ADB:Hombergk zu Vach, Johann Friedrich

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Artikel „Hombergk zu Vach, Johann Friedrich“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 42–43, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hombergk_zu_Vach,_Johann_Friedrich&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 20:53 Uhr UTC)
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Hombergk: Johann Friedrich H. zu Vach, Rechtsgelehrter und Vicekanzler der Universität Marburg, geb. am 15. April 1673 zu Marburg, wo sein Vater Dr. Otto Friedrich H. Regierungsrath war, † dortselbst am 20. Februar 1748. H. eignete sich in wenigen Jahren jene Summe von Kenntnissen an, welche ihn befähigte die hohe Schule seiner Vaterstadt zu beziehen, auf der er bereits im 13. Jahre immatrikulirt wurde. 1691 ging er zur Erlernung des Reichskammer-Gerichtsprocesses auf 6 Monate nach Wetzlar und begleitete dann den Prinzen Friedrich Adolph von Nassau-Siegen auf die Universität Utrecht. Dort blieb er sechs Jahre und beschäftigte sich unter Gräve und Reland hauptsächlich mit dem Studium des Griechischen, was ihm später bei der neuen Uebersetzung der Novellen sehr zu statten kam. 1698 unternahm er eine gelehrte Reise nach England und machte zum Zwecke seiner wissenschaftlichen Arbeiten in London die nähere Bekanntschaft des geistvollen, fehdelustigen Philologen Richard Bentley. Nach Marburg zurückgekehrt wurde ihm 1701 die Erziehung des Erblandgrafen Georg zu Hessen-Cassel anvertraut. Er löste diese ehrenvolle Aufgabe zur vollsten Zufriedenheit und betrat 1704 als außerordentlicher, 1708 als ordentlicher Professor des römischen Rechtes in Marburg den Lehrstuhl, nahm 1709 das juristische Doctorat an und wurde 1742 zum Vicekanzler der Universität ernannt. Seit dem 18. October 1708 mit Anna Katharina, einer Tochter des Marburger Professor Göddäus, vermählt, hinterließ er außer einer Tochter zwei Söhne: Joh. Friedrich[1] und Aemilius Ludwig (s. diese). Hombergk’s Hauptarbeiten sind: „Novellae Constitutiones Dn. Justiniani, sacratissimi Principis, ex graeco in latinum conversae et notis illustratae etc.“, Marb. 1717. Eine vortreffliche, mit größter Genauigkeit gefertigte Uebersetzung der Novellen Justinian’s, welcher als Einleitung eine gelehrte Vorrede beigegeben ist; – dann: „Dubia juris naturae ad generosissimum Dn. **“. Diese ohne Angabe des Verfassers an einen H. v. Bonin in Berlin gerichtete Schrift sucht die Schwächen jener Argumente darzuthun, welche bisher zum Beweise des Vernunftrechtes gebraucht wurden. Das mit vielem Scharfsinn geschriebene Buch erregte wegen seiner eigenthümlichen, freien Meinungsäußerungen großes Aufsehen und fand mehrfachen Widerspruch, indem Glafey, der Danziger Hanov, Claproth und J. J. Schmauß gegen dasselbe polemisch auftraten. H. behandelte mit Vorliebe das Naturrecht und verfaßte außer dem genannten Buche auch einige naturrechtliche Dissertationen. Von untergeordnetem Werthe ist sein Compendium über das „Jus publicum imperii R. G.“, welches 1719 und vermehrt 1728 zu Marburg in Octav erschien.

Ein vollständiges Verzeichniß von Hombergk’s Schriften und deren Recensionen liefert Strieder, Grundlage zu einer hess. Gelehrt. Gesch., VI. 133. Die akademische Gedächtnißrede auf H. ist aus der Feder des Prof. Heinr. [43] Otto Duysing (Marburg 1748 Fol.). – Jugler, Beitr., I. 341–61. – Strieder a. a. O. – Hirsching, Hist.-litt. Handb., III. 243. – Moser, St.-R., I. Thl. 15.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 42. Z. 19 v. u. l.: Wilhelm Friedrich. [Bd. 29, S. 775]