ADB:Gertrud (Herzogin von Bayern)

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Artikel „Gertrud“ von Heinrich Ritter von Zeißberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 70, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gertrud_(Herzogin_von_Bayern)&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 04:42 Uhr UTC)
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Gertrud, Tochter Kaiser Lothars III. und Richenzas von Nordheim, geb. 18. April 1115. Um die Welfen für sich zu gewinnen, vermählte Lothar dieses sein einziges Kind dem jungen Herzoge Heinrich dem Stolzen von Baiern, dem sich dadurch die Aussicht auf den dereinstigen Besitz des Herzogthums Sachsen und der reichen von Richenza ihrem Gemahl zugebrachten nordheimischen und braunschweigischen Güter eröffnete. Die Vermählungsfeier Heinrichs des Stolzen mit seiner reichen Braut fand am 29. Mai 1127 in der Lechebene bei Augsburg, zu Gunzenlech, mit verschwenderischer Pracht statt. G. gebar ihrem Gatten vermuthlich 1129 zu Ravensburg in Schwaben den einzigen Sohn, den nachmals hochberühmten Heinrich den Löwen, über den sie nach Heinrichs des Stolzen frühem Tode (1139) und auf dessen Wunsch, unterstützt von den sächsischen Großen, die Vormundschaft übernahm. In dieser Stellung erwies sie sich als eine mehr ehrgeizige, als feste Frau. Denn daß sie Sachsen gegen König Konrad III. und den von diesem damit belehnten Albrecht den Bären behauptete, ist wol weniger ihr selbst als ihren bewährten Rathgebern, wie dem Pfalzgrafen Friedrich von Sommerschenburg und dem Grafen Rudolf von Stade, sowie dem klugen und festen Sinn der Kaiserin Wittwe Richenza zuzuschreiben. Darum wußte König Konrad gerade Gertrud’s Schwäche geschickt zu benutzen, um dieselbe (1142) zur Heirath mit dem Markgrafen von Oesterreich, Heinrich Jasomirgott, zu bewegen, dem sie Baiern zubringen sollte, wofür dann aber Sachsen ihrem Sohne als rechtmäßiges Lehen vom Könige überlassen werden würde. G. ging auf den Vorschlag ein und bewirkte auch, daß ihr Sohn auf Baiern verzichtete, worauf ihn der König mit Sachsen belehnte. G. selbst vermählte sich mit dem Babenberger zu Braunschweig, ein Fest, das 14 Tage lang auf Kosten des Königs mit großer Pracht begangen wurde; doch dem Jubel folgte bald die Trauer nach. G. starb wenige Monate nach ihrer Hochzeit (am 18., nach anderen Angaben am 20. April 1143) zu Kloster Neuburg bei Wien, an den Folgen einer frühzeitigen Geburt. Unter den lauten Trauerbezeugungen der sächsischen Bevölkerung wurde ihr Leichnam nach Königslutter und dort neben ihrem Gemahl und ihren Eltern begraben. Ueber die Begräbnißstätte vgl. Scheffer-Boichorst, Annales Patherbrun. 198.

W. v. Giesebrecht, Gesch. d. deutschen Kaiserzeit, IV. M. Philippson, Gesch. Heinrichs des Löwen, 1. Bd.