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Artikel „Gildehusen, Albert“ von Theodor Pyl in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 168–169, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gildehusen,_Albert&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 05:18 Uhr UTC)
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Gildehusen: Albert G., auch „Ghyldehusen“ geschrieben, einer der hervorragendsten Stralsunder Patrizierfamilien angehörend, deren Wohnhaus mit dem Wappen des Geschlechtes noch jetzt erhalten ist, trat im J. 1369 in den Rath und wurde nach ältern Angaben im J. 1378, nach den Urkunden der Hanserecesse dagegen erst im J. 1387 Bürgermeister. In den Jahren 1385–90 vertrat er Stralsund, in Gemeinschaft mit seinen Amtsgenossen Johannes Rughe und Arnold von Soest, als Gesandter auf den Hansetagen, und stand anscheinend auch in einem lebhaften Handelsverkehr mit den nordischen Reichen, durch welchen er zu großem Reichthum gelangte. Derselbe trat besonders bei der Gelegenheit hervor, als er im J. 1390 seine Tochter Gertrud mit Nikolaus Wulflam, dem Sohne des berühmten Stralsunder Bürgermeisters Bertram Wulflam, dem Helden des dänischen Krieges von 1367–70 (s. d. Art.), verheirathete. Diese Hochzeit wurde nicht nur von den pommerschen Chronisten und Historikern wiederholt wegen ihres Glanzes hervorgehoben, sondern auch später von Wulflam’s und Gildehusen’s Feinden als Anklagemittel benutzt, weil sie gegen die Hochzeitsordnung verstoßen habe. Seit dem J. 1391 nämlich, als durch den Bürgermeister Karsten Sarnow (s. d. Art.) eine mehr demokratische Verfassung in Stralsund eingeführt wurde und das zunehmende Alter Bertram Wulflam’s seine Kräfte ebenso schwinden, wie seine Verdienste vergessen ließ, richtete die Bürgerschaft sehr harte Beschuldigungen sowol gegen Wulflam wegen der städtischen Verwaltung im Allgemeinen, wie gegen G. wegen der Münze, die unter der Leitung [169] des letzteren stand. In Folge dessen verließen beide die Stadt und versuchten durch Vermittelung der pommerschen Herzöge und des Hansabundes ihre verlorene Macht wieder zu gewinnen, ein Unternehmen, welches auch im J. 1393 gelang und den Sturz sowie den Tod Sarnow’s zur Folge hatte. Da Bertram Wulflam im Auslande gestorben war, so trat sein Sohn Wulf (s. d. Art.) an seine Stelle, G. aber bekleidete aufs Neue die Bürgermeisterwürde und machte sich nach seiner Heimkehr durch eine große wohlthätige Stiftung verdient, deren Hebungen noch jetzt an die bedürftigen Nachkommen seiner Familie vertheilt werden. Die Dankbarkeit, welche nach seinem Tode c. 1398 sich an seinen Namen knüpfte, veranlaßte etwa um die Mitte des 15. Jahrhunderts in den betreffenden Urkunden eine Fälschung, infolge deren sein Name in „Holdthusen“, nach einer um jene Zeit ausgestorbenen weniger bedeutenden Stralsunder Familie, verwandelt wurde. Diese unrichtige Nachricht, welche bestimmt war den Tadel wegen unzuverlässiger Münzverwaltung von dem Stifter abzuwenden, ist bis auf die jüngste Zeit durch alte und neue pommersche Geschichtsbücher weitergeführt, bis es den gemeinsamen Forschungen des Bürgermeisters Dr. Francke, Dr. Fabricius und Dr. Koppmann gelang, den Irrthum durch Vergleichung einer Danziger Handschrift zu berichtigen.

Dinnies, Stemmata Sundensia. Fock, Rüg.-Pom. Gesch. IV, 83 ff., 231. Koppmann, Hanserecesse II, Nr. 306, 323, 333; III 362, 370, 396, 476. Fabricius, Strals. Zeitung, 1873, Nr. 147 ff. Pyl, Pomm. Geschichtsdenkmäler IV, 41 ff., 78. Hansische Geschichtsblätter, 1874, S. 42. Fabricius, Der geistliche Kaland zu Stralsund. Balt. Studien XXVI, 2, S. 347.