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Artikel „Hahn, Karl“ von Heinrich Hahn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 49 (1904), S. 709, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hahn,_Carl&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 14:48 Uhr UTC)
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Hahn: Karl H., der dritte Sohn des Mathematikers Ed. Mor. H., geboren am 18. Februar 1824 zu Breslau, ausgezeichnet als Criminalist und juristischer Schriftsteller, studirte nach Beendigung seiner Schullaufbahn im Magdalenengymnasium in Breslau und Berlin die Rechte, wirkte nach kurzer richterlicher Thätigkeit am Amtsgericht zu Hirschberg als Staatsanwalt in Strehlen und Ratibor, kam 1864 als Tribunalsrath nach Königsberg und 1871 an das Obertribunal nach Berlin. Bei der Justizreorganisation im Herbst 1879 zum Senatspräsidenten ernannt, blieb er in dieser Stellung bis zu seinem bald erfolgten Tode. Er starb im Alter von 56 Jahren am 16. März 1880.

Mit Schärfe des Verstandes, rascher Auffassungsgabe, schlagfertigem Witz, Frische des Geistes und Tiefe des Gemüths ausgestattet, dem Kaiser und dem evangelischen Glauben treu ergeben, leistete er als Abgeordneter, Richter und Schriftsteller der Regierung, der Kirche und seiner Wissenschaft erhebliche Dienste. Als Abgeordneter zur Zeit des Verfassungsstreites und als Mitglied der conservativen Partei, war er Anhänger des Graf Lippe’schen Systems, daher oft in scharfer Fehde begriffen mit Waldeck, Twesten und anderen Mitgliedern der Opposition. Seine parlamentarische Thätigkeit schloß 1864 ab. Als Richter wirkte er im Arnimproceß mit; auch war er Mitglied des Gerichtshofes für Competenzconflicte und des Reichseisenbahnamtes.

Seine zahlreichen Arbeiten galten theils der Erläuterung von Gesetzen, wie z. B. denen über die Presse, den preußischen Strafgesetzen, dem Verfahren in Untersuchungssachen und in Geschwornengerichten, den Gesetzen über Verjährung, über den Unterstützungswohnsitz, über die Gerichtsverfassung von 1877, ferner der Feldpolizei, der Concurs-, der Strafproceßordnung. Theils gab er im Auftrage des Reichs-Justizamts in einem vierbändigen Werke Materialien zu den Reichs-Justizgesetzen heraus. Auch war er eine Zeitlang Leiter des Goltdammer’schen Archivs für Strafrecht. Seine Bedeutung erhielt Ausdruck durch die Anwesenheit des Staatsministers Falck und zahlreicher hervorragender juristischen Staatsbeamten bei seiner Leichenfeier.

Vgl. Neue preuß. Zeitg. vom 18. u. 22. März 1880 Nr. 66 u. 70 und Norddeutsche Allgem. Ztg. vom 20. März Nr. 136; über seine Arbeiten vgl. den alphab. Schriftstellerkatalog der Königl. Bibliothek zu Berlin.