ADB:Gottfried III. (Bischof von Würzburg)

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Artikel „Gottfried III., Bischof von Wirzburg“ von Theodor Henner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 478–479, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gottfried_III._(Bischof_von_W%C3%BCrzburg)&oldid=- (Version vom 4. November 2024, 23:27 Uhr UTC)
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Gottfried III., Bischof von Wirzburg 1314–22, gehört dem Hause Hohenlohe an, welches nach einer allerdings nicht ganz sicher beglaubigten Tradition schon zu Ende des 12. Jahrhunderts Wirzburg einen Bischof gegeben hatte, Gottfried II., der im Sommer 1197 gewählt wurde, aber schon 2 Monate nachher starb. Ende 1313 oder anfangs 1314 wurde der Wirzburger Stuhl durch den Tod des Bischofs Andreas von Gundelfingen erledigt. Darf man der Erzählung des Chronisten Lorenz Fries Glauben schenken, so wäre schon sehr bald darauf die Wahl Gottfrieds erfolgt, der vorher Propst des Collegiatstiftes Haug in Würzburg gewesen war. Er soll sich als Erwählter zum Zweck der Bestätigung an den päpstlichen Hof nach Avignon begeben haben, wo er aber durch die nach dem Tode Clemens V. eintretende Sedisvacanz 2 Jahre lang hingehalten worden sei. Jedenfalls trug dieser letztere Umstand dazu bei, daß auch die Wirzburger Sache mehrere Jahre lang in der Schwebe blieb; denn erst seit Ende 1317 tritt G. urkundlich als Bischof auf, während bis dahin das Stiftsregiment in den Händen einer aus 7 Domherren gebildeten Pflegschaft gelegen war. Gottfrieds Regierung fällt in die Zeit des Streites der Gegenkönige [479] Ludwig und Friedrich. Er stellte sich auf die Seite Friedrichs, vielleicht schon mit Rücksicht auf die gleiche Haltung der andern Glieder seines Hauses, sowie des fränkischen Adels überhaupt, und er ist dieser Partei auch wohl bis zu seinem mit dem Entscheidungskampfe bei Mühldorf so ziemlich zusammentreffenden Ende treu geblieben. Mit dem päpstlichen Stuhle kam es zu zeitweiligem Conflict, da man in Wirzburg mit gewissen Leistungen an einen durchreisenden Legaten zögerte, was sogar zu vorübergehender Verhängung des Interdicts und der Suspension gegen G. führte. Auch mit dem mächtigsten Gliede des wirzburgischen Stiftsadels, mit dem Hause der Grafen von Henneberg, gerieth er in Fehde wegen verschiedener Stiftslehen, die zu der sogenannten neuen Herrschaft (hauptsächlich aus dem koburgischen bestehend) gehörten; doch wurde am 3. April 1319 der Streit durch Schiedsrichter gütlich beigelegt. G. hat von da dauernd gute Beziehungen zu den Hennebergern unterhalten, was u. a. auch in der Bestätigung der von Graf Berthold errichteten Collegiatstifter zu Hildburghausen und Schmalkalden zum Ausdruck kam. In sehr glücklicher Weise wußte G. ferner das unter seinen Vorgängern schwierig gewordene Verhältniß zu der Bürgerschaft von Wirzburg zu gestalten: am 9. Juli 1319 verband sich letztere mit dem Bischof auf Lebenszeit zur Hülfeleistung. Hervorzuheben ist endlich, daß G. im Sommer 1318 mit dem Erzbischof von Mainz in eine Einigung zur Aufrechthaltung der Ordnung und Sicherheit in den beiderseitigen Territorien trat, nachdem schon vor seinem Regierungsantritt im Jahre 1316 das Wirzburger Capitel mit dem Stift Bamberg und den Grafen von Henneberg ein Landfriedensbündniß aufgerichtet hatte. G. starb am 4. September 1322.

Ussermann, Episc. Wirceb. p. 101 s. Ueber seine Abstammung vergl. Stälin, Wirtemberg. Geschichte III. 675.