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Artikel „Höfling, Johann Wilh. Friedrich“ von Karl Buchrucker in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 622–623, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:H%C3%B6fling,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 15:08 Uhr UTC)
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Höfling: Johann Wilh. Friedrich H., Doctor der Philosophie, der Theologie und des canonischen Rechtes, wurde am 30. December 1802 zu Neudrossenfeld bei Bayreuth geboren, wo sein Vater, der nachmalige Pfarrer und Senior zu Betzenstein, als Cantor diente. Gaben die kleinen Verhältnisse und die strenge häusliche Zucht dem Knaben frühzeitig die rechte Geistesrichtung, so bot das Bayreuther Gymnasium dem Jüngling, was er zu seiner wissenschaftlichen Vorbildung nöthig hatte. Schon im 17. Lebensjahre bezog er die Universität Erlangen, wo er zwar rationalistische Lehrer der Theologie vorfand, aber durch des Philosophen Schelling Vorlesungen in der Hochachtung vor der Tiefe des historischen Christenthums bestärkt wurde. Bei dem theologischen Aufnahmsexamen (1823) that er sich so hervor, daß er sofort zum Stadtvicar in Würzburg ernannt wurde. Im J. 1827 wurde er auf die Pfarrstelle St. Jobst bei Nürnberg berufen. Seine gediegenen Predigten, von welchen einige im „Homilet.-liturg. Correspondenzblatte“ sich abgedruckt finden, zogen bald Männer, wie den Gymnasialrector Roth von Nürnberg, in seine Gottesdienste, und seine „Beleuchtung des Daumer’schen Sendschreibens an Pfarrer Kindler“ (Nürnberg 1832) erregte die Aufmerksamkeit der wissenschaftlichen Kreise, so daß er schon 1833 als Professor der praktischen Theologie und als Ephorus des theologischen Studiums an die Universität Erlangen berufen wurde. Der damalige Oberconsistorialpräsident v. Roth, ein geborener Würtemberger, vermißte nämlich an der baierischen Landesfacultät eine dem Tübinger Stifte ähnliche Einrichtung zur Leitung und Beaufsichtigung des theologischen Studiums, welche in der Gestalt des an H. [623] übertragenen Ephorates getroffen wurde, mit den Bewegungen des J. 1848 aber wieder dahinfiel. H. wußte diese heikle Stelle in eben so tactvoller als wirksamer Weise auszufüllen. War er als Lehrer wegen seines trockenen Vortrags und seiner etwas breiten Redeweise weniger gesucht, so wirkte er durch seine Schriften um so tiefgreifender. Seine Abhandlung „De symbolorum natura, necessitate, autoritate et usu“, 1835, welche 1842 eine zweite Auflage erlebte, hat bleibenden Werth; den christlichen Kultus brachte vornehmlich er zum wissenschaftlichen Verständniß durch seine Schrift „Von der Composition der christlichen Gemeindegottesdienste“, 1837. Sein umfassendstes Werk, von wahrhaft erschöpfender Zusammenstellung des einschlägigen Materials ist das Buch: „Das Sakrament der Taufe nebst den übrigen damit zusammenhängenden Akten der Initiation, dogmatisch, historisch, liturgisch dargestellt“, 1. Band 1846, welchem der 2. Band, die Darstellung und Beurtheilung der kirchlichen Praxis hinsichtlich der Taufe und des Katechumenats der Christenkinder enthaltend, 1848, nachfolgte. Er hatte vor, ein gleiches Werk über das heilige Abendmahl zu schreiben, welchem seine Programme über des Justinus, Irenäus, Origenes, Clemens Alex., Tertullian Lehre vom Opfer (1839–43) zu Vorarbeiten dienen sollten. Seinen bedeutendsten wissenschaftlichen Einfluß aber hat er geübt durch seine von den Bewegungen des J. 1848 veranlaßte Schrift: „Grundsätze evangelisch-lutherischer Kirchenverfassung, eine dogmatisch-kirchenrechtliche Abhandlung“, 1850, welche bereits 1852 in dritter Auflage erschien. Im engsten Anschluß an die lutherischen Symbole trat er in derselben einer Ueberspannung des Kirchen- und Amtsbegriffes entgegen, rief aber auch zugleich vielen und heftigen Widerspruch hervor; sein Hauptgegner war Münchmeyer. Nachdem der Streit sich mehr und mehr geklärt hatte, blieb als wesentlicher Gegensatz die Frage: ob das Amt auch in seiner wirklichen Uebertragung unmittelbar von Christo gegeben oder menschlich-kirchlich vermittelt sei; H. behauptete das letztere, seine Gegner, darunter in Baiern namentlich Löhe und seine Freunde, das erstere. Schließlich muß noch auf seine zahlreichen Aufsätze in der Erlanger „Zeitschrift für Protestantismus und Kirche“, deren Mitbegründer er war, hingewiesen werden. Im J. 1849 war er auch als Vertreter der Universität Mitglied der Generalsynode. Als durch Harleß’ Berufung an die Spitze des protestantischen Oberconsistoriums in München das letztere eine positive Umgestaltung erfuhr, wurde H. (1852) zum Oberconsistorialrathe ernannt; aber kaum ein halbes Jahr füllte er diese Stellung aus; schon am 5. April 1853 raffte ihn ein Herzschlag hinweg, als er eben seine Zimmeruhr aufzuziehen im Begriff stand. Er hinterließ eine Wittwe, Johanna geb. Töhlemann, und fünf Kinder, sieben waren ihm im Tode vorangegangen. Vor seinem Abgange von Erlangen ehrte ihn die juristische Facultät mit dem Titel eines Doctor juris canonici und nach seinem Tode gaben aus seinem Nachlasse seine Freunde und Collegen Thomasius und Harnack ein „Liturgisches Urkundenbuch, enthaltend die Acte der Communion, der Ordination und Introduction, der Trauung“, 1854, heraus. Wie durch Scharfsinn und Gelehrsamkeit, so zeichnete er sich durch Herzensgüte und eine tiefe Anspruchlosigkeit aus.

Vgl. Burger, Rede b. d. Beerdig. des etc., München 1853; Nägelsbach u. Thomasius, Zum Gedächtniß Höfling’s; Herzog in seiner theol. Realencyklop. 1856 unter „Höfling.“