ADB:Gunzelin
[WS 1] und folglich Bruder seines Vorgängers Ekkihards I. Wie Thietmar von Merseburg dazu kommt, ihn wiederholt auch einen Bruder Boleslaws von Polen[WS 2] zu nennen, der er weder von väterlicher noch von mütterlicher Seite sein kann, ist nicht wol aufzuklären. Nach Ekkihards Tode verlieh Heinrich II. die Mark Meißen nicht Boleslaw, der sich darauf Rechnung gemacht hatte, sondern dem G., der jenen durch das Versprechen der Auslieferung der Burg Meißen beschwichtigt zu haben scheint; wenigstens rächte sich Boleslaw für die Nichterfüllung desselben durch die Verwüstung der Mark. 1004 nahm G. an der Belagerung von Budissin, dessen sich Boleslaw bemächtigt hatte, Theil. Eine Fehde jedoch, die sich zwischen ihm und seinen Neffen Hermann und Ekkihard (II.) 1010 erhob und die deshalb erhobene Anschuldigung unerlaubter Selbsthilfe, sowie andere wegen Verkaufung vieler Familien an Juden, Nachsicht gegen die Räubereien seiner Untergebenen und geheimen Einverständnisses mit dem Polenherzog veranlaßten auf einem Fürstentage zu Merseburg seine Absetzung; dem Gewahrsam des Bischofs von Halberstadt übergeben, erhielt er erst 1017 seine Freiheit zurück.
Gunzelin, Markgraf von Meißen, 1002–10, Sohn des Markgrafen Günther- Thietmar IV. 32, V. 6. 10. 12, VI. 36, L. Giesebrecht, Wendische Geschichten, II. 10 ff. Hirsch, Jahrb. d. deutschen Reichs unter Heinrich II., I. 224.