcopat. Ratisbonensis, II. – Gemeiner, Geschichte der Kirchenreformation zu Regensburg und desselben [307] Reichsstadt Regensburgische Chronik, Bd. IV. – Remling, Geschichte der Klöster im jetzigen Rheinbaiern, I. 104. – Haeutle, Genealogie, S. 41, 136. – v. Walderdorff, Regensburg etc. S. 86, 191.