ADB:Hüffer, Johann Hermann
vorigen, verlor früh seinen Vater, den Professor der Philosophie, Christoph H., geb. am 17. Juli 1755, † am 18. November 1792, Schon im J. 1803 mußte er unter schwierigen Verhältnissen die von mütterlicher Seite ererbte Aschendorff’sche Buchhandlung übernehmen, die er auch während der französischen Fremdherrschaft zu erhalten und zu erweitern verstand. Als Verleger trat er mit manchem der damals in Münster lebenden bedeutenden Männer, insbesondere mit Overberg, den Grafen Stolberg, Kellermann, Clemens August von Droste, später auch mit Annette von Droste-Hülshof in eine mehr als geschäftliche Verbindung. Seine Hauptthätigkeit wandte sich indessen dem politischen Leben zu. Bereits 1817 Mitglied des Municipalrathes, wirkte er eine lange Reihe von Jahren als Vorsteher der Stadtverordneten, bis man ihn am 25. April 1842 zum Oberbürgermeister wählte, eine Stellung, welche er auf sechs Jahre übernahm und bis zum 1. Juli 1848 bekleidete. Schon im J. 1819 nahm er zu Düsseldorf an einem Congreß der rheinisch-westfälischen Kaufmannschaften zur Berathung der preußischen Zollgesetzgebung Theil; 1822 befand er sich auf Vorschlag des Oberpräsidenten v. Vincke unter den 18 Vertrauensmännern, welche zur Vorbereitung des Gesetzes über die Provinzialstände aus Westfalen nach Berlin berufen wurden; 1826 wählte man ihn zum ersten Abgeordneten der Stadt Münster für den in jenem Jahre, am 29. October, zum ersten Male eröffneten westfälischen Provinziallandtag, welcher durch die Betheiligung des Freiherrn v. Stein als Landtagsmarschall besondere Bedeutung erhielt. Ein wesentlicher Vortheil für H. war die Verbindung mit diesem ausgezeichneten Manne. Der Briefwechsel zwischen Beiden findet sich in Stein’s Biographie von Pertz beinahe vollständig abgedruckt. Schon im September 1826 erhielt H. eine Einladung nach Kappenberg und verweilte auch in den folgenden Sommern mehrmals als Gast des Ministers dort oder in Nassau. H. war es auch, dem später die Sorge für die in dem Friedenssaale zu Münster aufzustellende Büste des Ministers vom Landtage vornehmlich übertragen wurde. – In den Briefen Steins wird H. wiederholt als eines der fähigsten und thätigsten Mitglieder des Landtags bezeichnet; von 1826–46 ist selten ein wichtiger Antrag gestellt worden, an dessen Berathung er nicht hervorragenden Antheil genommen hätte. Die Provinzialhülfskasse wurde im wesentlichen nach seinem Plane am 26. Nov. 1831 errichtet und bis Ende 1842 geleitet. Im Dezember 1830, als man den Antrag auf Berufung einer reichsständischen Versammlung gestellt hatte, wurde H. zum Referenten, der nachmalige Minister von Bodelschwingh zum Correferenten ernannt. H. erklärte sich in seinem Bericht für die Nothwendigkeit der Reichsstände; er wurde dann auch mit dem Entwurfe des Schreibens beauftragt, [300] in welchem der Landtag am 14. Januar 1831 an den Frhrn. v. Stein die Bitte richtete, den in Köln residirenden Prinzen Wilhelm als Generalgouverneur der Rheinlande und Westfalens um seine Verwendung bei dem König zu ersuchen. Beide Schriftstücke machten damals nicht geringes Aufsehen; sie setzten H. in Verbindung mit einflußreichen süddeutschen Abgeordneten, zogen ihm aber auch mancherlei Anfeindung und Verdächtigung zu. Um sich und die Wünsche der Provinz zu rechtfertigen, richtete er im Frühjahr 1833 eine ausführliche Denkschrift an den Kronprinzen. Dieselbe fand Erwiderung in einem an den Oberpräsidenten v. Vincke gerichteten Schreiben, welches aber neben wohlwollenden Gesinnungen für den Verfasser der Denkschrift doch die darin ausgesprochenen Wünsche für unzeitig, ja sogar für gefährlich erklärte. Beim Thronwechsel 1840 ging H. als städtischer Deputirter zur Huldigung nach Berlin. Sein freimüthiges Auftreten zog ihm die Ungunst des damals sehr einflußreichen Ministers v. Rochow zu, welche aber nicht verhindern konnte, daß er im August 1842 als Oberbürgermeister von Münster bestätigt und im October 1847 zum geheimen Regierungsrath ernannt wurde. Sehr thätig war er auch in den vereinigten Ausschüssen der Provinziallandtage, welche man zuerst am 18. October 1842 nach Berlin berief. Um so mehr ist es zu bedauern, daß er 1847 an den vereinigten Landtag, der als das eigentliche Ergebniß der bisherigen Thätigkeit der Provinzialstände erscheint, keinen Theil nehmen konnte. Dagegen war er 1848 Mitglied der preußischen constituirenden Nationalversammlung und stellte nach dem Sturme auf das Zeughaus den Antrag, die Stadt Berlin für die dem Staatseigenthum zugefügten Beschädigungen verantwortlich zu erklären. Eine schwere Krankheit, die ihn im Herbst während der Sitzungen befiel, nöthigte ihn jedoch am 12. October, sein Mandat niederzulegen. Seitdem lebte er in dem glücklichen Kreise seiner Familie und bewährter Freunde bis zu seinem Tode am 12. Januar 1855.
Hüffer: Johann Hermann H., geb. am 25. Dezember 1784, Neffe des