ADB:Gottfried IV. (Bischof von Würzburg)

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Artikel „Gottfried IV., Bischof von Wirzburg“ von Theodor Henner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 479–481, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gottfried_IV._(Bischof_von_W%C3%BCrzburg)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 18:42 Uhr UTC)
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Gottfried IV., Bischof von Wirzburg (1443–55). Er entstammte dem im würtembergischen Franken angesessenen Geschlechte der Reichsschenken von Limpurg. Frühzeitig, im J. 1419, gelang ihm die Erwerbung eines Canonicats im Domcapitel zu Wirzburg, auch bekleidete er im Bamberger Domstift die Würde eines Decans, bis dann im J. 1442 eine ebenso wichtige als schwierige Aufgabe an ihn herantrat. Das Hochstift Wirzburg, unter der langen unseligen Regierung des Bischofs Johann v. Brunn an den Rand des Verderbens gebracht, sah sich auch unter dem folgenden Bischof Sigismund von Sachsen nur in neue Wirren und Gefahren verwickelt, so daß die streitenden Parteien, der Bischof, wie das Capitel, sich endlich an Kaiser Friedrich III. wandten. Die Entscheidung fiel am 14. August 1442 dahin aus, daß Bischof Sigismund von der Regierung entfernt und dafür G. zum Pfleger des Stifts ernannt wurde und sogleich die Regalien empfing. Als bald darauf die Beseitigung des großen Schismas gelang und Papst Felix V. sich zur Abdankung bequemte, wurde auch dem von letzterem eingesetzten Bischof Sigismund durch Papst Eugen IV. das Bisthum Wirzburg förmlich aberkannt und G. zum Nachfolger ernannt am 19. November 1443, trotzdem sich Markgraf Albrecht Achilles bemüht hatte, die Wahl seines Schwestersohnes, eines Herzogs von Braunschweig, durchzusetzen und damit seinen Einfluß im Wirzburgischen zu befestigen. Die Wahl war eine glückliche, denn mit fester Hand und mit klarem, sicherem Blick hat G. in Verhältnisse eingegriffen, wo allenthalben nur Verarmung und Verwilderung herrschte. Bis auf eine unglaublich geringe Summe waren die jährlichen Einkünfte des Stifts herabgesunken und fast alle Besitzungen lagen verpfändet in fremden Händen; in schreckenerregender Weise hatten die Gewaltthätigkeiten einzelner Adelicher überhand genommen. Rasch und entschlossen machte sich nun G. an die Heilung dieser Schäden. Eine Reihe von Raubburgen wurde gebrochen; [480] durch Einführung neuer Steuern und sparsamen Haushalt konnten allmählich zahlreiche verpfändete Ländereien wieder eingelöst werden. In arge Zerrüttung war auch das Gerichtswesen gerathen. Da zeigte sich G. zunächst bedacht, die Autorität der geistlichen Gerichte wieder herzustellen, was ihn in Conflict mit dem benachbarten markgräflichen Territorium brachte; dagegen konnte eine von ihm 1447 verfaßte Centordnung nicht ins Leben treten. Mit Eifer und Erfolg hat er endlich der eingerissenen Verschlechterung des Münzwesens zu steuern gesucht. Er bethätigte das durch wiederholte Münzvereinigungen mit den fränkischen Nachbarterritorien, sowie durch Prägung besseren Geldes. Daß er über dieser landesherrlichen Thätigkeit auch seine bischöfliche Stellung nicht vergaß, zeigen die auf drei Diöcesansynoden 1446, 1452 und 1453 von ihm erlassenen Bestimmungen. Aber auch in der äußeren Politik zeigte sich G. seiner gerade damals sehr schwierigen Aufgabe vollkommen gewachsen. Begünstigt durch die Schwäche der Centralgewalt, brach gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts der alte Kampf zwischen Fürsten und Städten von neuem heftig los. Die Stellung Wirzburgs dabei war eine um so schwierigere, als das Haupt der Fürstenpartei der gewaltige Markgraf Albrecht Achilles (s. d. Art.) war, dessen Politik zugleich auf Ausbreitung der zollernschen Macht in Franken, vor allem auf Ausdehnung der Competenz des Nürnberger Landgerichts den benachbarten Territorien gegenüber hinzielte. G. hatte nun anfangs als Pfleger des tief zerrütteten Stifts an Kurmainz und dem Markgrafen Albrecht seinen nächsten Rückhalt gesucht. Das zwischen diesen drei Fürsten am 13. Nvbr. 1443 zu Mergentheim abgeschlossene Bündniß kehrte seine Spitze gegen die Städte. Allein bald schlug G. seine eigenen Wege ein, wol im Gefühle, daß die Interessen des Stifts mit denen des Markgrafen sich nicht wahrhaft vereinigen ließen. So schloß er denn bereits am 10. August 1445 mit dem Haupte der Städtepartei, mit Nürnberg einen Specialvertrag und am 22. Juni 1446 ein erweitertes Bündniß mit den Städten auf drei Jahre. Daß der hierüber mißvergnügte Stiftsadel sich nun auf die Seite des Markgrafen schlug, beirrte ihn nicht. Noch mehr trieben ihn auf Seite der Städte die Angriffe, denen sich die Stiftslande durch thüringische Bundesgenossen des Markgrafen ausgesetzt sahen. Apel Vitzthum, der damals Coburg pfandweise innehatte, machte 1448 einen Anschlag auf die wirzburgische Stadt Haßfurt, und durch Parteinahme des Herzogs Wilhelm von Sachsen gegen Wirzburg entspann sich zu Anfang des J. 1449 in den wirzburgisch-thüringischen Grenzgebieten ein Kampf, in welchem G. sich bereits des Beistands der Städte zu erfreuen hatte. Ihren Höhepunkt erreichte aber diese ganze Bewegung in dem großen Städtekrieg zwischen Nürnberg und dem Markgrafen. G. stand auch jetzt im Gegensatze zu den beiden Nachbarstiftern Bamberg und Eichstädt auf Seite der Städte, allein er beobachtete dabei eine kluge Zurückhaltung; seine den Verbündeten gewährte Unterstützung war weniger eine militärische, als vielmehr eine diplomatische, und mit einigen Angehörigen der Fürstenpartei, wie mit Kurmainz bewahrte er überhaupt ununterbrochen gute Beziehungen. Seiner diplomatischen Gewandtheit, die auch Kaiser Friedrich III. wiederholt in Anspruch nahm, gelang es zum Theil, die vorher ganz ergebnißlosen Friedensverhandlungen hoffnungsvoller zu gestalten, und ein unter seiner Mitwirkung zu Bamberg am 22. Juni 1450 erzielter Vergleich machte wenigstens dem Krieg selbst ein Ende. Jedenfalls war es ein nicht geringer Erfolg, daß G. durch seine Begünstigung der Städte dem Umsichgreifen der markgräflichen Gewalt Einhalt zu thun, zugleich aber durch seine gemäßigte Haltung sein Hochstift von den Wirren des Kampfes freizuhalten verstand. Schon 1450 hatte auch die Stiftsritterschaft sich wieder auf besseren Fuß mit ihm gestellt. Jene mehrjährige durch Zwistigkeiten mehr localer Natur noch verschärfte Verfeindung mit Markgraf [481] Albrecht hinderte ihn dann aber doch nicht, unter veränderten Verhältnissen am 17. Juni 1454 einen Bündniß- und Friedensvertrag auf Lebenszeit mit demselben einzugehen, nachdem sie schon 1451 eine Art Waffenstillstand geschlossen hatten. Der Markgraf hatte sogar im Sinne, dieses Bündniß zu einer größeren Vereinigung oberdeutscher Fürsten zu erweitern. Mißtrauen gegen Albrecht machte den Plan scheitern. G. hat das aber nicht mehr erlebt; er starb am 1. April 1455. Sein energisches Walten im Hochstift trug ihm bei den Feinden geordneter Zustände den Schmähnamen „der üble Götz“ ein; anders und richtiger urtheilte das Volk, indem es ihn „den Friedenmacher“ nannte. Durch seine 12jährige Regierung hat er sein Stift vor gänzlichem Untergang gerettet und von neuem lebensfähig gemacht. Nicht unerwähnt mag bleiben, daß mit ihm der regelmäßige Gebrauch des ostfränkischen Herzogstitels von Seite der Bischöfe von Wirzburg beginnt; die Rivalität Wirzburgs gegen die Bestrebungen des Markgrafen Albrecht in Franken mag hierzu theilweise den Anstoß gegeben haben.

Schätzbares Material über G. findet sich in den Nürnberger Städtechroniken, besonders Bd. II. Vgl. außerdem Fries, Wirzb. Chronik (alte Ausgabe), S. 797–813. Ussermann, Episcopatus Wirceb. p. 128–131.