ADB:Hyncke, Joachim
Julius von Braunschweig (1568–89), des Herzogs Adolf von Holstein (-Gottorp, reg. 1544 bis 1586) und des Grafen Otto von Hoya gewesen, so daß man auf seine politischen Geschäfte schließen kann. Als angesehenster Mann im Capitel hat er die Wahlen der Erzbischöfe Georg (von Braunschweig) und Heinrich III. (von Lauenburg) zu Wege gebracht, er ist der Verfasser des Bremischen Ritterrechts vom 22. December 1577. An seinem Todestage notirt Salomon von ihm „ein Ausbund düsser Tyd gelerder, beredter Man, de vele groter wichtiger Saken twischen Koningen und Forsten vordragen hefft.“ Er war lutherischer Confession.
Hyncke: Joachim H. (auch Hincke, Hinck, Hinke), † am 8. März 1580 als Domdechant zu Bremen, bekleidete diese Würde seit 1558, war gleichzeitig seit dem 23. April 1568 Propst zu Bücken und seit 1562 (nach dem 2. November) Propst des Nonnenklosters Osterholz; vorher, vielleicht seit 1542 jedenfalls seit 1553, Domscholaster. Er war der Sohn eines Bäckers zu Stade und scheint zunächst als Jurist sich bekannt gemacht zu haben, er war Dr. utr. juris. Seine Bedeutung als Diplomat war nur aus seiner Grabschrift im Bremer Dome bekannt, die ihm nachrühmt, daß er der Herzöge und Könige Streit und Kriege schlichtete. Erst neuerdings ist durch ein Notat des Bremer Rathsherrn Salomon bekannt geworden, daß er Rath des Herzogs- Vgl. Rotermund, Bremer Gel. Lex.; wegen der Daten: v. Hodenberg, Diöces Bremen III, und Krause, Archiv des Vereins zu Stade, II. S. 157. Bremer Jahrbuch, VI. 178; VII. 56, 60.