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Artikel „Heinrich II., Bischof von Basel“ von Wilhelm Vischer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 476–477, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_II._von_Thun&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 12:46 Uhr UTC)
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Heinrich II., Bischof von Basel, gest. am 17. Febr. 1238. – H., „genannt von Thun“, war, wie sich mit ziemlicher Sicherheit annehmen läßt, der Bruder des Burcard von Thun, Besitzers der Herrschaft Unspunnen bei Interlachen, und gehörte einem, wie es scheint, ursprünglich mächtigen, aber durch [477] Theilungen und vielleicht auch durch Theilnahme an den unglücklichen Aufstandsversuchen des Adels gegen die Zähringer heruntergekommenen Geschlechte an. Er wurde Bischof von Basel an der Stelle des Walther von Röteln, der, im J. 1213 erwählt, die päpstliche Bestätigung nicht erhalten hatte und im J. 1215 durch Innocenz III. entsetzt worden war. Wir begegnen H. sehr oft am Hofe Friedrichs II. sowohl als an dem seines Sohnes Heinrich. Ob die Bestätigung der Rechte der Basler Kirche, die er am 3. Octbr. 1234 von letzterem erhielt, darauf deutet, daß er an dessen Empörungsplane betheiligt war, läßt sich nicht sagen; unmittelbar nach der Entsetzung des Königs finden wir ihn wieder beim Kaiser auf dem Hoftage zu Mainz. – Die den Bischöfen günstige Politik Friedrichs hat er sich schon in den ersten Jahren seiner Regierung zu Nutze zu machen gewußt. Am 12. Septbr. 1218 übertrug jener, nachdem er die Rechte der Basler Kirche, die sie unter seinem Vater sowohl in Basel als in Breisach besessen, im Allgemeinen bestätigt hatte, in einer besondern Urkunde das in Basel kürzlich (durch den Rath) aufgesetzte Ungeld dem Bischof und seinen Nachfolgern. Nach einer ferneren Urkunde, deren Aechtheit indeß nicht über allen Zweifel erhaben ist, ist er noch weiter gegangen und hat am folgenden Tage auf Ansuchen des Bischofs nach dem Rathe der anwesenden Fürsten und Herren den Ausspruch gethan, es dürfe niemand in der Stadt Basel ohne Erlaubniß oder Willen des Bischofs einen Rath einsetzen, hat dem gemäß den Rath aufgelöst und ein Privileg, das er über dessen Einsetzung den Baslern gegeben, cassirt. Wie es sich auch mit der Aechtheit dieser Urkunde verhalten mag, ein Aufhören des Raths haben die Ulmer Verfügungen nicht zur Folge gehabt, nur sind seine Befugnisse wieder enger umgrenzt worden. Den Bedürfnissen des aufstrebenden Handwerkerstandes hat sich H. nicht verschlossen, wie die von ihm 1226 erlassene Stiftungsurkunde der Kürschnerzunft zeigt, die erste uns aus Basel bekannte Verbriefung der Errichtung einer Zunft, die, allerdings noch unter gewissen Schranken, den Genossen eine corporative Selbständigkeit zusichert. Gegen auswärtige Feinde wußte H. sein Ansehen mit Erfolg zu wahren. Graf Friedrich von Pfirt, der ihn bei Altkirch überfallen, beraubt und zu nachtheiligen Versprechungen genöthigt hatte, mußte am 31. Decbr. 1231 eine Sühne eingehn, die ihm außer vollständiger Rückerstattung des Geraubten und Verzicht auf die gemachten Zusagen eine durch ihn persönlich und durch seine Angehörigen zu leistende demüthigende Buße und die Abtretung der Lehnshoheit über zwei Höfe auferlegte. – Von dem, was wir sonst über die Regierungsthätigkeit Heinrich’s wissen, verdient zweierlei hervorgehoben zu werden: die Aufnahme der neugegründeten Bettelorden der Franciscaner und der Dominicaner in seine Hauptstadt, die in den Dreißigerjahren stattfand, und der in den Zwanziger Jahren ausgeführte Bau der Basler Rheinbrücke, die bis vor wenigen Jahrzehnten die letzte in der Richtung nach dem Meere zu geblieben ist. Wahrscheinlich war sie die erste, die vom Bodensee abwärts gebaut wurde, denn eine Frau, die im J. 1282 starb, wußte sich noch der Zeit zu erinnern, da zwischen Constanz und dem Meere der Rhein nirgends überbrückt war. – In dem Bericht über die Zustände des Elsaß zu Anfang des 13. Jahrhunderts, der dem Chronicon Colmariense vorausgeht, wird erzählt, Bischof Heinrich von Basel habe bei seinem Tode zwanzig Söhne deren verschiedenen Müttern hinterlassen. Ob diese Angabe sich auf unseren H. oder auf den im J. 1189 verstorbenen Heinrich I. bezieht, und was Wahres an ihr ist, wird sich schwerlich ermitteln lassen.

Ed. v. Wattenwyl v. Diesbach, Gesch. der Stadt und Landschaft Bern. I. Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde. Trouillat, Monuments de l’histoire de l’ancien évêche de Bâle. Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter.