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Artikel „Hürlimann, Johann“ von Jakob Bucher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 430–431, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%BCrlimann,_Johann&oldid=- (Version vom 7. November 2024, 07:32 Uhr UTC)
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Hürlimann: Magister Johann H., bisweilen auch Horolanus genannt. Derselbe war gebürtig von Rapperswil im jetzigen Kanton St. Gallen. Als Geistlicher wirkte er an mehreren Orten, namentlich in Reiden (ehemals Kommende des Johanniterordens) und in Sursee; im J. 1556 ging er als Pfarrer und Dekan nach Zug, von dort 1562 als Stadtpfarrer oder Leutpriester nach Luzern. Als einer der Vertreter des Vierwaldstädter Kapitels nahm er Theil an der im September 1567 in Constanz abgehaltenen Synode. Seiner Verdienste halber erhielt er 1563 ein Canonicat in Bero-Münster, blieb aber nichtsdestoweniger Stadtpfarrer. Er starb am 16. Juli 1577, wahrscheinlich in Luzern. H. galt als ein hochgelehrter Mann. Er war in der Bibel und den Schriften der Kirchenväter gut bewandert. Der Regierung besorgte er die meisten lateinischen Ausfertigungen. Im Leben und Schreiben folgte er aber in ziemlich hohem Grade dem Tone des 16. Jahrhunderts. Er brauchte nicht blos als eifriger Katholik gegen die Protestanten mitunter derbe Ausdrücke, sondern bewies auch sonst oft genug eine große Heftigkeit; das ergibt sich aus den Acten über mehrere Injurienprozesse, welche jedesmal damit endigten, daß er zum Abreden, d. h. Widerrufen, genöthigt wurde. Trotzdem genoß er hoher Achtung. Im J. 1573 wurde seinen zwei Söhnen Ignaz Bernhard und Leodegar das Bürgerrecht der Stadt Luzern „wegen des Vatters getrüwen flyssigen Diensten fry geschenkt.“ Hürlimann’s Schriften sind: „Bettbuch Caroli Magni, d. i. Carl deß Grossen von jhrer Mayest. vor 780 J., vnnd nachmal’s auch von dero Enickel, Carolo Caluo täglich gebraucht vnd an jetzo erst auß dem rechten vralten Original trewlich verteutscht. Sampt angehengten schönen Gebettlein.“ Mit Holzschnitten. – Die erste Auflage erschien 1584, die zweite 1585. Dem „Bettbuch“ ist vorausgeschickt eine Dedikation des Druckers, Wolfgang Eder in Ingolstadt, an den Herzog Wilhelm von Baiern, dann eine weitläufige Vorrede Hürlimann’s an Herzog Albrecht von Baiern vom J. 1577, ferner die Uebersetzung einer lateinischen Epistel an König Heinrich II. (es sollte wol heißen: Heinrich III.) von Frankreich aus dem J. 1575, und angehängt ein ausführliches „Leben des Allerchristenlichsten Unvberwindlichsten Kaysers Caroli deß Grossen, auß bewerten Historicis vnd Geschichtschreibern kürtzlich verfasset durch Joannem Horolanum von Rapperschwyl, Pfarrherren zu Lucern vnd deß heiligen Stuls zu Rom Protonotarien“, ebenfalls mit der Jahreszahl 1584. – „Calendarium orthodoxum. Ad quemlibet anni diem Jo. Horolanus addidit nomenclaturam Autorum, qui mentionem istorum Sanctorum faciunt“, Basileae 1560. – „Gedechtnißwürdige Sachen vnd Geschichten von allen dreizehnn Orten löblicher Eydgenoßschaft, auch den zugewanten Orten, sambt den Clöstern vnd Gestifften, mit sonderem Fliß colligiert vnd zusammengetragen.“ – Diese umfangreiche Chronik wurde niemals gedruckt, existirt aber handschriftlich mehrfach. Dagegen habe ich keine Spur mehr gefunden von zwei Reden, welche H., einem noch erhaltenen Briefe zufolge, drucken ließ, nämlich von der Oratio contra Turcam [431] und der Oratio adversus pestem, ebenso wenig von den Encomia B. V. Mariae ex SS. Patribus excerpta, deren einstige Existenz behauptet wird. Zwei kleine Manuscripte von Hürlimann’schen Schriften finden sich noch vor: „Des durchluchtigen vnd Ehrwürdigsten Herren Caroli, Cardinals von Luthringen, gethane räd in ankunfft zu Trient in dem heiligen allgemeinen Concilio, vertütscht“ etc. und „Verdütschte Copy der Oration im namen der Siben Catholischen ortten an die durchluchtigsten vnd Ehrwürdigsten herrn vnd Vätter in dem Heiligen allgemeinen Concilio zu Trient versamlet.“ Die letztere Arbeit mag zu der ziemlich allgemeinen, aber durchaus irrthümlichen Ansicht verleitet haben, H. sei als Delegirter der sieben katholischen Kantone an das Concil zu Trient abgeordnet worden. Er wurde in Wirklichkeit blos beauftragt, eine Denkschrift an die Kirchenversammlung zu verfassen, was er denn auch that, und zwar durch die zuletzt erwähnte wortreiche, französischen Einfluß bekundende „Oration“, deren lateinischer Urtext, wie es scheint, verloren gegangen ist.